Fenster eine reine Katastrophe! Was nun?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Fenster eine reine Katastrophe! Was nun?

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Neubau, Fenster aus Kunststoff mit Dekoroberfläche.
Bei fast allen Fenstern sind die Dekore beschädigt. Mal nur ganz wenig, mal richtig große (7 cm lang, 1 mm breit wie tief) Furchen.
Zusätzlich sind 50 % der Gehrungsschnitte mit Toleranzen von ca. 2 mm an den Außenkanten des Schnittes.
Die dreieckigen Elemente sind nicht im richtigen Winkel. Ausgemessen wurde nach Fertigstellung des Rohbaus, auf einer Länge von 3 Metern ist ein Unterschied von ca. 15 cm vorhanden
Gibt es ein Regelwerk für Fensterbauer, in dem Toleranzmaße festgelegt sind? Gibt es Urteile oder ähnliches, wieviel ich von der Rechnung abziehen darf, wenn eine Nachbesserung nicht gemacht wird?
Ich habe zurzeit das Problem, ich möchte nicht die gesamte Restsumme Zahlen, bevor die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt sind. 2/3 hat der Unternehmer bereits, das letzte Drittel würde ich gerne zurück halten.
Könnt Ihr mir Tipps geben, wie ich mich verhalten soll und wo ich rechtssichere Texte her bekomme. Ein Anwalt würde hier verflixt teuer, da wir über ein Auftragsvolumen in Höhe von 30.000 € geht und dies als Streitwert festgesetzt würde.
Eine RS Versicherung leistet bei Neubauten grundsätzlich nicht.
Gruß
Mike
  • Name:
  • Mike
  1. Anwalt Teuer? Vorsicht Glatteis!

    Foto von Josef Schrage

    Hallo Mike,
    bevor Sie nun zur "Selbsthilfe" greifen bedenken Sie bitte, dass auch noch so viele Tipps und Erfahrungsberichte die Sie hier möglicherweise erhalten nur Ratschläge sein können die auf Ihrer Beschreibung und Vermutungen basieren.
    Damit können Sie dann ganz böse auf die Nase fallen.
    Ich rate Ihnen einen geeigneten Sachverständigen zu beauftragen der feststellt inwieweit evtl. Mängel tatsächlich vorhanden sind.
    Dieser kann die Mängel auch bewerten.
    Es besteht auch die Möglichkeit das Sie und der Unternehmer den SV gemeinsam beauftragen um evtl. vorhandene Mängel festzustellen und zu bewerten.
    Eine außergerichtliche Einigung sollte dann möglich sein.
    Klappt das nicht, hilft Ihnen nur ein im Baurecht bewanderter Anwalt weiter.
    Das kostet zwar alles Geld, kann aber billiger werden als die offenbar beabsichtigte "Selbsthilfe"
    Und zuallererst teilen Sie Ihre Vorbehalte dem Unternehmer schriftlich mit.
    Freundliche Grüße
  2. Fenster beschädigt

    Moin Mike,
    ich glaube du bist falsch davor. 2/3 der Auftragssumme von 30.000 € bezahlt, Rest= Streitsumme =10.000 €.
    Oder geht es darum, die ganze Leistung =30.000 € zurück zuweisen?
    Auf 3 m Länge 15 cm Abweichung, passen die Fenster überhaupt noch in die Rohbauöffnung?
    Ist das ganze noch vor Abnahme, oder nach Abnahme.
    Im ersten Fall müsste der Fensterbauer beweisen, dass seine Fenster in Ordnung sind, dürfte, falls die geschilderten Mängel zutreffend sind, ziemlich schwerfallen.
    Das Ganze ohne ein eigenen RA abwickeln, mit rechtssicheren Mustertexten, da freut sich bestimmt der gegnerische RA.
  3. Schon mal Danke, aber ...

    ich hatte vor, die Restzahlung zu verweigern, bis Mängel behoben sind oder mit dem Unternehmer ein geeigneter Vergleich geschlossen wurde.
    Ich möchte gerne alle Forderungen begleichen, bislang haben wir das bei jedem Unternehmer gemacht (1 Tag nach Rechnungseingang hatten die das Geld. Wir bekamen von unserem Maurer sogar einen Abzug wegen gutem Bauablauf.
    Nicht das einer denkt wir möchten uns drücken.
    Für mich ist es wichtig, das man dem Gegenüber noch in die Augen schauen kann. Daher wollte ich den Anwalt erst mal außen vor lassen.
    Der Tipp mit dem Sachverständigen ist gut. Der könnte mir dann genaueres sagen.
    Was kostet denn so ein Gutachten, ca. Angabe reicht ;-)
    Wer allerdings irgendwo eine Quelle weiß, wo man sich als Laie grob einlesen kann was Mängel sind und wie das ungefähr bewertet wird, wäre schon klasse.
    Gruß
    Mike
  4. Kosten der Mängel

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    Hallo Mike,
    das lässt sich aus der Ferne nicht sagen, was so Mängelbeseitigungen kosten, denn es kann sein dass man die eine Macke mit Farbe wegbekommt und für die andere einen neuen Rahmen braucht.
    Wende dich an deine Handwerkskammer und frage nach einem öbvAbk. Sachverständigen des Tischlerhandwerks der Kenne von PVC-Fenstern hat und frage den, was er für eine Ortsbesichtigung sehen will. Dann kann der Dir sagen was Mängel sind und was nicht, und dann kannst Du weiter sehen.
    Gruß! khr

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