Anerkennung von Einkommen bei befristetem Arbeitsverhältnis
BAU-Forum: Baufinanzierung

Anerkennung von Einkommen bei befristetem Arbeitsverhältnis

Hallo Forum, folgende Frage zur Anerkennung von Einkommen durch die Banken.
Meine Frau ist derzeit noch in der Probezeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses im universitären Bereich. Hier ist es an der Tagesordnung, dass Beschäftigungsverhältnisse jährlich verlängert werden. Frage: erkennen die Banken das Einkommen meiner Frau an oder sind hier Probleme zu erwarten?
Ich selbst bin seit Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, jedoch würde mein Einkommen alleine nicht für die angestrebte Darlehenssumme ausreichen.
Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Grüße, Jürgen
  • Name:
  • Jürgen
  1. Anerkennung von Einkommen bei befristeten Arbeitsverhältnissen

    Hallo Jügen,
    es gibt hier bankseitig unterschiedliche Ansätze, je nach Bank (zum Glück gibt es noch Unterschiede in der Kreditprüfung!):
    • volle Anrechnung des Einkommens wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Monate besteht
    • gar keine Anrechnung des Einkommens
    • Individualbetrachtung: Beurteilung der Branche, der Qualifikation Ihrer Frau, Betrachtung der Höhe der Unterdeckung des Haushaltsplans ohne das Einkommen Ihrer Frau (soll heißen: Wenn der Haushaltsplöan bei Ihrem Einkommen allein eine Unterdeckung von beispielsweise 250 € aufweist kann es sein dass eine Bank hier eine 'Worst-Case'-Rechnung anfertigt und davon ausgeht dass selbst im schhlimmsten aller denkbaren Fälle Ihre Frau wenigstens einen 400-€-Job ausüben könnte wenn das Arbeitsverhältnis nicht verlängert würde ...).

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

  2. Anerkennung von Einkommen bei befristetem Arbeitsverhältnis

    Hallo Jürgen,
    es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung.
    Meistens gilt jedoch: Das Einkommen wird anerkannt, wenn es sich um eine Berufsgruppe handelt, die typischer Weise befristete Arbeitsverträge erhält (Ärzte, Professoren, Vorstände, Dozenten, etc.). Bei manchen gilt zusätzlich, dass diese befristeten Arbeitsverträge, bereits mehrfach vom gleichen Arbeitgeber nachweislich verlängert wurden.
    Letzteres wäre in Ihrem Fall ein k.o. -Kriterium. Aber wie gesagt, das gilt nicht bei allen.
    Sie sehen, das ist nicht pauschal zu beantworten.
    beste Grüße
  3. Vielen Dank!

    Hallo Herr Schiefelbein und Herr Munder  -  ich danke Ihnen vielmals für Ihre Einschätzung, dies war für mich von großer Wichtigkeit!
    Viele Grüße, Jürgen

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