Eigenheimzulage unverheiratetes Paar, ungleiche Vermögensverhältnisse
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage unverheiratetes Paar, ungleiche Vermögensverhältnisse

Liebes Bau  -  Forum,
meine Freundin und ich haben in Kürze vor zu bauen. Grundstück habe ich bereits bei der Gemeinde beantragt und werde werde es auch die nächsten Wochen kaufen.
Jetzt wird es knifflig ... ich selber bin über der Bemessungsgrenze um die Eigenheimzulage zu bekommen, meine Freundin würde sie allerdings bekommen.
Unsere beiden Vermögensverhältnisse sind so, dass ich ca. 1/3 des Gesamtpreises inkl. Grundstück als Eigenkapital habe. Meine Freundin kann nur ein minimaler Anteil zur Verfügung stellen. Den Rest würden wir gemeinsam finanzieren, wobei ich einen größen monatlichen Anteil zahlen werde.
Wie müssen wir es nun anstellen um ihre Eigenheimzulage voll auszuschöpfen.
Das Baugesuch könnte noch 2005 von der Gemeinde den "Eingangsstempel" bekommen  -  von der Seite aus kein Problem.
Wie sieht es aus wenn unsere Beziehung wider Erwarten in die Brüche geht? Wem steht was zu? Wer muss im Grundbuch stehen. usw ...
Für eure Tipps wäre ich Euch sehr dankbar
Viele Grüße
  • Name:
  • Stefan
  1. Wie bekomme ich eine Eigenheimzulage, welche mir nicht zusteht

    müsste nicht so Ihre Frage lauten?
    Alles, was man dazu wissen muss (auch zum tricksen) steht im Archiv.
  2. ähnlich ...

    Wir haben eine ähnliche Konstellation und haben es über einen privatrechtlichen Vertrag abgesichert. Da kurz nach dem Hausbau die Hochzeit anstand konnten wir den Notartermin für den Hausvertrag gleich auch mit dem Ehevertrag kombinieren. So haben wir schwarz auf weiß geregelt wer wieviel eingebracht hat, und wie hoch der monatliche Anteil an der Abzahlung ist (2/3 zu 1/3).
    Im Falle des Falles wird das Haus verkauft, vom Verkaufserlös werden die Schulden abgezogen und falls dann noch was übrig ist wird das Geld entsprechend der persönlichen Anteile aufgeteilt.
    Machen Sie sich einen Termin mit einem guten Anwalt und setzen Sie einen solchen Vertrag auf.
  3. Vertretung

    Hallo,
    in diesem Fall ist ratsam, dass jeder der Partner wegen möglicher Interessenskollision unabhängig rechtlich vertreten wird.
    Viele Grüße
  4. Beratung

    Hallo,
    natürlich auch zuerst unabhängig beraten wird.
    Viele Grüße
  5. Von mir gibt es KEINEN Tipp

    aber einen Text zum Nachdenken:
    Alfred, ich glaube wir beide sind leider die Einzigen, die sich auf ein baldiges Ende der Eigenheimzulage freuen. Was da Schindluder getrieben wird, bezahlen alle mit.
    Gruß
    Klaus
    Und von mir aus war das "OT"
  6. Glaubst Du?

    Hallo,
    ich bedauere die Abschaffung der Eigenheimzulage, allerdings nicht die Tatsache, dass nun auch die Möglichkeit entfällt, Personenkreise zu fördern, die eigentlich nicht gefördert werden sollten.
    Bei einem Vertrag wie oben dargestellt ist es möglicherweise so, dass anders als in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft tatsächlich die Eigentumsbildung des Leistungsfähigeren und eigentlich von der Eigenheimzulage Ausgeschlossenen gefördert wird.
    Viele Grüße
  7. und die Anderen dürfen dann dafür 2 Jahre länger arbeiten

    ... so sieht es dann aus, wenn das Geld mit vollen Händen verbleut wird.
    Eine saubere Vereinbarung im Falle des Scheiterns einer Lebenspartnerschaft zu treffen hat damit nichts zu tun und ist dringender denn je anzuraten.
    Sonst wird nach 25 Jahren keine Silberhochzeit mehr gefeiert, sondern der 25. Jahrestag zur Beantragung der Eigenheimzulage.
    Wer den Einen fördert, benachteiligt automatisch den Anderen, einfach und simpel. Der Staat soll sich raushalten.
  8. Vielen Dank für die Antworten ... anbei noch einige Anmerkungen

    Hallo zusammen,
    danke für Ihre Tipps. Es ist schon richtig, dass mir selber keine Eigenheimzulage zusteht. Und ehrlichgesagt, wir benötigen diese auch nicht für unsere Finanzierung, sie ist sozusagen "nice to have". Aber was ist daran verkehrt ZUERST ein Haus zu bauen und dann für den Nachwuchs zu sorgen? Momentan sind wir beide berufstätig  -  richtig. Aber in 2-3 Jahren arbeite vielleicht nur noch ich wenn es Nachwuchs gibt. Und die Finanzierung läuft midenstens 15 Jahre. Darum kann man sich drüber streiten wem was zusteht.
    Fakt ist, es gibt dieses Jahr noch die Eigenheimzulage und ich wäre doch selber schuld wenn ich mir die paar Tausender nicht holen würde bzw. meine Freundin.
    Wegen ungleichmäßigen Vermögensverhältnissen werden wir uns notariell absichern.
    Herr Witzgall, wie finde ich das "Archiv" von dem Sie geschrieben haben, könnten Sie mir einen Link o.ä. mitteilen.
    Vielen Dank
    Gruß
  9. Bin zwar nicht Herr Witzgall,

    weiß aber, dass am rechten oberen Bildschirmrand das Kästchen "suche" zu finden ist.
    ARCHIV = suche
  10. Warum soll Stefan keine Eigenheimzulage zustehen?

    Hallo,
    ob Stefan und seine Freundin verheiratet wären, hätten Sie vollen Anspruch auf die Eigenheimzulage, bei gleichen Einkommensverhältnissen. Scheiden lassen, können Sie sich auch. Und dann kann laut Ehevertrag auch eine Aufteilung des Vermögens zu ungleichen Teilen erfolgen.
    Das ist kein Schwindel oder Betrug, sondern gutes Recht. Ich bewerte eine eheähnliche Gemeinschaft wie eine Ehe. Bei Hartz IVAbk. ist dies auch so. Nur muss man da nicht mal miteinander in die Kiste steigen, sondern nur in einer Wohnung wohnen um Ansprüche zu verlieren.
    Nun noch mal zum Thema. Nur Ihre Freundin erhält Eigenheimzulage. Und zwar die Hälfte. Heiraten Sie sofort, und Sie bekommen den vollen Betrag.

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