Ist der Meterriss für alle bindend?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Ist der Meterriss für alle bindend?

Hallo,
in meinem Neubau hat die Baufirma den Meterriss gemacht. Er hat an den Türen 100 FFBAbk. angeschrieben. Während der Einbringung des Estrichs hat mich der Estrichleger angerufen und gesagt, dass die Haustüre zu tief eingebaut ist und diese um 2 Zentimeter nach oben gesetzt werden muss. Daraufhin habe ich den Türeneinbauer beauftragt, die Haustüre höher zu setzen. Nun geht es um die Kosten (580 €) wer die Höhersetzung bezahlt. Nach Aussage meines Estrichbauers, ist der Meterriss falsch gesetzt, da der Betonboden im Eingangsbereich um 2 cm ansteigt. Mein Estrichbauer hat die Isolierung auch ausgelegt und in diesem Bereich 8 cm isoliert. Wie kann ich die Höhe nach dem verlegtem Estrich im Eingangsbereich überprüfen? Ist nicht der Estrichbauer verpflichtet den Meterriss zu überprüfen. Nach Aussage Estrichbauer liegen alle Meterrisse in der gleichen Ebene und wenn ich nachmesse ist der Estrich überall auf 100 zum Meterriss.
  • Name:
  • Reinhard
  1. Schuldfrage

    ergibt sich darin, wer etwas falsch gemacht hat.
    Wenn ich das richtig lese, dann war das derjenige, der den Betonboden gegossen hatte und der Meterriss dann nicht von der höchsten Stelle abgenommen hat. Nun sind sie meiner Meinungs nach in der Zwickmühle demjenigen dies nachzuweisen, da der Estrich schon gegossen ist und die Planheit des Betonboden nicht mehr geprüft werden kann ohne den Estrich an mehreren Stellen zu öffnen. Eine Zwischenabnahme wurde vorgenommen  -  dann können sie evtl. den Bauprüfer in die Forderung einbeziehen, aber sie hätten diesen Mangel erst Anzeigen und dann beheben lassen sollen. Somit haben sie einen Auftrag ausgegeben die Türen zu ändern, und Sie sind als Auftraggeber auch verpflichtet dies zu bezahlen. Die Alternative zum Entfernen des Estrich um ihhn dann teuer wieder einzubauen und somit 580 € zu sparen aber 1000 € auszugeben  -  na ja ...! Ich hoffe doch, dass die Änderung im Vorfeld preislich abgesprochen wurde.
  2. da ist viel Stoff drin,

    aber das Wesentliche:
    Sie hätten den Türenbauer nicht "beauftragen", sondern zur Mängelbeseitigung auffordern müssen.
    Hat der sich nicht selbst bei der Montage gewundert, das oben noch so viel Luft war oder musste jetzt was abgeschnitten werden?
    In dem Fall hätte der Sturz zum Meterriss nicht gestimmt und der Rohbauer wäre dafür verantwortlich.
    Grüße
  3. Zuerst vielen Dank für die schnellen Antworten. Derjenige, ...

    Zuerst vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Derjenige, der die Haustür eingebaut hat, hat diese nach dem Meterriss gesetzt (Meterriss+2 cm). Zum nochmaligem Höher setzen war noch 1,8 cm Luft vorhanden. Leider ergab sich nicht die Wahl zwischen Beauftragung und Mängelbeseitigung, da der Türenbauer meiner Frau sofort einen Regieauftrag unter die Nase gehalten hat, den meine Frau unterschrieben hat, ansonsten wäre er nicht tätig geworden.
    Ist nach VOBAbk. nicht jeder verpflichtet, die vorrangegangenen Arbeiten zu überprüfen? Hätte nicht derjenige, der die Isolierung ausgelegt und den Estrich gemacht hat, die 2 cm einsparen müssen? Hätte dieser nicht anzeigen müssen, dass es Abweichungen gibt zum Meterriss? Er muss sich doch auch nach dem Meterriss richten oder nicht? Ich dachte der Meterriss ist eine Art von Gebetsbuch an dem sich ein jeder halten muss. Ich habe nun mit einem sehr dünnen Lineal den Estrich an den Wänden überprüft und bin auf eine Abweichung von 1 cm auf 9 m gekommen (gemessen von Estrichoberkannte zum Betonboden). Nun kenne ich mich gar nicht mehr aus. Macht mein Estrich vor der Haustüre einen Katzenbugel und ist an der Wand wieder auf gleicher Höhe wie in den anderen Bereichen?
    ES wurde keine Zwischenabnahme gemacht, da ich leider zu denjenigen Idioten gehöre, die meinen dass die Arbeiten von Fachkräften ausgeführt würden, die Ihr Handwerk verstehen. Tatsache ist jedoch, dass auf dem Bau jeder Arbeitsgang überwacht werden muss und man noch einen Aufpasser dazu stellen muss. Ich habe das nicht so geglaubt, es ist aber so.
  4. Ist der Meterriss noch da?

