Bausparer, zuteilungsreife verkürzen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Bausparer, zuteilungsreife verkürzen?

Hallo,
ich habe vor mit meinem Freund in 1-3 Jahren ein Haus zu bauen.
Ich habe 2 Bausparer (34 Tsd €, 16 Tsd €) bei der Debeka. Ich habe mit einem Anfang 2005 und mit dem anderen Mitte 2005 begonnen. Ich habe des Öfteren Sonderzahlungen geleistet, sodass ich die 40 % in 2 Jahren erreicht haben könnte und wenn nicht kann ich beide mit angelegtem Kapital voll machen.
Meine Frage: Ist der Bausparer dann schon nach 3 oder 4 Jahren Zuteilungsreif? Normalerweise wird doch mit einer Asparzeit von 6 Jahren gerechnet.
Baut man überhaupt noch mit Bausparer, oder ist es sinnvoller den ganzen Kredit über die Bank zu finanzieren?
Meine Konditionen: Guthabenzinsen: 3 %, Nominalzinssatz: 5 %, effektiver Jahreszins: 5,72 %
Ich hätte noch eine Frage zu einem anderen Thema.
Wie wird so ein Bau zwischen Partnern rechtlich geregelt? Ich bekomme den Grund von meinen Eltern und habe ca. 25.000 € Eigenkapital (Bausparer eingerechnet). Das Problem ist, dass mein Freund kein Eigenkapital hat. Ich vertraue ihm, keine Frage, sollte es aber doch aus irgendeinem Grund auseinander gehen, bin ich dann die blöde? Ich muss dazu sagen, dass mein Freund Handwerker ist und so auch einen wichtigen Beitrag beim Hausbau leisten kann?
Mit welchen Gesamtkosten muss man für ein Einfamilienhaus rechnen? Grund ist erschlossen. Grund ca. 700 m².
Danke!
  • Name:
  • Anita
  1. Die Antworten bekommen

    Sie für den Bausparer von Ihrem Bauspar"Vertreter". Oder auch per E-Mail bei denen (zumindest bei der LBS in BW geht das).
    Die Rechtlichen Fragen beantwortet Ihnen sicherlich ein Steurberater/Notar (falls Vertrag) oder auch Rechtsanwalt.
    Und warum nicht gleich Heiraten? Dann ggf. Ehevertrag (Sie bringen ja schließlich viel Geld ein).
    Denn entweder bringt Sie der Hausbau "zusammen" und die Beziehung wächst, oder sie zerbricht eh beim Hausbau (soll es alles schon gegeben haben).
  2. Schwierig Schwierig

    Momentan reißt mich ein Darlehenszins von 5 % nicht gerade vom Hocker. In zwei Jahren kann das wieder ganz anders aussehen.
    Zumindest hat man die Option, falls die Zinsen bis dahin deutlich steigen.
    Ansonsten würde ich mir schon mal ernsthaft Gedanken machen, wie man im Falle der Trennung umgeht. Egal wie groß die Liebe gerade ist, ausschließen sollte man nix.
    Am besten ist es immer, wenn nur ein Partner alles macht. Also zum Beispiel Sie, die Finanzierung läuft über Sie, Sie stehen allein im Grundbuch. Nebenkosten werden geteilt, der Partner zahlt eine angemessene Miete auf die Hälfte des Wohnraums. So haben Sie irgendwann ein Haus, wo keiner ein Anrecht drauf hat, der Partner hat geringere Kosten, der kann Vermögen ansparen. Und die Stunden, die er am bau zubringt, kann man ja über den Daumen gepeilt anrechnen.
    Kommt es zum Knall, steht keiner wirklich vorm Ruin und jeder hat ohne großen Streit seinen Anteil.
    Da sowas aber meist nicht funktioniert, muss man eben Kompromisse eingehen. Sinnvoll ist es allemal, wenn Buch darüber geführt wird, wer wieviel beisteuert. Sowohl Arbeitszeit als auch Vermögen.
  3. Einsatz des Bausparvertrages derzeit weniger sinnvoll ...

    Foto von Hans Dittmer

    Aus heutiger Sicht ist das Zinsniveau für Baufinanzierungen niedriger als der Darlehenszins Ihres Bausparvertrages. Es kommt jetzt auf die weitere Entwicklung des Zinsniveaus an, bzw. das Zinsniveau am Tage der Vorhabenrealisierung. Solange ein Bankdarlehenszins nicht teurer ist als das Bauspardarlehen, würde ich immer ein Bankdarlehen vorziehen.
    Der Punkt: wem gehört später wieviel von der Immobilie ist ein schwieriges Thema. Auf der einen Seite sind eingebrachte Geldleistungen und das Grundstück bezifferbar. Bei den eingebrachten handwerklichen Leistungen muss man diese in einen Geldwert umrechnen und bewerten. -Laienmeinung  -  keine Rechtsberatung -
    Sie sollten in diesem Falle sich juristisch beraten lassen.
  4. Ansparzeit

    Über die genaue Länge der Ansparzeit kann/darf Ihnen auch Ihr Bauspar-Mann nichts Verbindliches sagen. Im Kleingedruckten des Vertrages werden sie etwa das Folgende (hier vereinfacht) finden:
    Es gibt ein Bewertungssystem.
    Es werden Punkte für eingezahlte Beträge und (!) Zeiten vergeben.
    Zur Auszahlung muss eine Mindestzeit vergehen und eine Mindestpunktzahl und erreicht werden.
    Dann geht es der Reihe nach: der Vertrag mit der höhsten Bewertung wird zuerst ausgezahlt.
    Die Bewertungszahl sollten Sie auf Ihrem Bauspar-Kontoauszug finden.
    Wenn Sie kontinuierlich Sonderzahlungen geleistet haben, stehen die Chancen gut, das Bauspardarlehen relativ früh zu bekommen. Allerdings sollte man aufpassen: schnelle Besparung kann zu einer kürzeren Darlehens-Rückzahlung (mit höheren Raten) führen.
    Alternative: Auszahlung des Guthabens (teilw. gibt es einen Bonus!)
    (Laienmeinung)
  5. Nachtrag Gesamtkosten für ein Einfamilienhaus ...

    Foto von Hans Dittmer

    Bei einem Neubau von einem Einfamilienhaus kann man keine generelle Kostengröße festmachen. Es sind viele Faktoren mitentscheidend: z.B. wie groß soll das Haus sein, mit oder ohne Keller, welche Ausstattung wird gewünscht, was wollen Sie in Eigenleistung erstellten (Lohnkosteneinsparung) usw..
    Tipp: Sobald Sie eine Vorstellung von der Größe und Ausstattung des geplanten Hauses haben, sollten Sie sich einige Angebote bei Bauunternehmen o.ä.. einholen.

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