Rücktritt vom Kaufvertrag mit einem Fertighaushersteller
BAU-Forum: Baufinanzierung

Rücktritt vom Kaufvertrag mit einem Fertighaushersteller

Hallo,
dieser Frage wurde zwar schon mehrfach diskutiert, doch habe ich noch eine andere Konstellation.
Ich habe im April 2005 einen Vertrag mit einem Fertighaushersteller geschlossen. Mit der Massgabe das wir zusammen ein Grundstück finden, sowie dieses gefunden wäre würde die Finanzierungsanfrage gestellt (ein erstes Gespräch gab es damals). Im Mai 2005 wurden wir fündig. Aufgrund der Lage des Grundstückes und einiger Änderungen wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag ist 40.000 € höher als der erste.
Ende Juni 2005 ergaben sich private Veränderungen, somit wurde das auserkorene Grundstück nicht erworben.
Vor ca. 5 Tage habe ich jetzt die erste Rechnung von 10 % der Gesamtsumme für den zweiten Vertrag erhalten obwohl ich noch kein Grundstück habe und die Finanzierung noch nicht geklärt ist.
Ich habe zwar ein Grundstück in Aussicht, dies weiß der Hersteller auch. Aber ob die Finanzierung dafür auch klappt kann ich nicht sagen.
Ist diese Baufirma überhaupt berechtigt zu diesem Zeitpunkt eine Rechnung zu stellen. Welcher Vertrag gilt überhaupt? Wenn ich dies den Verkäufer frage erhalte ich als Antwort 'wenn Sie das Grundstück gefunden haben, machen wir einen neuen Vertrag'
Im zweiten Vertrag wird der erste Vertrag nicht aufgehoben. Kann ich Aufgrund dieser Konstellation aus den Verträgen zurücktreten.
Des weiteren hat sich im letzten Jahr der Aufbau der Außenwand verändert, wobei ich dies 'angeblich' zum alten Preis erhalte.
  • Name:
  • Matthias Spitzhorn
  1. Auf Basis der

    von Ihnen gemachten Angaben ist die Frage nicht zu beantworten. Wenn fertighausfirmen solche Klauseln einbauen, dann meist in der Form eines sog. Rücktrittsrechts. D.h. der Vertrag ist rechtsgültig geschlossen, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei gekündigt werden. Eine Klausel "gilt nur, wenn bis xxx Grundstück gefunden wird" wäre außergewöhnlich und problematisch. In Ihrem Fall wäre nämlich das Grundstück gefunden und damit die Klausel erfüllt.
    Es kommt also auf die exakten Formulierungen an. Fall für RA.
    • Name:
    • M.P.
  2. Das ist chaotisch!

    Und unübersichtlich! Ohne alle Texte gelesen zu haben, wird hier niemand etwas Präzises zu dem Fall sagen können  -  außer:
    Das ist ein Fall für einen guten Fachanwalt. Gehen Sie unbedingt hin!

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