    Hallo,
    wenn ich das richtig verstanden habe wurde ein Meterriss angebracht bevor die Tür eingebaut bzw. der Estrich hergestellt wurde.
    Sofern dieser Meterriss noch vorhanden ist, ist ein leichtes die Höhenlage der Tür und des Estrichs (immer bezogen auf den Meterriss) zu prüfen.
    Mit dem Regiezettel allein hat Ihre Frau übrigens nur bestätigt, dass der Tischler dort war und die Zeit gearbeitet hat. Eine Beauftragung ist das allein noch nicht. Hier können die Juristen aber besser weiterhelfen.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. wie ist denn der normale Ablauf

    jetzt mal bösartig geschildert:
    Rohbauer betoniert Decke, Toleranz mind. 2 cm
    Rohbauer kontrolliert seine Decke nicht auf Maßhaltigkeit (wobei auch 2 cm bei einer Rohdecke nicht sooo unüblich sind)
    Rohbauer macht Meterriss, meistens einmal im Treppenhaus, indem er vom Boden den geplanten Aufbau misst und FFBAbk. + 1,0 m markiert (hier hat er dann seine "Schieflage außer acht gelassen)
    Türeinbauer kommt und baut Tür ein nach Meterriss (Türbauer ist raus aus dem Spiel; verbleibende Spieler: Bauherr, Bauleiter, Estrichmann, Rohbauer)
    Estrichmann kommt und nivelliert seine Höhen und stellt fest: geplanter Aufbau an Tür nicht möglich. Lösungsvorschlag: Tür höher setzen.
    Bauherr beauftragt höhersetzen der Tür (Estrichmann raus, hat sich gemeldet.)
    Bauleiter raus da nicht vorhanden.
    Im Spiel sind Rohbauer und Bauherr.
    Bauherr muss jetzt Rohbauer beweisen, dass die Rohbetondecke außerhalb der Toleranz gefertigt wurde (ohne besonderen Aufwand nicht möglich).
    letzter Spieler: Bauherr, Bauherr geht nicht über Los und zahlt alles.
    selbstverständlich kann man diesen Vorgang mit einem RA noch sezieren; für 580,- € nicht ratbar.
    Nur meine Meinung.
    Gruß Christian
  6. Der Meterriss ist noch da und der Meterriss ...

    Der Meterriss ist noch da und der Meterriss wurde vor Estrich, Isolierung und Eingangstür angebracht. Er ist an allen Türen angebracht. Wenn ich Ihn nun nachmesse ist überall 1 m zum Estrich.
    Mich würde nun brennend interessieren was hier die VOBAbk. dazu sagt. Muss der Estrichbauer und bei mir gleichzeitig Isolierer bevor er mit der Arbeit beginnt den Meterriss überprüfen und dann eine Abweichung anzeigen? Bei mir geschah dies nachdem alles isoliert war und die Fußbodenheizung installiert war und der Estrich im Keller gelegt war. Ist derjenige, der den Meterriss macht für alle nachfolgenden Arbeiten verantwortlich oder haftbar?
    Kann ich nicht durch dass Messen (0,5 mm Lineal zwischen Randdämmsteifen und Mauer reinschieben an den Wänden den Beweis führen, dass die Decke schief bzw. gerade ist. Der Estrichbauer hat mir ein Angebot gegeben, auf dem andere Isolierdicken angegeben waren, als sie nun eingebaut sind. Im EGAbk.-Bereich waren diese um 1 cm niedriger als eingebaut (Angegeben 5+2 cm nun 5+3 cm). Auch die Isolierdicken im KG und OGAbk. sind unterschiedlich eingebaut, hatten dort jedoch keine Auswirkungen.
    Veieln Dank für Eure Hilfe! Jeder Beitrag bringt mir mehr Klarheit.
  7. Nana Christian,

