Steuer und Maklerporvision bei Kauf eines auszubauenden Rohbaus
BAU-Forum: Baufinanzierung

Steuer und Maklerporvision bei Kauf eines auszubauenden Rohbaus

Hallo,
Wir beabscihtigen einen Rohbau mit Grundstück zu erwerben, der Rohbau soll dann vom Verkäufer einem Bauunternehmer "schlüsselfertig" nach unseren Vorgaben ausgebaut werden.
Das Objekt wurde durch einen Makler vermittelt im Expose wird das fertig ausgebaute Haus zu einem "Festpreis" beschrieben.
Da sich durch unsere Wünsche der Preis immer weiter noch oben verändert frage ich mich jetzt ob ich für jeden unserer Wünsche auch noch ~6 % Maklercourtage und die Grunderwerbssteuer zahlen muss?
Wäre es nicht viel sinnvoller zunächst den Rohbau mit Grundstück zu kaufen worauf dann Grunderwerbssteuer und Maklergebühr fällig wird und den Ausbau in einem zweiten Vertragswerk zu regeln.
nach etwas lesen im Web habe ich den Eindruck, dass ich vermutlich um die Grunderwerbssteuer für den Ausbau nicht drum rum komme von wegen "einheitliches Vertragswerk".
Mit der Maklercourtage bin ich mir aber nicht sicher, irgendwie ist es nicht einzusehen, dass der Makler an jedem teureren Wasserhahn den ich nehme mitverdient ...
danke im Voraus,
R.
  • Name:
  • red
  1. Maklerprovision

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, red!
    Grundlage der Maklerprovision ist der Wert des tatsächlichen Vertragsschlusses, also zuzüglich aller "Extras".
    Da kommst du nur auf dem Verhandlungswege drum herum, wenn du damit drohst, dann eben den Vertrag nicht abzuschließen.
    Oft lässt sich auf dem Verhandlungswege mit dem Makler (aber bitte schriftlich vor Vertragsschluss!) vereinbaren, dass nur der Grundpreis ohne Extras die Grundlage der Provision sein soll.
    Oder: Mit dem Bauträger verhandeln, dass der sich z.B. hälftig an der Maklerprovision beteiligt. Oder eben den Makler herunterhandeln. Mancher ist auch über 4 % oder 5 % recht froh.
    Hast du überhaupt bzgl. des Preises gehandelt? Da lässt sich fast immer 'was machen. Natürlich nur, wenn man nicht den Eindruck erweckt, um jeden Preis dieses Objekt auf genau diesem Grundstück haben zu wollen. Also: glaubhaft damit drohen, andernfalls sich 'was anderes zu suchen.
    Und nicht vergessen: Gewährleistungseinbehalt oder Gewährleistungsbürgschaft mit dem Bauunternehmer vertraglich vereinbaren und den Gesamtvertrag in seiner Endfassung vor Abschluss rechtlich überprüfen lassen!
    Viel Erfolg
    Ralf Wortmann
  2. Nach Gesprächen mit dem Hausbesitzer ist beabsichtigt zuerst ...

    Nach Gesprächen mit dem Hausbesitzer ist beabsichtigt zuerst den Rohbau mit Grundstück zu kaufen und dann in einem zweiten Vertragswert den Ausbau des Hauses zu regeln.
    Das werde ich natürlich auch noch vor Unterschrift durch einen Anwalt überprüfen lassen.
    Nach erster rechtlicher Auskunft berechnet sich die Maklercourtage wohl aus dem Verkaufspreis beim Notar, also dem Rohbau.
    Dies wird sicher zu Enttäuschung beim Makler führen wenn er statt 12.000 € nur 4.000 erhält (finde das allerdings für die 2 Telefonate und 1 Stunde Anwesenheit bei der in Augenscheinnahme des Rohbaus immer noch sehr üppig).
    Ich habe natürlich auch keine große Lust auf einen Rechtstreit mit dem Makler und man könnte sich natürlich auch vorher einigen, Allerdings habe ich auch keine Lust schlafende Hunde zu wecken und mich im Vorfeld mit Ihm rumzuärgern falls er auf stur stellt und seinen Anwalt einschaltet um auf Teufel komm raus beim Ausbauvertrag beteiligt zu werden.
    Vielleicht sollte ich bald mal zu einem Anwalt gehen,
    danke,
    R.
    • Name:
    • red
  3. Nur interessehalber gefragt

    Wo gibt es denn ein Grundstück mit Rohbau für ca. 67.000,- €?
    Denn bei  -  wie Sie schreiben 6 % Courtage und 4.000,- € Maklerhonorar- wäre das der Preis für Grundstück inkl. Rohbau.
    • Name:
    • M.P.

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