Muss Ehefrau mit unterschreiben beim Anschlussdarlehn
BAU-Forum: Baufinanzierung

Muss Ehefrau mit unterschreiben beim Anschlussdarlehn

möchte ein Anschlussdarlehn bei einer anderen Bank machen.
meine neu geheiratete Ehefrau die natürlich nicht im Grundbuch steht, da das Haus ca. 5 Jahre vor der hochzeit gekauft wurde.
muss sie zwingend beim neuen Darlehen mit unterschreiben?
sie arbeitet nicht und steht negativ in der Schufa
  • Name:
  • andreas
  1. verheiratet = verantwortlich füreinander

    Wenn Sie keine Gütertrennung haben, wird Ihre Frau zwangsläufig Mitantragstellerin, d.h. das Schufaproblem ihre Frau ist im Sinne der Darlehensumschuldung nun auch das Ihre und das führt normalerweise zur Ablehnung.
    Es gibt wenige Banken, die trotz (kleineren) Schufaproblemen mitziehen. Dies bedarf aber einer Einzelfallprüfung.
    MfG H.B.
  2. wenn sie aber dann noch ca. 20 € ...

    wenn sie aber dann noch ca. 20 € schulden hat, kann dann der gläubiger was von meinen Haus fordern?
  3. Keineswegs

    wird die Ehefrau zwangsläufig Mitantragstellerin.
    Auch ohne Gütertrennung steht das vor der Ehe vorhandene Wohnhaus im alleinigen Eigentum des Fragestellers.
    Dieser kann durchaus alleiniger Darlehnsnehmer bleiben.
  4. Nicht mit in den Darlehensvertrag

    Da ihre Frau kein eigenes Einkommen hat, sollte sie keinesfalls den Darlehensantrag mit unterschreiben. Denn dann würde ihre Frau haften, wenn sie nicht mehr zahlen können  -  aber womit. Einige Gerichte werteten diese Konstellation (Mann Alleinverdiener, Frau ohne Einkommen) als sittenwidrig.
    Also Finger weg von der Unterschrift im Darlehensvertrag. Zumal ihrer Frau das Haus ja auch nicht gehört.
  5. Man Man Man Man

    wer sich so alles als Experte darstellt. Zum heulen ist das!
    @Herr Berger kann man Ihre Frau für Ihre Falschberatung haftbar machen!?
  6. ausprobieren ...

    Ging es nicht um ein "anschlussdarlehn bei einer 'anderen' Bank".
    Nun, von einer Empfehlung für eine Unterschrift der Frau unter den Umschuldungsvertrag habe ich nichts geschrieben. Aber fragen Sie doch einfach mal die andere Bank. Die wird sich ggf. beide Schufa's ziehen. Habe ich Unrecht, umso besser für Sie.
    MfG H.B.
  7. Sie schrieben

    ".. wird Ihre Frau automatisch Mitantragstellerin"
    und genau das stimmt so nicht.
    Die Schufa der neuen Ehefrau interessiert so lange nicht, wie diese nicht Darlehnsnehmerin wird/ist.
  8. natürlich meinte ich 20000 € schulden die sie aus ...

    natürlich meinte ich 20000 € schulden die sie aus ihrer ersten ehe hat!
    meine bearbeiterin meinte aber das meine Ehefrau eine Einverständniserklärung unerschreiben muss/soll, das sie nichts gegen ein Anschlussdarlehn hat. die beraterin sagt, es währen neue Gesetze?!
  9. Neue Gesetze?

    Das stimmt auch nicht, die Bank hat halt etwas mehr Sicherheit wen zweite Darlehennehmer/in vorhanden ist.
    MfG
  10. also, braucht meine Frau auch nichts zu unterschreiben? danke ...

    also, braucht meine Frau auch nichts zu unterschreiben?
    danke euch allen für eure Hilfe
  11. @andreas

    Foto von Vinzenz Hillermann

    hallo
    warum betrachtet man immer nur den einen fall.
    hat eigentlich mal jemand den Gedanken aufgetan, dass auch die Bank
    der Ehefrau (wo € 20000 schulden sind ) auch an sie hr. Andreas zugehen könnten Aufgrund ihrer Zusammenveranlagung? das könnte man auch mal prüfen dass nicht da was hinten dran auftaucht.
    meine persönliche Meinung ist, zu prüfen,
    • ein Anschlussdarlehen
    • die Ablösung des Darlehens über € 20000