    "Lösungsvorschlag" nennst Du das?
    Ich nenne das: "vor vollendete Tatsachen gestellt"
    Vorher schriftlich Bedenken anmelden heißt es in der VOBAbk..
    Ist auch sehr kollegial dem Tischler gegenüber.
    Allerdings hätte der auch leicht selbst den nicht korrekten Meterriss feststellen können (müssen?)
    Und wie sieht es jetzt mit dem evtl. in der Nähe befindlichen Treppenantritt oder Innentürsturzen aus?
    Grüße
  8. Der Meterriss ist noch da und der Meterriss ...

    Der Meterriss ist noch da und der Meterriss wurde vor Estrich, Isolierung und Eingangstür angebracht. Er ist an allen Türen angebracht. Wenn ich Ihn nun nachmesse ist überall 1 m zum Estrich.
    Mich würde nun brennend interessieren was hier die VOBAbk. dazu sagt. Muss der Estrichbauer und bei mir gleichzeitig Isolierer bevor er mit der Arbeit beginnt den Meterriss überprüfen und dann eine Abweichung anzeigen? Bei mir geschah dies nachdem alles isoliert war und die Fußbodenheizung installiert war und der Estrich im Keller gelegt war. Ist derjenige, der den Meterriss macht für alle nachfolgenden Arbeiten verantwortlich oder haftbar?
    Kann ich nicht durch dass Messen (0,5 mm Lineal zwischen Randdämmsteifen und Mauer reinschieben an den Wänden den Beweis führen, dass die Decke schief bzw. gerade ist. Der Estrichbauer hat mir ein Angebot gegeben, auf dem andere Isolierdicken angegeben waren, als sie nun eingebaut sind. Im EGAbk.-Bereich waren diese um 1 cm niedriger als eingebaut (Angegeben 5+2 cm nun 5+3 cm). Auch die Isolierdicken im KG und OGAbk. sind unterschiedlich eingebaut, hatten dort jedoch keine Auswirkungen.
    Veieln Dank für Eure Hilfe! Jeder Beitrag bringt mir mehr Klarheit.
  9. Wie kann dies der Tischler feststellen, dass der ...

    Wie kann dies der Tischler feststellen, dass der Meterriss nicht stimmt?
    Die Innenstürze sind nun bei 199 cm. Der erste Treppenauftritt ist bei ca. 6 cm habe mich deswegen auch schon gewundert.
    Grüße
    Reinhard
  10. Jeder Beitrag bringt mir mehr Klarheit.

    mir wird es immer unklarer! ;-(
    Wieso schreiben Sie jetzt:
    "Wenn ich Ihn nun nachmesse ist überall 1 m zum Estrich. "
    An der Haustür auch?
    Na dann wäre doch alles gut und die Haustür wäre ursprünglich zu tief gewesen.
    Grüße
  11. Also

    Den Ablauf hat Christian ja schön dargestellt.
    Das Niveau des Meterriss wurde irgendwo genommen nur nicht an der Haustür.
    Die Decke steigt 2 cm zur Haustür hin.
    Und jetzt kommt es:
    Der Zollstock zeigt jedem an der Tür auch dem Monteur sofort nur 98 cm an.
    Oder der Meterriss wurde manipuliert.
    Das ist wohl hier dann der Fall und sollte überprüft werden.
    Grüße
  12. Sorry,

    98 cm kann natürlich nur der "ablesen", der den Fußbodenaufbau kennt.
    Grüße
  13. Ja an der Haustür auch, überall messe ich ...

