Fenster plötzlich teurer als im Leistungsverzeichnis..
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Fenster plötzlich teurer als im Leistungsverzeichnis..
Hallo,
nach Ausschreibung unserer Fenster-Elemente durch unseren Architekten haben wir eine Fenster-Fassadenbau-Firma beauftragt. Entgegen der ursprünglich ausgeschriebenen und so auch beauftragten Ausführung der Fensterflächen z.B. in Dreifachverglasung, findet die Fensterbaufirma jetzt immer neue Probleme, Aufgrund derer die Fenster plötzlich um mehrere zehntausend € teurer werden sollen. So kann ein großes ungeteiltes feststehendes Element kann plötzlich nicht mehr in Dreifach-Verglasung, sondern nur noch in Zweifachverglasung hergestellt werden oder alternativ mit einer Teilung in der Mitte. Und zusätzlich soll diese Scheibe entgegen des ursprünglichen Angebots noch ca. 5000 € teurer werden, da der Einbau komplizierter sei als gedacht ...
Inwiefern ist ein Leistungsverzeichnis bzw. das von uns angenommene Angebot der Firma verbindlich, es kann doch nicht sein, dass eine Fachfirma erst nach Beauftragung anfängt zu überlegen, wie sie das ganze umsetzen will und nicht vorher weiß, dass eine Fensterhöhe größér 2,70 m keine Normgröße ist..
Unser Architekt versucht natürlich, eine einvernehmliche Lösung zu finden, allerdings besteht bei uns keinerlei finanzieller Spielraum mehr, da sowieso schon alles wesentlich teurer wird, als ursprünglich geplant.
Können wir uns gegenüber der Fensterfirma auf deren ursprüngliches Angebot berufen, inwieweit ist die Firma daran gebunden, auch wenn Sie im Angebot sich bei den Preisen vielleicht verkalkuliert hat? Wir hatten 3 Angebote, die alle im Bereich um die 110.000 € plus minus 10 Prozent lagen, die Firma hat also keinen absoluten Dumping-Preis angeboten ...
nach Ausschreibung unserer Fenster-Elemente durch unseren Architekten haben wir eine Fenster-Fassadenbau-Firma beauftragt. Entgegen der ursprünglich ausgeschriebenen und so auch beauftragten Ausführung der Fensterflächen z.B. in Dreifachverglasung, findet die Fensterbaufirma jetzt immer neue Probleme, Aufgrund derer die Fenster plötzlich um mehrere zehntausend € teurer werden sollen. So kann ein großes ungeteiltes feststehendes Element kann plötzlich nicht mehr in Dreifach-Verglasung, sondern nur noch in Zweifachverglasung hergestellt werden oder alternativ mit einer Teilung in der Mitte. Und zusätzlich soll diese Scheibe entgegen des ursprünglichen Angebots noch ca. 5000 € teurer werden, da der Einbau komplizierter sei als gedacht ...
Inwiefern ist ein Leistungsverzeichnis bzw. das von uns angenommene Angebot der Firma verbindlich, es kann doch nicht sein, dass eine Fachfirma erst nach Beauftragung anfängt zu überlegen, wie sie das ganze umsetzen will und nicht vorher weiß, dass eine Fensterhöhe größér 2,70 m keine Normgröße ist..
Unser Architekt versucht natürlich, eine einvernehmliche Lösung zu finden, allerdings besteht bei uns keinerlei finanzieller Spielraum mehr, da sowieso schon alles wesentlich teurer wird, als ursprünglich geplant.
Können wir uns gegenüber der Fensterfirma auf deren ursprüngliches Angebot berufen, inwieweit ist die Firma daran gebunden, auch wenn Sie im Angebot sich bei den Preisen vielleicht verkalkuliert hat? Wir hatten 3 Angebote, die alle im Bereich um die 110.000 € plus minus 10 Prozent lagen, die Firma hat also keinen absoluten Dumping-Preis angeboten ...
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ist doch ganz einfach ...
ist doch ganz einfach wenn die Fensterfirma zu dem Kurs nicht das ausgeschriebene liefern kann, dann wird der Vertrag aufgelöst und Du nimmst den nächsten. Wenn eh alle gleich liegen, ist das finanziell doch kein Problem, oder?
Oder war das LVAbk. kein LV? Sondern so ein "mein-Pfosten-Ding"? -
du wiederholst dich!
du wiederholst dich!
) -
rechte Maustaste ...
rechte Maustaste und los geht es : p
Aber hier hat ich zuerst geschrieben ... -
Planungsstelle u. Fachfirma in der Verantwortung
Hallo Familie Berg,
Ohne den geschilderten Sachverhalt näher zu kennen teile ich ihnen mit,
dass die planende Stelle hier mit in der Verantwortung steht. Das Gleiche gilt auch für den Fachbetrieb der das LVAbk. ausarbeitet. Sollte aus technischen Gründen die Fensterausführung nicht wie geplant hergestellt werden können, muss ihnen dieser Sachverhalt per Bedenken bereits bei der Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
Bei einer derart nachträglich geltend gemachten großen Verteuerung ist ihre Frage nach einer Rechtmäßigkeit schon berechtigt. Hier sollten sie prüfen, ob die planende Stelle geschludert hat, bzw. die beauftragte Fachfirma unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Nachforderungen stellt. Gegebenenfalls können sie auf die technisch korrekte Ausführung der Fenster zum angebotenen Grundpreis bestehen.
MfG
Dipl. Ing. K. Kress -
Hallo Herr Kress ...
Hallo Herr Kress eben weil wir nicht den gesamten Sachverhalt kennen, haben wir ja die Frage gestellt. Deshalb dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir hier alle gewaltig im Nebel herumstochern.
Das sieht man im übrigen im Paralleluniversum genau so. -
Sachverständigenprüfung
Hallo Insania 2000
Zum Schluss noch ein Hinweis.
Wenn vorstehende Sachlage, bedingt durch unzureichende Fachkenntnis nicht
selbst geprüft werden kann, besteht die Möglichkeit die technisch strittigen bzw.
vertraglich vereinbarten Leistungen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Anhand dieses Ergebnisses kann dann gegebenenfalls die Sachlage einer Einigung zugeführt werden.
MfG
Dipl. Ing. K. Kress