    die folge wäre eine hoffentlich baldige anstandslose Schufa ihrer Ehefrau.
    was das obige anschneiden von "neuen Gesetzen" auf sich hat, solch sich die beraterin der lbs mal outen und diese präsentieren.
    meine persönliche Meinung ist zu der mitunterschrift folgedarlehen diese:
    es liegt im Regelwerk jeder einzelner Bank, ob diese möchte, dass ihre Frau ohne Einkommen mit unterschreiben muss oder nicht.
    es gibt hier wirklich unterschiedliche handhaben der einzelnen Banken.
    mitunter kann aber auch die Bank das Anschlussdarlehen "verweigern" bzw, eine neue Bonitätsprüfung von ihnen beiden anstreben.
    abschließend tendiere ich dazu, dass sie sich eine andere Bank suchen, die restlichen € 20000 ihrer Ehefrau mit umschulden und dann hat jeder seine ruhe.

  12. Seit wann

    hat Ehegattensplitting etwas mit Haftung für Altschulden zu tun?
    Einfach mal hier lesen:
    Selbst bei in der Ehe gemachten Schulden haftet der Ehepartner nur begrenzt.
    Einfach mal hier lesen:
  13. Nachtrag

    Oder auch hier mal lesen:
  14. Hallo @Vinzenz Hillermann die 20000 € schulden sind ...

    Hallo @Vinzenz Hillermann
    die 20000 € schulden sind vom exehemann meiner Frau. nur leider hat sie als bürge (trotz hausFrau) unterschrieben. er hat das Geld versoffen! und sie sieht es nicht ein das sie seine schulden abstottert! er bezieht harz4
  15. Dann lesen

    Sie mal, was hier zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften geurteilt wurde:

    Tipp: Hin zum Rechtsanwalt.

  16. Also, meine beraterin sagt: Nach § 1365 BGB bedarf ...

    Also, meine beraterin sagt:
    Nach § 1365 BGBAbk. bedarf die Aufnahme von Krediten unter bestimmten Umständen der Zustimmung des Ehepartners. Wenn die Eheleute Gütertrennung nicht vereinbart haben, verlangt jede Bank, die einen Kredit gewährt, aus prinzipiellen Erwägungen nicht nur die Zustimmung des anderen Ehegatten, sondern gleich seine Verpflichtung, sodass beide Eheleute Darlehensnehmer werden. Führt das geschäftliche Unternehmen des einen Ehegatten in den Ruin, hat die Bank nicht nur den Geschäftsinhaber als Schuldner, sondern auch den Ehepartner. Dem kann man sich bei Gütertrennung dadurch entziehen, dass der Bank erklärt wird, einer Zustimmung nach § 1365 BGB bedürfe es nicht, weil die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung lebten und nur ein Ehegatte das Geschäft betreibe. Sind nicht beide Ehegatten verschuldet, besteht die Möglichkeit, dass der nicht verschuldete Ehegatte eine neue Existenz gründet und ohne Schulden für den Unterhalt der Familie sorgen kann.
  17. Also, meine beraterin sagt: Nach § 1365 BGB bedarf ...

    Also, meine beraterin sagt:
    Nach § 1365 BGBAbk. bedarf die Aufnahme von Krediten unter bestimmten Umständen der Zustimmung des Ehepartners. Wenn die Eheleute Gütertrennung nicht vereinbart haben, verlangt jede Bank, die einen Kredit gewährt, aus prinzipiellen Erwägungen nicht nur die Zustimmung des anderen Ehegatten, sondern gleich seine Verpflichtung, sodass beide Eheleute Darlehensnehmer werden. Führt das geschäftliche Unternehmen des einen Ehegatten in den Ruin, hat die Bank nicht nur den Geschäftsinhaber als Schuldner, sondern auch den Ehepartner. Dem kann man sich bei Gütertrennung dadurch entziehen, dass der Bank erklärt wird, einer Zustimmung nach § 1365 BGB bedürfe es nicht, weil die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung lebten und nur ein Ehegatte das Geschäft betreibe. Sind nicht beide Ehegatten verschuldet, besteht die Möglichkeit, dass der nicht verschuldete Ehegatte eine neue Existenz gründet und ohne Schulden für den Unterhalt der Familie sorgen kann.
  18. Zustimmungserklärung

    ist etwas anderes, als für das Darlehen als Mitschuldner zu unterschreiben.
    Zweifelhaft scheint mir ohnehin, einen einkommenslosen Ehepartner im Ernstfall zur Schuldentilgung heranziehen zu wollen.
    Anwaltlich beraten lassen.
  19. Wer zahlt ... schafft an

