Definition Materialpreis (am Beispiel Bodenbelag)
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Definition Materialpreis (am Beispiel Bodenbelag)

Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Eigentumswohnung gekauft, die jetzt im Bau ist. In der Baubeschreibung wurde für die Bodenbeläge ein Materialpreis von 25 € / m² festgelegt. Jetzt, wo es zur Auswahl der selbigen kommt, weist mich der Bauträger plötzlich darauf hin, dass mit diesem Betrag ja auch noch Haftgrund + Kleber + Fugenmörtel + Schienen + Sockelleisten + Silikonfugen usw. abgedeckt werden müssen. Letztendlich soll nur noch ein Preis von 15-17 € für den Belag (in diesem Fall Fliesen) zur Verfügung stehen. Ist dies rechtens? Grade im Falle von Fliesen im Bad, ist es meiner Meinung nach mein Recht ein komplett gefliestes Bad (ohne Bordüre oder sonstigen Schnick-Schnack) zu bekommen, wobei die Grundfliese bis zu 25 € / m² kosten darf.
Wer kann mir bei dieser Frage helfen?
Grüße
ThePhantom
Land Hessen
  • Name:
  • ThePhantom79
  1. Das ist Frechheit für mich!

    Das stimmt nicht!
    Sie suchen sich eine Fliese aus der bis 25,- €/m² Kostet! Alles andere soll sie nicht Interessieren. Das einzige wo man sich drüber streiten kann ist ob der Preis Netto oder Brutto ist (wen nicht angegeben).
    MfG
    Yilmaz
  2. Behumpst ...

    werden Sie so oder so ...
    Denn wenn Sie im Laden eine Fliese für XY € aussuchen, gibt es für den Leger 25  -  30 % Rabat auf diesen Preis.
    An sonsten würde ich das für einen Versuchsballon halten. Mal sehen, wer so blöd ist, drauf einzusteigen.
  3. Alte Kaufmannsweisheit

    "Im Einkauf liegt der Gewinn".
    Rabatte nicht weiterzugeben ist legitim. Denn es wird ja auch nach tatsächlicher Fläche abgerechnet. Verschnitt wird nicht zugeschlagen.
    • Name:
    • M.P.
  4. Verschnitt wird nicht zugeschlagen.

    Foto von Lukas Ensikat

    Hallo,
    das sehe ich anders.
    Wenn der Architekt einen Raum von 510 * 510 gemalt hat, und da ein Tebo von 400 oder 500 cm Breite rein soll, warum sollte der Bodenleger die 390 oder 490 * 510 cm Verschnitt tragen?
    Achtung! Übertreibung soll anschaulich machen.
    Gruß Lukas
  5. Interne Angelegenheit

    zwischen Bodenleger und Bauträger. Wenn dem Käufer z.B. Fliesenmaterial 25,- €/m² laut Baubeschreibung zugesichert ist, wird mit tatsächlicher Raumgröße verrechnet.
    • Name:
    • M.P.
  6. Nachtrag

    Daher sind in Bauträger-Baubeschreibungen oft auch Begrenzungen der mögl. Fliesengröße enthalten.
    • Name:
    • M.P.

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