Bauantrag 2005 und Eigenheimzulage
BAU-Forum: Baufinanzierung

Bauantrag 2005 und Eigenheimzulage

Hallo,
wir haben im Dez. 05 einen Bauantrag gestellt, der bis heute weder genehmigt noch abgelehnt wurde. Aus Gründen, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte (u.a. Konflikte mit dem zuständigen Sachbearbeiter ...).
Können wir die Eigenheimzulage trotzdem noch in vollem Umfang in Anspruch nehmen oder ist der Anspruch darauf mittlerweile hinfällig?
Hab nämlich gelesen, dass 2013 endgültig keine Eigenheimzulage mehr gezahlt wird.
Würde mich sehr über Antworten freuen, damit ich weiß, ob weitere Bemühungen mit dem Herrn von der Stadt überhaupt Sinn machen. Danke.
MfG
Michaela
  • Name:
  • Michaela
  1. Eigenheimzulage

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Die Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2003 gekürzt und zum 31. Dezember 2005 abgeschafft. Wer in diesem Zeitraum eine Immobilie erwarb oder neu baute, erhielt meist weniger Geld vom Staat, als es noch die bis 31. Dezember 2003 geltende Regelung vorsah. Die Förderung für den Erwerb einer gebrauchten Immobilie war nunmehr genauso hoch wie die Förderung für den Neubau. Davor war die Neubauförderung doppelt so hoch.
    Meines Wissens gibt es für Ihren
    Fall keine Eigenheimzulage mehr. Leider haben Sie auch keine
    Baugenehmigung vorzuweisen.
  2. Baugenehmigung war nicht nötig

    hier muss ich Herrn Hillermann widersprechen, zur Sicherung der Eigenheimzulage bedarf es lediglich einem rechtzeitig eingereichten Bauantrag, wann die Genehmigung erfolgt, ist unerheblich.
    Sollte ein Genehmigung allerdings nur machbar sein, wenn der Bauantrag geändert wird, so entspricht dies eeinm neuen Bauantrag und die Eigenheimzulage wäre futsch.
    Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen, ich habe die Eigenheimzulage-Rechtslage nicht mehr wirklich verfolgt.
    Gruß Susanne
  3. ich muss Herrn Hillermann auch widersprechen. Abgesehen davon, ...

    ich muss Herrn Hillermann auch widersprechen.
    Abgesehen davon, das seine Ausführungen zur Geschichte der Eigenheimzulage schlicht falsch sind, bringt es überhaupt nichts für die Beantwortung der Frage.
    Es ist richtig, dass zählt, wann der Bauantrag eingereicht wurde. Weiterhin ist für den Erhalt der Eigenheimzulage auch wichtig, dass auch die Bezugsfertigkeit des Objekts hergestellt wird.
    Auch eine unwesentliche Änderung des Bauantrags ist möglich.

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