Verständnis-Frage: Neubau: Gibt es für das Außenmauerwerk ein max. zul. U-Wert?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Verständnis-Frage: Neubau: Gibt es für das Außenmauerwerk ein max. zul. U-Wert?

Hallo,
kann mir jemand erklären ob es für das Außenmauerwerk eines Neubaus nach der EnEVAbk. ein max. zulässigen U-Wert gibt? Ich habe in der Tabelle nur Werte für bestehende Gebäude -0,45 W/m² gefunden.
Kann mir jemand sagen ob das so eine Wert auch für zu erstellende Gebäude gibt?
Zweite Frage:
Wie wird eine Wärmepumpe in der EnEV bezüglich Primäerenergiebedarf angesetzt?
Hintergrund:
Prüfung für mich als Bauherren ob Einfamilienhaus mit Poroton T14, ohne Wärmedämmung aber mit Luft/Wasser Wärmepumpe Innenaufstellung nach EnEV realisierbar ist.
Vielen Danke für Eure Antworten schon mal im Voraus!
Gruß
Delle
  • Name:
  • delle
  1. Mindestwärmeschutz einhalten!

    Die EnEVAbk. fordert unter § 6 Abs. 1 für Bauteile, die gegen Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich geringeren Innentemperaturen grenzen, die Einhaltung des Mindestwärmeschutzes (findet sich in der DINAbk. 4108 Teil 2). Das ist für einen Außenwand ein Wärmedurchlasswiderstand R von 1,2 m/W. Daraus ergibt sich ein maximaler U-Wert von 0,73 W/ (m²*K).

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