    Ja an der Haustür auch, überall messe ich 100 zum Estrich. An der Haustüre steht sogar noch FFBAbk. 100. Ich messe dort auch 100 zum Estrich. FFB müsste aber dann zum Estrich 102 sein, da ich Granit bekomme. Dicke der Fliese 1 cm, Kleber und noch etwas Luft zum Öffnen.
    Nachdem die Türe höher gesetzt wurde, habe ich wenn ich zum Estrich hin mess 1,4 cm Luft.
    Der Estrichleger schleift in diesem Bereich noch 5 mm weg. Ist das Ratsam?
    Der Estrichleger hat mir versichert, dass alle Meterrisse auf gleichem Niveau sind.
    Grüße
    Reinhard
  14. Ja an der Haustür auch, überall messe ich ...

    Ja an der Haustür auch, überall messe ich 100 zum Estrich. An der Haustüre steht sogar noch FFBAbk. 100. Ich messe dort auch 100 zum Estrich. FFB müsste aber dann zum Estrich 102 sein, da ich Granit bekomme. Dicke der Fliese 1 cm, Kleber und noch etwas Luft zum Öffnen.
    Nachdem die Türe höher gesetzt wurde, habe ich wenn ich zum Estrich hin mess 1,4 cm Luft.
    Der Estrichleger schleift in diesem Bereich noch 5 mm weg. Ist das Ratsam?
    Der Estrichleger hat mir versichert, dass alle Meterrisse auf gleichem Niveau sind.
    Grüße
    Reinhard
  15. Ich sehe das wie Christian,

    im meine das Zustandekommen.
    Nur sehe ich die Konsequenz anders.
    Warum sind der Estrichleger und der Tischler draußen.
    Der Estrichleger muss die Vorleistung kontrollieren  -  Vor aufbringen der Dämmung. Hier hätte eventuell eine Höhenersparnis mit höherwertiger Dämmung eingebracht werden können. Kosten  -  ich schmeiße mal 20 € in den Raum (je nach Einflussfläche.
    Was mich noch wundert ist, warum ist der Meterriss noch da. Ich meine  -  nach dem Putze?
    Oder wurden Meterrissschablonen mit Federmarkierung eingesetzt. (Verwenden wir, 1X pro Etage  -  sehe ich Eigentlich aber eher selten)
    Dann zum Tischler  -  Türeinbauer. Er hat sich über den Fußbodeneinbau zu erkundigen, um Meterrisse kontrollieren zu können.
    Und noch einem zu Schluss.
    Die Meterrisse des Maurers  -  war die die Meterrisse des Maurers. Er hat "seine" Leistung hiernach erstellt.
    Wenn dieser also nicht ausdrücklich den Auftrag hatte, Meterrisse (Besondere Vergütung) für die anderen Gewerke  -  Höhengerecht anzulegen  -  dann ist es die Schuld Nachfolgegewerke  -  sich an den Meterrissen zu orientieren.
    Nach VOBAbk. ist das angeben der Höhenmasse Sache des AG.
    § 3
    Ausführungsunterlagen
    2 ... und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen sind Sache des Auftraggebers.
    (Ich weiß, ist nicht das Etagen-Richtmaß  -  aber nirgends steht, dass der Rohbauer dafür zuständig ist)
  16. Zwei oder mehrere Meterisse..!?

    das kommt überhaupt nicht in frage.
    Der Auftraggeber sorgt dafür das unmittelbar in der nähe der Bauliche Anlage eine höhenfestpunkt geschaffen wird und das wäre es.
    Damit ist aber nicht der meterriss in jeder Etage gemeint. Es ist in der Praxis meisten ein Kanaldeckel und was passiert danach?
    Hollt der Estrichleger seine Höhe von Kanaldeckel rüber?
    Der Tiefbauer geht von diesen höhenfestpunkt aus und der Maurer Betoniert sein Sohlplatte auch nach diesen höhenpunkt. Ab da ist der Maurer für die höhen zuständig, meine ich. Auch wen das nicht vertraglich vereinbart worden ist kann der AG das anbringen der höhenrisse von den Bauunternehmer verlangen muss aber auch besonders vergüten.
    Es ist auch im interrese der Maurers wen er irgendwo Höhenunterschiede hat (auch wen im toleranzbereich ist) und durch anbringen der Meterrisse das weiterarbeiten anderer Gewerke dadurch nicht verhindert.
    MfG
    Yilmaz
    @Mark;Diese Federmarkierungen finde ich gut, aber ich nehme 8er dübelschrauben zum einschlagen und markiere die meistens Lila:).
  17. Fakt ist, die Meterrisse des Maurers,

