Zwangsversteigerung!
BAU-Forum: Baufinanzierung

Zwangsversteigerung!

Hallo,
ich spiele auch mit dem Gedanken eine Immobilie zu kaufen (Reihenaus). Es gibt ja auch die Möglichkeit eine Immobilien über eine Zwangsversteigerung zu erwerben. Hat damit schon jemand Erfahrung? Gibt es Probleme mit der Finanzierung bei der Bank, oder ist denen das Egal ob es ein Neubau ist oder eine Zwangsversteigerung?
MfG
MAX
  • Name:
  • max
  1. Problem ist das Geld rechtzeitig ran zu schaffen.

    (keine eigene Erfahrung, nur Hörensagen) Anscheinend muss bei Versteigerungen ein hoher Betrag (20 %?) sofort bezahlt werden, der Rest in 4? Wochen. Andererseits mögen Banken keine Kreditzusage machen, wenn sie das Objekt nicht prüfen können. Eine Prüfung ohne feste Kaufabsicht, -Möglichkeit machen die jedenfalls nicht oft. Also selbst wenn sie ein Bank finden, die da mitspielt wird sie ihnen spätestens nach dem vierten Versuch sagen: "Nun reicht es Max! " So in der Art ist das Problem.
  2. Mindest-Anzahlung ...

    beträgt 10 % des Kaufpreises und zwar sofort nach Zuschlag am Versteigerungstermin. Sie können natürlich auch mehr anzahlen ;-)
    Banken machen sehr wohl einen Unterschied zwischen Normalerwerb und Zwangsversteigerung. Es gibt aber Banken, die sowohl als auch finanzieren. Bevor man zum Versteigerungstermin geht, sollte man jedoch wissen, wie hoch man bieten kann, sprich wieviel eine Bank finanzieren würde. Das hängt einerseits vom Objekt und andererseits von der Bonität des künftigen Darlehensnehmers ab. Bei direkten (vielleicht noch mehrmaligen) Bankanfragen kann man leicht sein Scoring "verbrennen", daher bietet sich hier ein Vorabcheck vom freien Berater an, der wiederum Zugang zu willigen Banken hat (haben sollte) und das ob und wie finanzieren erst einmal anonym abfragen kann  -  ob überhaupt und wie gut die Chancen stehen, das die Finanzierung klappt. Eine endgültige Finanzierungszusage kann allerdings nur die finanzierende Bank geben. Es ist immer ein Ritt auf Messers Schneide, aber wir haben da schon einiges tun können.
  3. Mindestanzahlung:

    Vor dem Bieten muss eine Sicherheit vorgelegt werden. Ist da der Kaufpreis noch nicht bekannt ist, was bei einer Versteigerung sowieso recht selten vorkommt, begnügt man sich mit 10 % des im Gutachten ausgewiesenen Verkehrswerts.
    Und wenn man ganz großes Glück hat, reicht das sogar schon für den Kaufpreis ;-)

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