Eigenheimzulage 2005 (Nachweis per Meldebescheinigung und dessen Kontrolle)
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage 2005 (Nachweis per Meldebescheinigung und dessen Kontrolle)

Hallo,
Ich möchte mir noch dieses Jahr eine gebrauchte Immolilie kaufen. Der richtige Einzug kann aber est nach einem Umbau im Frühjahr 2006 erfolgen.
1. Ist es möglich sich noch 2005 im Einwohnermeldeamt umzumelden mit dem Ziel die vollen 8 Jahre Eigenheimzulage auszuschöpfen?
1 A) Reicht eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt dem Finanzamt aus?
1B) Mache ich mich damit strafbar, weil ich ja noch in meiner alten Wohnung wohnen bleibe?
2. Kann ich Renovierungskosten (Rechnungen) allgemein noch nach dem Einzug für die Eigenheimzulage geltend machen?
3. Bei einem verlagerten Kauf in den Jan. 2006: Habe ich dann mit Einbußen bei der Eigenheimzulage (geänderte Gesetzeslage) zu rechnen?
Welcher Stichtag zählt bei einer Änderung der Gesetze: Das Kaufdatum, das Einzugs- bzw. Ummeldedatum (Einzugsdatum, Ummeldedatum) oder das Antragsdatum?
Ich bedanke mich für eine ehrliche Hilfe!
MfG Karsten
  • Name:
  • Karsten
  1. Ehrliche Hilfe für die Erschleichung von Eigenheimzulage

    wirklich ernst gemeint?
  2. Hallo, ganz sicher möchte ich nichts "Erschleichen"! Ich ...

    Hallo,
    ganz sicher möchte ich nichts "Erschleichen"!
    Ich möchte nur keinen Fehler aus Unwissenheit begehen und Geld verschenken! Selbstverständlich soll alles rechtens sein! Da ich mich aber zum ersten mal mit dieser Thematik beschäftige und auch
    vom Gesetzgeber Änderungen/Streichungen der Eigenheimzulage anstehen, will ich auch nichts falsch machen.
    Aus der Reaktion entnehme ich, das eine Ummeldung 2005 und ein richtiger Einzug in 2006 einer Erschleichung gleich kommt und somit entfällt!
    Daraus ergeben sich 2 Möglichkeiten:
    • Kauf 2005 und Verzicht auf 1 Jahr Eigenheimzulage,
    • Verschiebung des Kaufes nach 2006

    Trotzdem bleiben die Fragen:
    a) Reicht eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt dem Finanzamt aus?
    b) Habe ich mit Einbußen bei der Eigenheimzulage durch die anstehende Änderung der Gesetzeslage zu rechnen?
    C) Welcher Stichtag zählt bei einer Änderung der Gesetze: Das Kaufdatum, das Einzugs- und Ummeldedatum (Einzugsdatum, Ummeldedatum) oder das Antragsdatum?
    Danke für Ihre Hilfe!
    MfG Karsten

  3. Kauf in 2006 wäre sicherlich die schlechteste Lösung ...

    Kauf in 2006 wäre sicherlich die schlechteste Lösung dann doch lieber die Neujahrsfalle ;-)
    So wie es jetzt aussieht, ist ab 1.1.2006 endgültig Schicht im Schacht mit der Eigenheimzulage.
    In selbige wäre ich letztes Jahr auch fast getappt. Habe mich auf den letzten Drücker umgemeldet (ich war natürlich schon  -  ein kleines bisschen  -  umgezogen)

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