EnEV 2009  -  Anforderung an Kelleraußen und -Innentüren
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV 2009  -  Anforderung an Kelleraußen und -Innentüren

Guten Tag liebe Experten,

ich habe Fragen zu der Ausführung der Kellerabgangstür, Kelleraußentür und den Kellerinnentüren in unserem Townhouse (Fertigstellung 2013), da ich nicht glauben kann, dass die Ausführung im Hinnlick auf die EnEVAbk. 2009 so in Ordnung ist. Der Bauträger scheint die Angelegenheit momentan auszusitzen.

Ich habe hierzu zwei Pläne hochgeladen.

pdf 1: Kellergeschoss Der Bauträger hat den Flur und den Treppenaufgang als Warmbereich definiert. Die Tür zur unbeheizten mittelgroßen Tiefgarage (G.U. G.01.01) ist eine nicht luftdichte (laut Bauordnung im Hinblick auf den Brandschutz OK) T 30 Tür. Muss hier im Hinblick auf die EnEV 2009 nicht auch ein bestimmter Dämmwert eingehalten werden bzw. Luftdichtigkeit gegeben sein?

Innentüren G.UGAbk. 02.01,02.02,03.01 (letztere zum Abstellraum unter der Treppe ins Erdgeschoss; die Betontreppe hat seitlich mit unverschlossenen Fugen): diese Grenzen ebenfalls den Warmbereich "Treppenhaus und Flur" vom Kaltbereich "Abstellraum G" ab und sind nicht luftdicht. Muss des Weiteren nicht auch hier ein bestimmter Dämmwert eingehalten werden?

pdf 2: Erdgeschoss Die Kellerabgangstür G. 0.01.04.01 ist ebenfalls nicht luftdicht und hat keine besondere Wärmedämmung ("normale" Innentür).

Das Haus ist mit einer kontrollierten Be- (über Nachströmelemente in Fenster und Fassade sowie Türunterschneidungen) und Entlüftung ohne Wärmerückgewinnung ausgestattet. Wird das System nicht auch durch die Undichtigkeiten im Kellerbereich gestört (wird ggf. keine Frischluft von Draußen, sondern Kellerluft bzw. Tiefgaragenluft angesaugt?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Klaus
  1. vor der Abnahme oder nach der Abnahme?

    VOR DER Abnahme: verlangen Sie entsprechende Nachweise der Mangelfreiheit ...

    1. kompletter EnEVAbk.-Nachweis (nicht nur Energieausweis)

    2. kompletter Nachweis der Lüftung nach DINAbk. 1946-6

    3. Blower-Door-Test (BDT) für die Nutzungseinheit (sofern dieser bei dem EnEV-Nachweis mit eingerechnet ist, muss ihn der Bauträger sowieso auch durchführen lassen und das n50-Protokoll gehört dann auch zur Bauakte, die sie vom Bauträger erhalten haben sollten)

    3. a) andernfalls sollte Sie die 350 € für einen eigenen BDT selbst ausgeben und die Ergebnisse mit den obigen Daten abgleichen.

    Nach der Abnahme: fragen Sie nach obigen Unterlagen, sofern Sie diese nicht bekommen haben. Wenn der Bauträger sie nicht rausrückt, dann versuchen Sie es mal beim Bauamt ...

  2. Vielen Dank für Ihren Rat, Herr Tilgner

    Ich werde entsprechend agieren.

    Eine Frage noch: Widerspricht die nicht gegebene Luftdichtigkeit der Kelleraußentüren und der Kellerinnentüren nicht § 6 der EnEVAbk. 2009 und ist damit per se ein Mangel, den ich entsprechend anzeigen sollte?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Klaus Wulfert


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