Ablösung Darlehen nach 10 Jahren / recht / kosten
BAU-Forum: Baufinanzierung

Ablösung Darlehen nach 10 Jahren / recht / kosten

Hallo und guten morgen!
wir möchten ein Haus kaufen (Wert € 240.000,-), wovon wir € 110.000,- finanzieren müssen, der Rest ist eigenkapital.
wir möchten große Sicherheit und eine niedrige monatl. rate (1 % Tilgung), dafür ein Sondertilgungsrecht von 5 % (welches wir voll ausschöpfen werden)  -  also GesamtTilgung 6 %.
wir würden uns auf 15 Jahre festlegen, es wahrscheinlich aber schaffen, das Darlehen nach 10 oder 12 Jahren abzulösen.
nach 10 Jahren hätten wir eine restschuld von € 33.000,- (akt. zinsangebot 3,9 % effektiv inkl. Sondertilgung).
wenn wir es schaffen, diese € 33.000,- nach 10 Jahren zurückzuzahlen  -  kommen dann Gebühren der Bank auf uns zu (Ablösungsgebühr heißt das, glaube ich)? wie ist das mit dem gesetzlichen recht, ein Darlehen nach 10 Jahren abzulösen? Gebühren? wenn wir nach 12 Jahren ablösen  -  kommen dann Gebühren auf uns zu? wie hoch sind diese in etwa? was verlangen Banken so in etwa?
wir würden uns auf 15 Jahre festlegen, da wir zum jetzigen zeitpunkt nicht sicher wissen, dass wir das Darlehen nach 10 oder 12 Jahren ablösen können.
oder wäre es sinnvoll, nur die 1 % zu tilgen, die sozusagenen 5 % separat anzusparen (Bausparvertrag, festlegen, zinswachstum etc.) und dann "auf einen schlag" an die Bank zu zahlen? was ist vorteilhafter?
ich würde mich freuen, ein paar Tipps zu bekommen!
vielen Dank & einen schönen tag,
julia (Bundesland Niedersachsen)
  • Name:
  • julia
  1. Wenn es möglich ist

    vereinbaren Sie doch eine unbegrenzte Sondertilgung. Dann können Sie jederzeit soviel Sie wollen (können) zurückzahlen und haben keine Gebühren. Allerdings ist dann der Zinssatz ein bisschen höher. Wenn Sie ein Darlehen vorzeitig ablösen verlangt die Bank üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung, die kann je nach Marktlage und Laufzeit ein beträchtliches Sümmchen sein.
    Das ist nur meine Laien-Meinung, ich bin kein Experte in der Sache.
  2. Vorgehensweise mit ...

    Vorgehensweise mit einem ersten Vorschlag:
    Guten Tag Julia,
    jede längere Zinsfestschreibung erkaufen Sie sich, das muss klar sein, mit einem entsprechend höheren Zinssatz. Das Thema "Vorfälligkeitsentschädigung" braucht Sie jedoch erst dann zu interessieren, wenn Sie innerhalb von 10 Jahren (ab Datum der Vollauszahlung des Darlehens) den Vertrag kündigen wollen. Aber dazu lesen Sie einfach mal in der Suchliste (Link) die Beiträge durch.

    Gruß

  3. Vorfälligkeitsentschädigung ist doch in Ihrem Fall zu vernachlässigen

    Wenn Sie tatsächlich von dieser geringen Restschuld ausgehen, bei den derzeitig niedrigen Sätzen wäre es dann nicht das große Problem.
    Wenn Sie tatsächlich so stark (und sicher) tilgen können, warum wollen Sie dann mit 1 % Anfangstilgung operieren. Optimal anpassen und geschickt mit der Bank verhandeln, dann wird es ein Maßanzug.

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