    sind nur für sein Gewerk. Keiner kann Ihn zwingen diese überhaupt anzulegen. Wenn Du mit KS-PE vorkonfektionierten Steinen arbeitest, wird Du gar keine Meterstriche mehr freiwillig machen  -  wofür.
    Du wirst mit dem Laser oder dem Nevilierengerät die Kimmsteine setzen  -  und gut ist es.
    Warum soll der Maurer Leistungen für die Nachvollgegewerke übernehmen, hierfür haften, wenn er dieses gar nicht muss.
    Das es draußen anders abläuft ist mir bewusst. Auch den meisten meiner Baustellen  -  hieraus aber eine Nebenleistung mit Haftung abzuleiten ist falsch.
  18. Ach ja,

    bevor jetzt jemand schreit ob der Carden seine Öffnungshöhen nicht kontrolliert  -  Doch, ich messe dann zur Kimmschicht, die liegt mm genau. Wenn nicht, siehst du das den Megasteine gleich an.
  19. Wenn aber,

    wie hier geschehen, in ausreichender Anzahl und eindeutiger Bezeichnung mit "100 FFBAbk." Markierungen vorhanden sind,
    dürfen die anderen Gewerke ohne Misstrauen annehmen, dass diese Markierung nicht (nur) für den Rohbau bestimmt sind.
    Grüße
  20. kaufe ein "-en"

    für die Markierung.. und streiche die Klammer.
    Sorry
  21. Dürfen, Dürfen se

    Wenn der Maurer aber nicht all zu doof oder abhängig ist, wirst du den nicht bekommen.
  22. Ein typischer Fall ...

    von keine Planung, keine Bauleitung.
    Irgendwer hat irgendwie irgendwo festgelegt, wo 1 m über OKFFAbk. sein soll.
    Die Vorgewerke werden nicht kontrolliert, den Firmen werden keine Angaben zu Aufbauhöhen gemacht, alle wurschteln still vor sich hin.
    Und wenn es schief geht, wird geschrieen.
    So nicht!
    Verantwortlichkeiten klären, den Hauptverantwortlichen (hier wohl der Bauherr Dank fehlender Planung und Bauleitung) in die Haftung nehmen und daraus lernen.
  23. so weit, so gut

    ich tippe darauf, dass die Meterrisse in den Räumen vom Abschlauchen des Estrichlegers stammt.
    Ich kenne keinen Rohbauer (mich leider eingeschlossen) der sich die Mühe macht, in jedem Raum den Meterriss zu übertragen.
    Einmal im Hausflur als Bezugshöhe, , und wer Ihn braucht, soll ihn sich runterholen, ääh, rüberholen.
    Gruß Christian
  24. Der Meterriss wurde von mir beauftragt an dem ...

