Gitter vor Bodentiefem Fenster?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Gitter vor Bodentiefem Fenster?

Vielleicht gibt es hierauf ja eine brauchbare Antwort:
Die Baugenehmigung meines Neubaus schreibt im OGAbk. vor Bodentiefen Fenstern entsprechende Schutzgitter an der Außenseite des Gebäudes vor. Nun schlägt der Fensterbauer (Sub. des Generalunternehmer) vor, die Fenster halbteilig zu bauen, also nur die obere Hälfte als Dreh- / Kipp auszubilden  -  dann seien die Gitter nicht erforderlich. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde in Brandenburg schweigt sich hierzu auf telefonische Nachfrage aus und will wohl keine verbindliche Auskunft erteilen. Ich als Bauherr bin verunsichert, ob die Aussage des Fensterbauers zutrifft. Weiß hier einer der Leser vielleicht aus eigener Erfahrung Genaueres?
  • Name:
  • R. Siegel
  1. Die Brandenburg. LBO

    gibt Ihnen  -  in Abhängigkeit von der Absturzhöhe  -  Mindesthöhen für eine Brüstung vor. Wie Sie die erreichen  -  durch Gitter bei einem Bodentiefen Fensterelement oder durch ein feststehendes Unterteil  -  ist dabei unerheblich. Das feststehende Teil können Sie ja als transparentes Mauerwerk bezeichnen. Insofern hat Ihr Fensterbauer Recht. Beachten Sie jedoch, dass der festehende Fensterflügel aus VSG bestehen muss.
    ++++++
    Trotzdem beharrlich nachfragen. Wahrscheinlich sind die nur zu faul ...
    ++++++
    Laienmeinung
  2. horizontale Fensterteilung mit Sicherheitsglas sollte OK sein

    Foto von Martin Outl

    Wir haben dies für unseren Neubau auch so geplant. Eine horizontale Fensterteilung mit Sicherheitsglas sollte OK sein. Unser Anbieter nennt dies VSG Verglasung (= Sicherheitsglas).
    Der Fensterbauer sollte wissen, welche Glasanforderung er dort einbauen muss, um die Sicherheit gegen Glasbruch und aus dem Fensterfallen zu haben.

    Also, liegt die Entscheidung bei Ihnen, ob aus optischen, preislichen oder funktionalen Gründen eine Fensterteilung oder eine Balkongitterlösung eingebaut wird. Wir haben uns mal so und mal so entschieden. Funktionale Überlegungen sind u.a. wie kann man die Fensteraußenseite Putzen und wie ist der Platz innen vorm Fenster benutzt und kann ich z.B. nur den oberen Fensterteil öffnen ohne alles davor wegstellen zu müssen.

  3. Sicherheitsglas!

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Wie die Vorredner (oder Vorschreiber :-)) schon sagten, ist eine Brüstungsunterteilung immer möglich.
    Wichtig ist jedoch, darauf zu achten, dass seit ca. 1 Jahr für die Brüstungsgläser sehr strenge Auflagen gelten.
    Einfaches VSG-Glas reicht hier nicht mehr aus.
    Die Glasaufbauten können Sie unter

    MfG
    Jürgen Sieber

  4. @ Herr Sieber

    Wo steht denn das mit den Brüstungsgläsern? M.E. durfte früher bei kleinflächigen Fnstern im Brüstungsbereich sogar ESG eingebaut werden. Wie heißen denn die neuen RiLis?
  5. @Herr Tilgner ...

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Es ist in der Tat etwas schwierig zu finden. Wenn Sie meinem Link oben folgen und anschließend den Unterpunkt 17 wählen, werden Sie auf die Seite des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin geführt.
    Dort finden Sie auf der Seite 7 eine Tabelle, die die Brüstungsverglasungen regelt.
    Für eine Brüstung wie die von uns besprochene gilt die Kategorie "C2".
    Je nach Breite und Höhe Ihrer Brüstungsscheibe können Sie dort in der Tabelle den Scheibenaufbau ablesen.
    MfG
    Jürgen Sieber
  6. @ Hr. Sieber

    Vielen Dank,
    hatte Ihren Link übersehen. Super, dass man sich die TRAV jetzt auch im Netz ansehen kann. Nochmals danke.

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