    Die Bank kann so ziemlich alles verlangen, was sie gerne möchte. Wenn es nicht akzeptiert wird, gibt's eben kein Geld.
    Das die Mitverpflichtung von mittellosen Ehegatten zwar im Allgemeinen sinnlos ist, ist zwar logisch, hält die Banken aber nicht davon ab, ihre antiquierten Bedingungen weiterhin am Leben zu erhalten.
    Von Bankberatern wird im Rahmen von Kreditverhandlungen oft viel Blödsinn gequatscht und verzapft. Das geht von der Gestaltung der Konditionen über (oft auch angeblich) nötige Kreditunterlagen bis zu den zu stellenden Sicherheiten.
    Allerdings muss man auch zugeben, dass so manche unsinnig scheinende Bedingung, erst durch den "Erfindungsgeist" zahlungsfauler Klientel erfunden werden musste.
    Ein Anwalt wird hier wenig helfen. Es bleibt nur sich einen anderen Anbieter zu suchen. Na denn viel Vergnügen ... ;-)
    Kredit bekommt nur der, welcher auch den Nachweis bringt, dass er ihn eigentlich nicht benötigt.
  20. Beratung

    nur zur Frage, ob die mit Haftungserklärung des Vermögenslosen Ehepartners nicht ohnehin sittenwidrig und damit nichtig wäre.
  21. selbst wenn es so wäre

    die Sittenwidrigkeit wird doch erst wieder gerichtlich geklärt am Einzelfall.
    Wie würde es denn laufen. Man geht zum Anwalt. Der hält die Vereinbarung für sittenwidrig und klappert ein Schreiben zusammen mit diesem Hinweis an ...? die Bank, welche für die Finanzierung "auserwählt" wurde. Dort grinst man sich eins und schreibt ein Brieflein in dem die Worte ... Ihrem Kreditwunsch können wir leider nicht entsprechen ... vorkommen. Die müssen nichts begründen, die machen das so, ... fertig.
    Fazit.
    Man hat womöglich Recht, aber noch lange kein Geld.
    Wenn es dann noch schief läuft und man vergessen hatte, dem Anwalt zu sagen, man möchte eine Erstberatung ... Überraschung!
    Merke ... ein Anwalt verschafft dir noch lange keine Finanzierung mit dem Hinweis auf irgendwelche "möglichen" Ungesetzmäßigkeiten.
  22. So

    macht man das dann auch nicht.
    Schon davon gehört, dass eindeutig sittenwidrige Klauseln nicht rechtswirksam sind? Trotz Unterschrift?
    Ob/wie eindeutig/belegbar durch z.B. BGH Urteile so etwas ist vermag eben nur ein Anwalt zu beurteilen.
  23. ja ein Anwalt kann mir keine Finanzierung geben ...

    ja ein Anwalt kann mir keine Finanzierung geben.
    aber so richtig geht es ja nicht darum das die Ehefrau mit darlehnsnehmer ist, sondern angeblich muss sie eine Zustimmungserklärung unterschreiben. Und da Stelle ich mir die Frage ob sowas sein muss? wenn ja ist das kein Problem nur darlehnsnehmer darf und kann sie wegen negativen schufaeintrag nicht werden.
  24. ja ein Anwalt kann mir keine Finanzierung geben ...

    ja ein Anwalt kann mir keine Finanzierung geben.
    aber so richtig geht es ja nicht darum das die Ehefrau mit darlehnsnehmer ist, sondern angeblich muss sie eine Zustimmungserklärung unterschreiben. Und da Stelle ich mir die Frage ob sowas sein muss? wenn ja ist das kein Problem nur darlehnsnehmer darf und kann sie wegen negativen schufaeintrag nicht werden.
  25. angeblich muss ...

    bestimmt in diesem Fall der mögliche Kreditgeber. Wenn nicht unterschrieben wird, gibt es halt kein Geld.
    Es liegt doch am Antragsteller, ob er nachweist, dass er nicht über sein gesamtes Vermögen verfügt.
    Es gibt nach meinem Wissen keine einzige gesetzliche Vorschrift, wann ein Kreditgeber Kredit gewähren muss. Und wenn man das begriffen hat, ist der Rest ganz einfach.
    Der 1365 BGBAbk. dient in diesem Fall halt möglicherweise als Argument der Bank, den Kredit nicht geben zu müssen. Wenn die Absicht besteht, den trotzdem auszureichen, sehe ich doch überhaupt kein Hindernis zu unterschreiben, wenn beide Ehegatten es wollen. Da von der Ehefrau keine Mitverpflichtung verlangt wird, sehe ich auch keine evtl. Sittenwidrigkeit.

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