    Der Meterriss wurde von mir beauftragt an dem Mauerer, dieser hat mir diesen freundlicher Weise nicht in Rechnung gestellt (bis jetzt noch nicht). Nachdem ich die Höhen durch Ausspionieren mit einem sehr dünnen Lineal an den Mauern und an der Haustüre gemessen habe und dort festgestaellt habe, dass (an der Mauer) die Höhe des Rohbaubodens nicht erheblich ansteigt, stellt sich nun die Frage ob eventuell ein Fehler bei der Islierungshöhe gemacht wurde und sich der Estrichleger nun auf dem Meterriss ausredet. Wie wird die Höhe der Isolierung berechnet? gibt es da irgendwelche Werte? Fußbodenaufbau nun Styropor 5 cm + Styropor 3 cm, Trittschalldämmung 3 cm dann Fußbodenheizung +Estrich? cm.
    Ich denke, wenn der Estrichbauer und Isolierer die Vorgabe 100 FFBAbk. an der Wand ablesen kann, dann hat er sein Gewerk so Auszulegen, dass am Ende 100 FFB fertiger Fußboden herauskommt. D.h. er muss seine Isolierung und seinen Estrich so berechnen, dass das auch passt. Somit hätte er vor der Isolierung den Meterriss überprüfen müssen und dann sein Gewerk in Hinblick auf die 100 FFB auslegen müssen. Lieg ich da falsch? Ich denke, dass eine einfache Überprüfung vor Beginn der Arbeit das gesamte Problem gelöst hätte. Ich denke der Estrichbauer hat die Sorgfaltspflicht verletzt, indem er die Überprüfung nicht am Anfang seiner Arbeit durchgeführt hat. Deshalb werde ich dem Estrichbauer den Betrag für das Tür höher setzen abziehen. Bin gespannt was der dann dazu sagt.
    Grüße
    Reinhard
  25. O.W.

    => D.h. er muss seine Isolierung und seinen Estrich so berechnen, dass das auch passt. <=
    Der Estrichleger ist ein Handwerker und kein Planer! Oder zahlen Sie ihm zusätzlich zu seinem Entgelt auch noch ein Planungshonorar?
    Wohl kaum, oder

    =>Deshalb werde ich dem Estrichbauer den Betrag für das Tür höher setzen abziehen. Bin gespannt was der dann dazu sagt. <=
    Wenn ich das jetzt zitiere, verstoße ich kräftig gegen die Netiquette.
    Ich bin mir zwar nicht sicher, ob meinen Ansicht jur. durchsetzbar ist, aber ich hoffe, dass die Handwerker ALLE das VOLLE Entgelt einklagen und dabei Recht bekommen.
    Erst Sparbrötchen bei der Planung sein  -  und dann die Versäumnisse den Handwerkern anlasten wollen => Pfui Spinne.

  26. Ich denke, dass ich es doch mit Fachleuten ...

    Ich denke, dass ich es doch mit Fachleuten zu tun habe, die Wissen was sie tun. Ich habe eine Estrichfirma beauftragt und keinen Bäcker! Ist die Vorgabe 100FFB an der Wand nicht Vorgabe genug?
  27. Meterriss

    Hallo,
    eben noch hüh, jetzt wieder hott.
    Der Estrichleger hat doch vollkommen korrekt nach Vorgabe gearbeitet. Der Estrich ist überall vom Meterstrich 1 m. Nach eigener mehrfacher Aussage.
    Letzte Aussage: "Ist die Vorgabe 100FFB an der Wand nicht Vorgabe genug"?
    Was willst Du armer Bauherr eigentlich?
    Meterstriche vom Maurer von Dir beauftragt, Estrichleger überall auf einem Meter nach Vorgabe des Bauherrn.
    Da fliegt einem ja bald die Mütze vom Kopf.
    Soviel Verantwortung übernehmen (Bauleitung), Architekt sparen, klare Vorgaben den Handwerkern geben und hinterher über die eigene Unfähigkeit heulen.
    Gruß vom Estrichleger
  28. Ich hätte da noch ein paar Möglichkeiten und Tipps

    aber nach der Aussage haben Sie Ihren Kredit sowas von aufgebraucht  -  grr.
  29. @Fragesteller

    @Reinhard;
    Du hast bestimmt nicht mit Pizzabäcker zu tuen, die Zeiten wo die Preise im Baubranche noch gut waren haben die Handwerker doch sich Zeit genommen und Gedanken über folgegewerke gemacht aber heute werden die Preise so gedrückt das wirklich jeder zusehen muss das er sein Gewerk fertig kriegt damit er die spritkosten seine Fahrzeuge noch bezahlen kann. Das Problem sehe ich auch am Bauleitung und Überwachung wo ich trotzdem der Meinung bin das nur einer den Meterriss festzulegen hat. Der AG oder durch Beauftragung der Rohbauer.
    @Christian
    Zitat: <<>>
    dann würde ich sagen du kennst keinen anständigen Rohbauer!
    In jeder Bodengleiche Fenster, In jeder Innentür und im Eingangstür gehört eine Meterriss, für Rohbauhöhen sowie für folgegewerke.
    Nimm das nicht Persönlich.
    MfG
    Yilmaz
  30. alle mal zurück rudern

