Einbehaltung für die Zeit der VOB
BAU-Forum: Baufinanzierung
Einbehaltung für die Zeit der VOB
Hallo!
Wir haben nun von einem befreundeten Paar den Tipp bekommen ca. 4 % der Bausumme für den Zeitraum der VOBAbk. auf ein Sparbuch einzuzahlen und erst nach Ablauf inkl. Zinsen an die Fertighausfirma zu zahlen. Dann würden Mängel deutlich schneller gelöst. Außerdem sei dieser Vorgang inzwischen fast üblich.
Ist das korrekt? Gibt es da schon positive Erfahrungen oder ist das so was Seltenes, dass ich der Firma damit so vor den Kopf stoße, dass mir weitere Verhandlungspunkte (zusätzliche Steckdosen, etc.) versperrt bleiben?
Gruß, Sascha
Wir haben nun von einem befreundeten Paar den Tipp bekommen ca. 4 % der Bausumme für den Zeitraum der VOBAbk. auf ein Sparbuch einzuzahlen und erst nach Ablauf inkl. Zinsen an die Fertighausfirma zu zahlen. Dann würden Mängel deutlich schneller gelöst. Außerdem sei dieser Vorgang inzwischen fast üblich.
Ist das korrekt? Gibt es da schon positive Erfahrungen oder ist das so was Seltenes, dass ich der Firma damit so vor den Kopf stoße, dass mir weitere Verhandlungspunkte (zusätzliche Steckdosen, etc.) versperrt bleiben?
Gruß, Sascha
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Was Sie meinen ist
sicher ein Einbehalt von x % für die Dauer der Gewährleistungszeit gem. VOBAbk.. Ersatzweise könnte das Unternehmen auch eine sog. Gewährleistungsbürgschaft in gleicher Höhe stellen. Das Ganze ist Verhandlungssache, dürfte aber eigentlich kein Problem darstellen. -
verhandelbar
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Gewährleistungsbürgschaft
Ob Sie der Firma damit vor den Kopf stoßen dürfte sicherlich nicht das Thema sein.
Sagen wir mal 10 Steckdosen mehr, Wert ca. 600,- €, gegen eine Bürgschaft von 4000,- € über 5 Jahre.
Bleibt das Haus über 5 Jahre mängelfrei, haben Sie mit den Steckdosen direkt etwas ausgehandelt.
Im anderen Fall, haben Sie zumindest ein Druckmittel zur Mängelbeseitigung.
Aber, wie bereits von B. Stubenrauch gesagt, Verhandlungen gibt es nur vor Vertragsabschluss.