Bodenausgleich auf Betonuntergrund
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Bodenausgleich auf Betonuntergrund

Guten Abend,

wir haben in unserem Einfamilienhaus einen Raum in der Größe 4 x 6 m der sehr uneben ist und ein starkes Gefälle von bis zu 4 cm auf einer Länge von 5 m aufweist. Wir haben eine Übersicht mit den Höhenunterschieden im Rasterabstand von 1 m mehreren Firmen zukommen lassen. Nun hatten wir eine Firma die ein Angebot ohne weitere Leistungsbeschreibung abgegeben hat beauftragt den Boden auszugleichen. Die Bewertungen (über 500) waren durchweg positiv. Nach Abschluss der Arbeiten ist noch ein Gefälle von bis zu 29 mm bei 4 m Strecke vorhanden. Die Firma will den Mangel nur bei Berechnung zusätzlichen Kosten beseitigen. Es wurden von beiden Seiten im Vorwege keine Toleranzen bzgl. des Gefälles vereinbart. Kommt hier die DINAbk. 18202 zum tragen bzw. kann ich mich auf die DIN berufen? Die Grenzwerte für Winkelabweichungen würden hier bei 4 m max. 12 mm erlauben. Auf dem Untergrund soll eine Dämmung mit integrierter Fußbodenheizung verlegt werden und anschließend Trockenestrichelemente montiert werden.

Vielen Dank,

  • Name:
  • Stefan
  1. klingt nach ...

    Foto von Thorsten Bulka

    My Hammer ... oder ähnlich ...

    Angebot, ohne Leistungsbeschreibung ... Glückwunsch.. warum suchen sie dann sowas aus?

    Ich nehme an, das Angebot, wurde, bei ihnen Uterschrieben ...

    Also, besserer Gedanke ... Wurde eine Aufklärung, nach dem Fernabsatzgeschäft gemacht ... nein? Dann, wiederrufen, treten sie, von dem Vertrag zurück ... geht auch noch nach Jahren, und wenn die arbeiten Ausgeführt wurden ... Er soll es wieder Ausbauen, und mitnehmen ...

    Dann, doch lieber eine Firma, mit der man vorher besser reden kann ... oder? Viel Spaß noch ...

    Und welche Winkeltoleranzen? Übergang Boden, zur Wand?

    • Name:
    • TB
  2. offensichtlich..

    ... hatten die "Spezies" keine Schlauchwaage/Laser dabei, bei noch immer 3 cm schief ist nicht OK, also nicht zahlen bevor das im Rahmen der DINAbk. oder besser erledigt ist.
  3. Hallo Stefan. Richtig ist, dass DIN 18202 ...

    Hallo Stefan. Richtig ist, dass DINAbk. 18202 Hallo Stefan. Richtig ist, dass DIN 18202 hier zur Anwendung kommt. Wir prüfen bei der von Dir geschilderten Ausgangslage aber die Winkelabweichungen, und nicht die Ebenheit. Das heißt, wenn in einem Raster von 1 Meter ein Höhenaufmaß betrieben wurde, dann wussten diejenigen, welche da aktiv vor Ort waren nicht, was sie taten. Bei der Prüfung von Winkelabweichungen im Aufriss werden die Messpunkte in einem Abstand von 10 cm von den Wandflächen jeweils in den Raumecken angesetzt. Nicht in der Fläche oder in den Randlinien. Die Winkelabweichungen von horizontalen Bauteilen werden in Bezug auf die Horizontale ermittelt, Heißt: in Bezug auf den verbindlichen Meterriss! Nach DIN 18202 Tab. 2 (aktuelle Ausgabe 03/2013) darf die Winkelabweichung bei Seitenlängen bis 6 m (trifft bei Dir zu) nur 12 mm betragen. Aber noch einmal: Gemessen nur in den jeweiligen Raumecken! Der Wert von 29 mm, soweit er denn korrekt ermittelt wurde, liegt demzufolge nicht mehr in den Grenzwerten. Dass die Ausgleicharbeiten für Dich mit Zusatzkosten verbunden sein wird, kann sein, muss aber nicht. Es kann sein, wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist und kann nicht sein, wenn das Gewerk noch der Gewährleistung unterliegt. Dann ist es ein Mangel, der nach einer Nachbesserung durch den ausführenden Unternehmer ruft.

    Falls Du mit dem Problem als technischer Laie überfordert bist, solltest Du die Zusatzkosten für die Beauftragung eines entsprechenden Sachverständigen nicht scheuen. Es geht hier ja nicht um die Erstellung eines Gutachtens, sondern um eine fachtechnische Beratung und/oder technische Beihilfe während einer Baubesprechung mit den baurelevanten Parteien. Welchen Aufbau Du letztendlich oberhalb der fertiggestellten Bodenplatte wählen wirst, das hat mit dieser beschriebenen Ausgangssituation nun wirklich nichts zu tun!

    Gruß: KlaRa


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