Kauf über öffentl. Bieterverfahren  -  wann muss gezahlt werden?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Kauf über öffentl. Bieterverfahren  -  wann muss gezahlt werden?

Wir sind sehr an einem alten Haus (Brandenburg) interessiert was nun über ein öffentliches Bieterverfahren angeboten wird.
Die Finanzierung steht jedoch noch nicht. Auch gibt es evtl. Unklarheiten mit der dann nötigen Baugenehmigung (Sanierung).
Die Frage:
Welche Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer geht man ein, wenn man mitbietet? Kann man dann immer noch VOR Vertragsunterschrift zurücktreten (weil z.B. noch Infos zum Objekt aufgetaucht sind, die gegen einen Kauf sprechen, oder weil man die Sanierung doch nicht finanziert bekommt)?
Hat dieser Rückzug VOR Unterschrift (finanzielle) Folgen für uns?
  • Name:
  • gabriele
  1. Gebote sind verbindlich

    Bei einem öffentlichen Bieterverfahren sind die Gebote verbindlich. ZU den offenen Fragen kann man sich bis zum Abschluss des Verfahrens erkundigen und eventuell sein Gebot auch wieder zurückziehen. Wenn sie nach Abgabeschluss zurücktreten, kann der Verkäufer seinen entstandenen Schaden von Ihnen einfordern. Dies wären zumindest die Differenz zwischen Ihrem (dem Höchstgebot) und dem des nachfolgenden Bieters (sofern der dann noch will). Eventuell muss ein neues Verfahren angestrebt werden, dessen Kosten Sie zu tragen hätten (inkl. Zinsschäden etc.).
    Informationen zum Objekt kann man auch vorher besorgen.
  2. Verlangen Sie "vorher" Einsicht in das Wertgutachten

    und besichtigen Sie das Objekt mit einem Fachmann (wer sich in diesem Forum öfters aufhält kennt die Leute)
  3. Ist im Grundstücksverkehr ein öffentliches Bieterverfahren bindend?

    Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, noch dazu, wenn die Bieter Verbraucher, also unerfahren sind. Ich dachte mal, dafür hat man doch wohl den Notarvertrag vorgeschalten, mit der einzigen Ausnahme der Zwangsversteigerung. Oft behält sich der Ausschreibende auch vor, erneut auszuschreiben, weshalb sollte dann der Bieter an das Gebot gebunden sein, solange kein Notarvertrag geschlossen wurde.
    Bitte mal rein informativ um Erläuterung, betrifft mich nicht, lerne aber gern dazu. Danke
  4. tatsächlich Katze im Sack kaufen?

    es ist ja keine öffentliche Versteigerung! sondern ein Bieterverfahren. Wir kennen weder den dann zu unterschreibenden Vertrag noch kann man auf die Schnelle von den Ämtern die entsprechenden Infos erhalten, der Verkäufer sagt, ihm sind diverse Angaben nicht bekannt (wird Bau dort genehmigt? was hat die Gemeinde vor? etc.. Ein Wertgutachten gibt es nicht, daher ja das Bieterverfahren. Man würde also bereits mit dem Gebot die Katze im Sack kaufen? Ja, ist das wirklich so? Und wenn die Angaben des Verkäufers nicht stimmen bzw. Bau doch nicht möglich ist, dann ... besitzt man eine nette überteuerte Wiese. Oder?
    Der Verkäufer behält sich auch vor nicht an den Höchstbieter zu verkaufen bzw. auch gar nicht zu verkaufen!
    Wer kann hier weiterhelfen!
    • Name:
    • gabriele
  5. privat oder öffentliche Hand

    ich hatte ein Bieterverfahren der öffentlichen Hand (Behörden) angenommen
  6. Wer führt das Verfahren durch,

    wer ist der Verkäufer (Privatperson oder Behörde oder Institution)?!
    Wenn Sie den zu schließenden Vertrag nicht kennen, sind Sie nach meiner privaten Auffassung nicht an Ihr Gebot gebunden und können vom Gebot zurücktreten, solange Sie keinen notariellen Vertrag unterschrieben haben, egal was der Verkäufer behauptet.
    Und selbst wenn Ihnen der Notar schon die Hälfte des Vertrages verlesen hat und plötzlich klingelt Ihr Handy und das Bauamt sagt Ihnen z.B. Bestandsschutz erloschen, können Sie vom Tisch hochstehen und nach Hause gehen, wenn Sie die Immobilie dann nicht mehr möchten. Solange Sie den Kaufvertrag nicht unterschrieben haben, kann Sie niemand zum Kauf zwingen.
    Dan könnten wohl Notarkosten anfallen, Schadensersatz für nicht realisierte Kaufpreise halte ich für eher unwahrscheinlich.
    Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich Ihnen eine anwaltliche Erstberatung empfehlen.
  7. Unterschied zw. privat und öffentlichem Verkäufer?

    soweit wir das Beurteilen können, handelt es sich nicht um eine Privatperson als Verkäufer, sondern ein Unternehmen. Inwieweit dies öffentlich ist, mhh? was hätte das für Folgen?

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