    Halo,
    eigentlich hasse ich solch lange Beiträge. Man tritt zu leicht ins Fettnäpfchen, weil man was "überlesen" hat.
    Die Hinweise zur Bauleitung sollte sich der Bauherr zu Herzen nehmen und bei seinen weiteren Schritten bedenken.
    Die Schuld sehe ich aber (mit Einschränkungen) klar beim Estrichleger.
    Der Meterriss wurde durch den Rohbauer im Auftrage des Bauherrn angebracht und etnsprechend gekennzeichnet.
    Der Estrich liegt nun bei +- 0,00 m. Es bleibt also kein Platz für den Bodenbelag.
    Die Tür musste um 2 cm angehoben werden.
    Die Stürze liegen bei 1,99 m und nicht bei 2,01 m.
    Es war ein Fußbodenaufbau mit einer Belagstärke von 2 cm vorgesehen.
    Alles passt zusammen. Wenn dem Estrichleger der vorgesehene Belag bekannt war, ist die "Schuldfrage" für mich recht eindeutig.
    Mit freundlichen Grüßen
  31. @Yilmaz Ich sehe das ähnlich mit den Preisen ...

    @Yilmaz
    Ich sehe das ähnlich mit den Preisen im Keller. Wenn alle Estrichbauer 1.000 € teurer gewesen wären, hätte ich auch 1.000 € mehr ausgegeben. Ich kann ja nichts dafür, dass diese sich alle unterbieten. Wenn mir einer von den 2 Anbietern gesagt hätte, dass er vorher den Meterriss überprüft, dann hätte ich diesen genommen. Natürlich hätte ich wissen müssen, wie wichtig dies ist. Wer weiß das schon, dass die einfach loslegen ohne sich direkt Gedanken zu machen. Ich persönlich denke, dass ein guter Ruf sehr wichtig ist. Ich bezahle meine Rechnungen auch pünktlich und ich wähle Fachfirmen aus. Das einzige was ich verelange ist ein rundum Sorglos Paket.
    @Bernhard
    Also du bist Estrichleger, dann erklär mir mal deine Vorgehensweise, wenn du eine Anfrage bekommst. Was fragst du den Bauherren dann? Lässt du dir eine Skizze über den Estrichaufbau geben mit allen Details? Mich würde das wirklich sehr interessieren. Vielleicht liege ich da sehr falsch hmmm Warum hat mein Estrichleger nicht mehr gefragt? War alles so selbstverständlich für ihn. Wenn er mich gefragt hätte nach einer Skizze, dann hätte ich einen Planer mit dazu ziehen können. Ich habe ihm sogar die Fliesen gezeigt die reinkommen. Den Bodenaufbau von 16 cm genannt und ihm Erzählt, dass ein Meterriss vorhanden ist. Er hat an den Stürzen gemessen und mir ein Angebot gesendet. Beim 2. Estrichlager war ich nicht dabei. Hat alles alleine gemacht. Nur eine kleine Anmerkung, die ich mir jetzt nicht verkneifen kann. 100 FFBAbk. ist unterschiedlich zu dem was ich geschrieben habe. Ich habe 100 gemessem zum Estrich.
    @ Mark
    Tut mir leid, wollte niemandem zu nahe treten, bin auch sehr an deinen Vorschlägen interessiert.
    @Volker
    Werde mir dass mit der Bauleitung zu Herzen nehmen. Habe mich schon sehr darüber geärgert, dass ich nicht von Anfang an einen genommen habe. Habe nun allen, die ich kenne und ein Haus bauen dies empfohlen. Ich kann dies hier nur wiederholen. Leute vertraut nicht auf eure Fachfirmen lasst diese überwachen!

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