Bauunternehmer will Bankbürgschaft von mir  -  ist das üblich?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Bauunternehmer will Bankbürgschaft von mir  -  ist das üblich?

Ich möchte ein Haus "fast schlüsselfertig" (ohne Malerarbeiten u. Bodenbeläge) bauen lassen. Die Zahlungen sollen nach Baufortschritt erfolgen = Der Unternehmer baut einen Teil, ich zahle einen Teil usw. Im Vertragsentwurf steht jedoch, dass der Generalunternehmer von mir eine Bankbürgschaft in Höhe von 30 % des Vertragspreises haben will. Auf Nachfrage sagt er, er werde ja schließlich in Vorleistung gehen und möchte sicher sein, dass er dafür auch sein Geld bekommt. Eine Finanzierungszusage meiner Bank reicht ihm nicht, denn wenn ich arbeitslos würde o.ä., dann sei diese Zusage nicht viel Wert. Irgendwie kann ich ihn ja verstehen, aber ist das üblich so? Haben andere Bauverträge auch diese Klausel? Danke für Ihre Antworten.
  • Name:
  • Robert Weber
  1. ja..

    das ist nicht ungewöhnlich.
  2. Ein schlauer Mensch aus meinem Bekanntenkreis meinte aber ...

    Ein schlauer Mensch aus meinem Bekanntenkreis meinte aber gemäß § 648 a BGBAbk. dürfe man von einem privaten Bauherren keine Bürgschaft verlangen, sondern nur bei gewerblichen Bauherren. In unserem Bauvertrag ist allerdings nicht BGB, sondern VOBAbk. vereinbart.
    • Name:
    • Robert Weber
  3. Wenn Sie nicht zu seinen Wünschen mit ihm bauen wollen

    haben Sie die Möglichkeit sich einen Anderen zu suchen.
    Klingt jetzt a bissl kurz, ist aber Tatsache.
  4. der schlaue Mensch hat recht

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    allerdings nur, wenn der Vertrag bereits ohne Bürgschaftsklausel geschlossen ist. Vor Vertragsabschluss  -  in dieser Phase sind Sie  -  gilt Vertragsfreiheit. Wenn das Angebot des Unternehmers nur in Verbindung mit dem Ausreichen der Bürgschaft gilt, können Sie es nur so annehmen. Für mich ist das Verhalten des Unternehmers zwar verständlich, aber eher unüblich.
  5. wenn Sie arbeitslos werden ...

    gibt es in fast jedem Kreditvertrag eine Klausel, wonach bei einer "Veränderung (Verschlechterung) Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse" die Bank nicht mehr an die (sagen wir es etwas allgemein) Vereinbarungen gebunden ist. Würde mich wundern, wenn es bei Ihrer Bank nicht so wär. Das muss keine Konsequenzen haben, aber ... kann. Darauf will sich offensichtlich Ihr Unternehmer nicht einlassen. Sie können aber genauso auch umgedreht eine Bürgschaft von ihm verlangen, da Ihr Geld ja auch sicherungswürdig ist. z.B. ist in Frankreich obligatorisch per Gesetz verlangt. Von unseren Politwichteln brauchen wir das erst gar nicht zu fordern.
  6. Vielen Dank für Ihre Antworten,

    jetzt verstehe ich, warum der Unternehmer sich nicht mit einer Finanzierungszusage zufrieden geben will. Übrigens habe ich jetzt erfahren, dass Fertighausfirmen oft sogar 100 % der Bausumme als Bürgschaft haben wollen. Da kann ich mit den 30 % ja noch zufrieden sein. Die Bankgebühren dafür sind noch erträglich.
    Nochmals herzlichen Dank an alle!
    • Name:
    • Robert

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN