Fliesenfuge über Dämmstreifen
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Fliesenfuge über Dämmstreifen

Fliesenfuge über Dämmstreifen
  1. Bodengleiche Dusche

    Bodengleiche Dusche
  2. Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ...

    Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ...
  3. Naja, das Gespräch gestern ist nicht so ...

    Naja, das Gespräch gestern ist nicht so ...
  4. Ein paar Fliesen weg Kloppen und gut iss!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    wir haben ein Badezimmer in unserem Altbau neu fliesen lassen. Das Badezimmer hat eine L_Form, wobei ein Schenkel dieses Ls früher knapp 8 cm tiefer lag als der andere und wir eine Stufe im Badezimmer hatten. Wir haben nun diese Vertiefung genutzt um in einer Ecke ohne großen Aufwand eine Bodengleiche Dusche einzubauen. Es wurde dann alles mit Estrich aufgefüllt. Ringsum liegt ein Dämmstreifen, unten drunter eine Feuchtigkeitssperre plus Dämmstoff. Es gibt also eine Fuge, die durch den Raum läuft, da wo der alte Estrich auf den neuen trifft. Getrennt durch den Dämmstreifen.

    Am Anfang, bevor der Estrich und Fliesen gelegt wurden, hat uns der Fliesenleger gesagt, über diese Fuge muss eine dauerelastische Fuge zwischen den Fliesen ausgebildet werden. Nun hat in der letzten Woche ein anderer Fliesenleger des Unternehmens gefliest, und keine Fuge gelassen. Die Fliesen liegen sogar über der Estrichfuge, sodass man auch nachträglich keine dauerelastische Fuge bilden könnte. Auf Nachfrage sagt der Fliesenleger nur, dass das nicht sein müsste. Der Estrich würde ja kaum arbeiten.

    Wer hat nun recht. Braucht man eine dauerelastische Fuge oder nicht?

    Vielen Dank, R. Schalt ... und vermutlich ohne Glastür?!?!

    Da würde ich unbedingt empfehlen den gesamten Boden mit einer Verbundabdichtung zu versehen, dabei sind die Boden-Wand-Anschlüsse sowie die es Fuge im Estrich mit Flex-Band abzudichten.

    Lt. Fliesenleger-Norm sind Fugen aus dem Untergrund im Belag mitzunehmen. Dies gilt insbesondere für Dehnfugen / bewegliche Fugen. Arbeitsfugen sind vor Herstellung des Belages "festzusetzen", also zu verharzen.

    OK! Also sollten Sie eine Mängelanzeige schreiben nicht reden! Es besteht die Gefahr, dass die Fliesen über der Estrichfuge bald hohl liegen und sich vom Untergrund lösen werden. Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es Hallo,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Es wurde ein Vlies auf den Duschboden geklebt und an den Ecken hochgezogen. Das gleiche Vlies nochmal in den Ecken. Der Duschbereich und der gesamte Badboden ist mit einer Art "Gummi" angestrichen worden.

    Die Dusche selbst besteht aus der Zimmerecke und einer neu gemauert Wand. Vorne ist gerade provisorisch ein Vorhang drin. Da kommt aber noch eine Tür rein.

    Heute kommt nochmal Fliesenleger Nr. 1, dass ist der Besitzer des Betriebs.

    Besten Dank Naja, das Gespräch gestern ist nicht so Naja,

    das Gespräch gestern ist nicht so gut verlaufen. Nach Angaben des Fliesenlegers, ist der neue und der alte Estrich mit Bewehrungsstangen verbudnen worden, und soll sich nicht mehr senken. Leider habe ich keine Fotos von dieser Situation. Was macht man nun, auf Risse warten, oder kann man die Verbundstelle zwischen den beiden Estrichen irgendwie von außen analysieren?

    Wenn es nach der oben beschriebenen Methode gemacht worden sein soll, ist dass dann trotzdem eine Fuge, die mit in den Belag übernommen werden soll?

    Und aus Interesse: Kann eine verharzte Fuge nicht zu einem Riss in den Fliesen führen? Dann können Sie sehen was los ist.
    Vereinbaren Sie halt mir dem Unternehmer, dass Derjenige, der da falsch liegt die Wiederherstellung übernimmt.
    Weiter würde sich mir die Frage auftun, ob Sie überhaupt den Boden schon abgenommen haben. Die Leistung wäre ja abzunehmen von Ihnen. Ist das schon geschehen, haben Sie schon eine Abnahme unterschrieben und wenn ja, was haben Sie sich denn in der Abnahme an vorbehalten festhalten lassen. Was genau steht das drinnen?
    Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, nach der Abnahme Sie! (klar, es gibt auch davon wiederum  -  sowie immer und überall  -  Ausnahmen, deren Erläuterung jedoch den Rahmen dieses Forums sprengen würde)
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN