Blog: Baufinanzierung für Angestellte/Selbständige ohne Einkommensnachweis
BAU-Forum: Baufinanzierung

Blog: Baufinanzierung für Angestellte/Selbständige ohne Einkommensnachweis

Foto von Vinzenz Hillermann

Verschiedene Banken finanzieren Ihren Darlehenswunsch ohne die Vorlage von Einkommensnachweisen.
Dieses Finanzierungsmodell ist für Angestellte, Arbeiter, Selbständige, Rentner, Privaties möglich!
Es sind gegenüber der Bank keinerlei Gehaltsabrechnungen vorzulegen.
Selbständige müssen keinerlei Bilanzen oder Gewinn-Verlustrechnungen vorweisen.
=> Es genügt lediglich die Angabe Ihres Einkommens in dem Darlehensantrag!
Folgende Voraussetzungen gibt es:
  • € 200.000,00 maximal mögliches Darlehen
  • Bis 60 % des Verkehrswertes der Immobilie möglich
  • Eigengenutzte Immobilie
  • Saubere Schufa (Positive Einträge wie Grundschuld oder Ratenkredit sind erlaubt)
  • Einholung einer Büroauskunft bei Selbständigen. Die Büroauskunft muss auch von Ihrem Gewerbe gut sein.

A) Beispiel bei einer lastenfreien Immobilie:
Sie haben bereits eine eigengenutzte Immobilie die lastenfrei ist.
Sie möchten nun für irgendwelche Zwecke ein Darlehen aufnehmen. Dann ist dieses Modell bis € 200.000,00 genau richtig für Sie.
=> Es wird seitens der Bank kein Verwendungszweck angefordert!
B) Beispiel bei einem Kauf einer Immobilie:
Sie haben für den Kauf einer Immobilie das notwendige Eigenkapital in Höhe von 40 % des Kaufpreises und die Nebenkosten für die Grunderwerbsteuer, Makler, Notar. Gegenüber der Bank können Sie aber Ihre Einkommensunterlagen nicht offenlegen.
Sie geben auf dem Darlehensantrag Ihre Berufsbezeichnung sowie das monatliche Einkommen an.
Es ist der Kauf der Immobilie mit maximal € 200.000,00 Darlehen möglich. Beziehungsweise bis 60 % des Kaufpreises.
Beispiel:
EUR 330.000,00 Kaufpreis
EUR 200.000,00 Darlehen = 60 % des Kaufpreises
EUR 130.000,00 Eigenkapital
=> Sie erhalten ein Darlehen über € 200.000,00 für Ihren Kauf ohne Vorlage von Einkommensnachweisen!
C) Beispiel bei einer Umschuldung:
Sie haben eine Immobilie die teilweise belastet ist. Es ist eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
Ihr Ziel ist es das Bestehende Darlehen umzuschulden und zusätzlich noch ein Darlehen für freie Verwendungszwecke aufzunehmen.
Hier wird dann im ersten Schritt Ihr bisheriges Darlehen per Treuhandauftrag gegen Grundschuldabtretung oder Löschung abgelöst.
Selbstverständlich muss Ihre Zahlungsweise bei der bisherigen Bank anstandslos ohne Zahlungsstörungen sein.
Im weiteren Verlauf erhalten Sie dann nach Ablösung Ihres alten Darlehens Ihr restliches neues Darlehen zur freien Verwendung ausgezahlt.
=> Umschuldung und weitere Kapitalbeschaffung problemlos möglich!


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