Wohn-Riester auch für Anschlussfinanzierung geeignet?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Wohn-Riester auch für Anschlussfinanzierung geeignet?

Hallo,
hab mich die letzten Tage ziemlich tief in die Details für Wohnriestern eingearbeitet, Hintergrund ist, dass uns ein LBS-Berater einen zweiten Riester-Bausparvertrag für die Anschlussfinanzierung eines Annuitätendarlehens empfohlen hat.
Ablauf/Bausteine wären so geplant:
  • Eigenkapital: ca. 50.000,-
  • Bausparer 1 (100.000, ich, nur mittelbar über Ehefrau riestergefördert): wäre in ca. 4 Jahren zuteilungsreif. Mitnahme meiner Riester-Zulage, kein Sonderausgabenabzug möglich wegen nur mittelbarer Förderung.
  • Bausparer 2 (Ehefrau, unmittelbar gefördert): würde jetzt starten, Mitnahme der Zulagen (+1 Kind geb. 2007), Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug von max. 2100,-. Dieser Bausparer würde nur relativ langsam bespart werden, soll ja nicht für den initialen Kauf verwendet werden, sondern für die Anschlussfinanzierung.
  • Ziel: Kauf/Bau einer Immobilie in ca. 4 Jahren (geplant ca. 350.000,-). Verwendung von Eigenkapital, Bausparer 1, Aufnahme Annuitätendarlehen (ca. 200.000.), Zinsbindung z.B. für 10 Jahre.
  • Parallel Weiter besparen von Bausparer 2 (wegen Riester-Förderung Ehefrau), sodass dieser etwa zeitgleich mit der Anschlussfinanzierung des Annuitätendarlehens fertig werden würde, um dieses dann entweder ganz oder teilweises abzulösen.

Meine Fragen wären:

  • kann ein normaler Riester-Bausparvertrag (also kein Kombi-Vertrag mit tilgungsfreiem Darlehen) für die Anschlussfinanzierung verwendet werden?

In Ratgeberbüchern steht (z.B. Hauffe: Wohn-Riester. Zahlen, Daten, Fakten, 2009): "Der Gesetzgeber beschränkt die Entnahmemöglichkeit auf den Herstellungs- bzw. den Erwerbszeitpunkt und zu Beginn der Auszahlungsphase (zur Entschuldung bei Renteneintritt, Anm.). Die einzige Möglichkeit, Bausparguthaben auf der Zeitstrecke zwischen Erwerbszeitpunkt und Renteneintritt für eine Umschuldung einzusetzen, läuft über die Kombination aus Bausparvertrag und Vorausdarlehen". Zitatende. Nach meinem Verständnis schließt dieser Satz unseren geplanten Bausparer 2 für die Anschlussfinanzierung aus, oder les ich da etwas falsches heraus?
(Und Kombi-Bausparverträge haben andere Nachteile, aber das ist ein anderees Thema).

  • Ist dieser "geplante" Ablauf überhaupt sinnvoll? Nachteil ist sicher die etwas verschachtelte Finanzierung und das Planen des Zuteilungszeitpunktes von Bausparer 2 (was damit machen bei Zinsbindung für 15 Jahre?) und das Parallellaufen von abzuzahlendem Annuitätendarlehen und Bausparer 2, das ist mir schon klar. Aus Renditesicht sollte ja eigentlich jeder zur Verfügung stehende € in die Abzahlung der Schulden fließen, auf der anderen Seite gäbe es als Vorteil aber die Zulagen und den Steuervorteil über meine Frau und  -  die jetzt schon gesicherten niedrigen Zinsen des Bauspardarlehens 2.

Hoffe, nicht zu viel auf einmal wissen zu wollen.
Auf der einen Seite neige ich ja eigentlich eher zu einer "einfachen" Lösung: Hausfinanzierung klassisch: Eigenkapital, ein Bausparer, Annuitätendarlehen. Unabhängig davon private Altersvorsorge mit geförderten Riester-Fonds- oder Sparplänen. Beides getrennt.
Auf der anderen Seite überleg ich halt, ob die Kombination beider Strategien sinnvoll ist (auch wenn es komplizierter wird)
Wer weiß Rat? Vielen Dank bereits im Voraus!
Fam. Brandl, Regensburg

  • Name:
  • Brandl
  1. Ob Wohn-Riester ...

    Ob Wohn-Riester eine Bauspar-Kombi-Finanzierung vorteilhafter macht, wage ich zu bezweifeln. Auf jeden Fall müsste man das Zahlenwerk mit einer Variante vergleichen, in der die Riester-Förderung ohne Umwege über Bausparverträge zur direkten Tilgung eingesetzt werden kann.
    Zuvor ist allerdings eine andere Überlegung wichtiger: ist es denn überhaupt empfehlenswert, mit dem zur kapitalgedeckte Altersvorsorge gedachten Instrument nicht verbrauchbares Vermögen zu schaffen?
    Mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge sollen Werte geschaffen werden, die im Alter als Ausgleich zum Rückbau der gesetzlichen Rentenversicherung verbraucht werden können.
    Aus Immobilienvermögen wird im Alter nur der Nutzen gezogen, für einen Verbrauch des angesammelten Kapitals gibt es (zumindest bis jetzt) keine akzeptable Lösung. Daraus folgt:
    die Rente aus Wohn-Riester (= mietfreies Wohnen) wird aller Wahrscheinlichkeit nach geringer ausfallen als mögliche Renten aus den anderen Varianten.
    Meines Erachtens ist Wohn-Riester für diejenigen geeignet, die die Förderung mitnehmen können ohne darauf angewiesen zu sein. Wer den Rentenrückang ausgleichen muss, aber trotz vielleicht knapper Mittel auf schuldenfreies Wohnen im Alter setzt, ist vermutlich besser beraten, zunächst auf diese Art der Förderung zur verzichten und stattdessen seine Schulden möglichst schnell abzubauen. Um dann anschließend aus nicht mehr zur Schuldentilgung benötigtem Einkommen auf bessere Art fürs Alter vorzusorgen.
  2. Interessanter Gedankengang ...

    muss zugeben, von dieser Warte aus, habe ich es noch gar nicht betrachtet, werde es mir in Ruhe durch den Kopf gehen lassen.
    Weiß inzwischen definitiv, dass unsere Idee (bzw. die des LBS-Beraters) auch überhaupt nicht geht: Ein riestergeförderter Bausparvertrag kann nur bei der initialen Finanzierung, als Kombi-Bausparer (Ablösung eines tilgungsfreien Darlehens) und zur Entschuldung von etwaigen Restschulden zu Beginn der Rente verwendet werden. Die Umschuldung während laufender Finanzierung ist kein Fördergrund.
    Vielen Dank!

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