Labo  -  zinsvergünstigtes Darlehen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Labo  -  zinsvergünstigtes Darlehen

Hallo,
wir möchten gerne Bauen. Und das in Bayern.
Wir sind eine junge Familie, meine Frau passt gerade auf unsere kleine Anna auf und bezieht Elterngeld.
Wir haben bereits ein erstrebenswertes Grundstück gefunden auf dem wir ein Reiheneckhaus bauen möchten. So konnten wir uns auch schon von einem Häuslebauer einen groben Kostenvoranschlag für unser zukünftiges Haus einholen.
Kommen wir nun zum Thema Finanzierung. Zum wichtigsten also.
Nachdem wir uns ein bisschen informiert haben, sind wir drauf gekommen, dass man über das Landratsamt ein zinsvergünstigtes Darlehen (Labo) unter bestimmten Voraussetzungen beziehen kann. Als Entscheidungskriterium, ob ein solches gewährt werden kann, gilt unser gemeinsames Bruttoeinkommen. Dieses kann allerdings noch durch Werbungskosten sowie durch weitere Reduzierungen, falls man krankenversichert ist und Sozialabgaben zahlt, reduziert werden. Auch unsere junge Familie wirkt sich positiv aus.
Diesbezüglich habe ich zwei Fragen, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt:
1. Welches Gehalt wird zu meiner Bruttogehaltberechnung herangezogen? Mein monatliches Bruttogehalt oder mein komplettes Jahresbruttogehalt von letztem Jahr mit sämtlichen Prämienzahlungen? Diese werde ich nämlich dieses Jahr wahrscheinlich nicht mehr in diesem Umfang erhalten? Bei der Elterngeldberechnung meiner Frau wurden z.B. Prämienzahlung nicht anerkannt! Darum meine Frage.
2. Was kann ich alles bei den Werbungskosten berücksichtigen? Habe mal gelesen, dass ich als Privatperson "mein Haus" mit 2 % jährlich abschreiben kann. Stimmt das? Und wenn ja, sind dies eventuell Werbungskosten?
Ich bedanke mich bei Euch schon einmal recht herzlich für alle Tipps und Ratschläge und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich freue mich schon auf Eure Antworten
Euer Torsten Voß
  • Name:
  • Torsten Voß
  1. Die Stelle wo

    das "LABO" verteilt, gibt gerne Auskunft oder hat eine Broschüre, wo das drin steht. Oder eine Hotline.
    Zumindest in Baden-Württemberg war das mit LAKRA (vergleichbar wohl mit LABO) so.
    Zuständig bei uns in BW war das Bürgermeisteramt bzw. Landratsamt dort musste der Antrag hin.
    Aus eigener Erfahrung mit LAKRA: Prüfen Sie was sinnvoll ist. Nicht jeder Kredit dort war "gut". Evtl. bekommen Sie bei einer Bank auch gute Konditionen.
    Und erst einen Vertrag unterschreiben, wenn LABO genehmigt ist. So war das bei LAKRA.
    Abschreibung? Was wollen Sie abschreiben? Früher gab es § 10 e und danach Eigenheimzulage. Beides ist "weggefallen".
    Vom Rest weiß ich nichts. Abschreibung geht doch nur, wenn "gewerblich" genutzt. Oder wenn ein Teil vermietet ist. (wobei Vermietung wohl LABO auschließt).
    Ansonsten Fragen Sie einen Steuerberater Ihres Vertrauens.
    Ich nur Laie, keine Rechtsberatung
  2. LaBo  -  zinsvergünstigtes Darlehen

    Hallo Torsten,
    gehen Sie mal auf

    Steuerfragen möchte ich lieber nicht kommentieren.
    Zur LaBo Finanzierung an sich. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ein solches zinsvergünstigtes Darlehen zu bekommen, sollten Sie auf jeden Fall zuschlagen, sofern Ihr Haus die Kriterien erfüllt.
    Denn neben dem eigentlichen zinsgünstigen Darlehen bewirkt dies auch einen besseren Zinssatz für das Bankdarlehen, da die LaBo selbst finanziert und sich nachrangig im Grundbuch eintragen lässt. Somit sinkt der Beleihungsauslauf und damit auch der Zinssatz.
    Sie benötigen für die Beantragung ein Angebot oder eine Zusage einer Bank, die den erstrangigen Darlehensteil übernimmt.
    Ausführliche Beratungen gewähren die Landratsämter. Dort können Sie auch noch einmal Ihre Einkommensfrage stellen, sofern Sie oben keine Antwort erhalten.
    Beste Grüße


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