Finanzierungsbestätigung?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Finanzierungsbestätigung?

Hallo,
unsere Hausbaufirma benötigt von uns eine Finanzierungsbestätigung. Wir sind uns nun nicht ganz sicher, ob diese auch als Abtretung ausgelegt werden kann und würden uns daher über euren Rat freuen. Die Finanzierungsbestätigung hat folgenden Wortlaut:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
am Auftrag des Bauherren teilen wir Ihnen mit, dass ein entsprechender Darlehensvertrag in Höhe von XXX € mit dem oben genannten Bauherrn abgeschlossen wurde.
Fällige Rechnungen werden wir nach Erfüllung unserer Auszahlungsvoraussetzungen d.h. :

1) Baugenehmigungserteilung

2) Rechnungsvorlage

3) Einverständnis unserer Kreditnehmer
vornehmen und rechtzeitig laut o.g. Vertrag auf das Konto:
BLZ xxxxxxxx
Konto xxxxxxxxxx
xxxxxxxxx Bank
bezahlen. "
Vielen Dank und
Mit freundlichen Grüßen
Jochen

  1. einverständnis unserer Kreditnehmer ...

    würde bedeuten, wenn SIE nicht das OK geben (z.B. wg. Mängel), dann zahlt die Bank nicht. Als Firma würde ich sowas nicht akzeptieren. Es sei denn, meine Teilzahlungen sind so gemacht, dass ich immer mehr an Geld habe, als an Leistung gemacht wurde (wird oft so sein).
    Vorschlag: Geben Sie das der Baufirma, wenn die OK sagen, dann gut für Sie. Wenn nicht, soll die Baufirma sagen, was sie möchte. Vrmtl. eine Bestätigung ohne diesen Satz. Kurzum dass die Firma IMMER Geld bekommt.
    Dann sollten Sie aber im Gegenzug eine Fertigstellungsicherung haben. Und das wird vrmtl. die Firma nicht so gerne wollen.
    Also oftmals Verhandlungsspielraum.
    Private Meinung, KEINE Rechtsberatung. Meiner Firma hat obiges ausgereicht.
  2. Abtretung,

    vermutlich an die Baufirma, ist das sicherlich nicht, s. 3) Einverständnis der Kreditnehmer erforderlich.
    Allerdings kann die Bank, wenn sie will, Auszahlungen nach 2) ausschließlich von der Rechnungsvorlage abhängig machen. Manchmal müssen aber beträchtliche Beträge vorfinanziert werden, das würde ich zumindest mit der Bank mal ansprechen. (Ist aber selten ein Problem, die Bank verdient an ausgezahltem Kredit mehr ...).
    Gruß
    VL
  3. wessen Konto

    ist denn da angegeben? Ich hoffe, das von Ihnen, nicht das vom BT? Bei lautete die Finanzierungsbestätigung in etwa so (da neben dem Kredit auch viel EKAbk. geflossen ist) "es ist genug Geld vorhanden um ein Haus für xxx€ zu bauen ... Da stand nichts mit "wir zahlen an ... "
  4. Das Konto ...

    Das Konto in dieser Finanzierungsbestätigung ist von der Baufirma.
    Gruß
    Jochen
  5. vorsicht!

    also ich interpretiere dass, sodass die Baufirma nur an das Geld mit Ihrem Einverständnis bei jeder gestellten Teilzahlung überwiesen bekommt. Das ist auch gut so, stellen Sie denen bloß keinen Blankoscheck aus!
    Bauherrenmeinung
  6. Zahlt die Bank

    NUR auf das Bauträger-Konto aus? Was passiert denn, wenn es Probleme mit dem Bauträger gibt, Teilleistungen anderweitig vergeben werden, sollen dann die Zahlungen über das Bauträger-Konto laufen? Auszahlung sollte immer auf das Bauherrenkonto erfolgen, über die Voraussetzungen dafür kann man ja noch reden, aber nicht direkt an den Bauträger.
    Gruß
    VL
  7. wozu rumraten?

    ... im Bestätigungstext steht "lt. o.g. Vertrag".
    Also steht offensichtlich in diesem Vertrag, wie die Finanzierungsbestätigung aussehen soll.
  8. Bauträger sind manchmal seltsam

    das einzige, was dieses Blatt Papier aussagt ist die Tatsache, dass sie jetzt genug Geld bekommen, um das Haus auch bezahlen zu können. Es wird nirgends festgeschrieben, dass Auszahlungen aus dem Kredit *nur* an den Bauträger bezahlt werden können, Eigenmittel sind überhaupt nicht erwähnt, andere Banken, die evtl. mitfinanzieren, bzw. bei denen andere Eigenmittel liegen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Für die Bank ergeben sich keinerlei Pflichten gegenüber dem Bauträger. Was will ein Bauträger mit so einer Bestätigung?
    Als ich das damals meiner Hausbaufirma (Fertighaus) so mitgeteilt habe (die hatten einen Vordruck mit ganz ähnlichem Text), wollten Sie das Schreiben auch gar nicht mehr zurückhaben.
    Ich gehe im übrigen davon aus, dass mit "o.g. Vertrag" der Kreditvertrag zwischen Bank und Bauherr gemeint ist, denn aus diesem allein resultieren ja Pflichten für die Bank (und zwar dem Kreditnehmer gegenüber).

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