kfw 40 Haus -- Blower-Door = Pflicht?
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

kfw 40 Haus -- Blower-Door = Pflicht?

Hallo,
frage zum kfw 40  -  Haus.
ist eine Luftdichtigkeitsprüfung Pflicht oder nicht?
in dem mir vorgelegten Wärmeschutznachweis ist auf Anlage 4 nr 2 verwiesen.
doch dort heißt es ja auch nur, wenn die Prüfung gemacht wird ... bla bla ...
kann man es also vom Bauträger verlangen, dass wenn er sein Produkt kfw 40 Haus schimpft, dass er den Blower-Door-Test (BDT) vorlegen kann?
Gruß
frank
  1. Wenn ...

    Wenn im EnEVAbk.-Nachweis das Häkchen bei der Luftdichtigkeitsmessung gemacht wurde, muss der Test auch durchgeführt werden und zu einem positiven Ergebnis kommen.
  2. Antwort!

    echt! .
    der Energieeinsparnachweis zeigt diesen Text hier:
    siehe Foto..

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Antwort!" auf die Frage "kfw 40 Haus -- Blower-Door = Pflicht?" im BAU-Forum "Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  3. Das Häkchen ist dran, also muss der Luftdichtheitsnachweis ...

    Das Häkchen ist dran, also muss der Luftdichtheitsnachweis erbracht werden.
    Das heißt aber noch nicht, dass es im Leistungsumfang des Bauträgers enthalten ist. Es gibt doch bestimmt ein Leistungsverzeichnis oder eine Baubeschreibung. Da kannst du nachlesen welche Leistungen enthalten sind.
  4. Nicht ganz ...

    Wenn der Bauträger/Generalübernehmer ein Haus mit den Kenndaten des EnEVAbk.-Nachweis verkauft hat, ist er in der Pflicht, nachzuweisen, dass er das hingekriegt hat.
    Also BDT.
  5. so ist es ...

    Hallo,
    danke für die Infos.
    der Bauträger vekrauft das Ding mit dem Titel und der Fördermöglichkeit kfw 40.
    auf nachfrage, ob ein Blower-Door-Test (BDT) gemacht wurde oder bei Endfertigstellung wird, erhielt ich die Antwort:
    " ... dieser würde nicht durchgeführt, da er bei KfW 40 Häusern nicht gefordert wird ... "
    durch den EnEVAbk. Nachweis haben die ihn ja selbst "gefordert" ...!? ... oder?
  6. Das sehe ich anders. Aber darüber kann man ...

    Das sehe ich anders. Aber darüber kann man streiten. Nur sind wir halt alle keine Juristen.
    Solane kein beretigter Zweifel an einer Mängelfreiheit bestehen muss er gar nichts beweisen oder nachweisen.
    Liefern und leisten muss er nur das was in seinem Leistungsumfang beschrieben ist.
    Zum Beispiel ist in den EnEVAbk.-Nachweisen auch oft angegeben, dass das Schrägdach innen mit Gipskartonplatten beplankt wird. Viele Bauherren lassen das aber im LVAbk. weg, weil sie es in Eigenleistung erbringen. Nun würde doch Niemand auf die Idee kommen vom Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer zu verlangen, dass er die GK-Platten anbringt, nur weil er sie im EnEV-Nachweis berücksichtigt hat.
    Also gemacht werden muss der BDT auf alle Fälle. Unklar ist nur wer in zu bezahlen hat. Wegen den paar Hundert € würde ich aber keinen Riesen Streit mit dem AN anfangen. Mein Strategie-Tipp: Ein paar Tage darauf rumreiten und darauf beharren und dann einlenken und die Kosten für den BDT 50/50 teilen. Kompromisse eingehen mit denen beide leben können ist hier meistens die bessere Lösung.
  7. nun

    mir geht es eigentlich nur darum, dass der Bauträger ja viel behaupten kann ...
    die Frage ist und bleibt,
    "ist ein BDT" vorgeschrieben? ---- allgemein für das kfw 40
    oder/und:
    nur hier in diesem speziellen fall, weil der Bauträger dies im EnEVAbk. Nachweis konkret ankreuzte?
  8. baut Ihr eigentlich schon?

    ... und ohne Lüftungsanlage?
    Grüße
  9. bauen wir schon!?

    hi,
    wir wollen kaufen, das Haus ist bereits fertig ohne Bodenbeläge.
    Lüftungsanlage ist keine vorgesehen, natürl. Lüftung über Fenster.
    Gruß.
  10. KfW 40

    Hallo
    Der Fall ist m.M. nach ganz einfach, der Bauträger hat "mit Dichtheitsprüfung" berechnet. Entweder er führt diesen Test durch oder die Berechnung muss geändert werden.
    Das Gleiche ist übrigens hier mit dem Wärmebrückenzuschlag der hier auf 0,05 reduziert wurde. Einfach das Kästchen ankreuzen geht nicht, hier muss auch ein Nachweis geführt werden.
    Übrigens "KfW 40" ist ein Qualitätsmerkmal der KfW Bank und nicht der EnEVAbk. oder sonst woher ...
    Gruß
  11. Soviel ich weiß, ist der BDT nicht explizit ...

    Soviel ich weiß, ist der BDT nicht explizit vorgeschrieben. Mir ist aber kein KFW40 Haus bekannt wo der BDT nicht gemacht wurde. Vorgeschrieben ist eigentlich nur Ht und Qp.
    Aber nochmal: Was im EnEVAbk.-Nachweis steht, das ersetzt nicht die Baubeschreibung im Kaufvertrag.
    Wie ist es eigentlich mit dem Fußbodenaufbau? Ist der Bodenbelag im Nachweis enthalten? Und wer bezahlt ihn?
    mache es doch so wie ML sagt, du hast ja noch nicht gekauft.
    Sag zum Bauträger dass du für die Beantragung des KFWAbk.-Kredits einen korrekten KFW-Nachweis brauchst. Und er soll den BDT machen oder den Nachweis ändern und das Häkchen wegmachen. Wenn es dann immer noch KFW40 ist, dann ist doch auch gut.
  12. 100 zu 1 ...

    Hallo
    Ich würde sagen es steht "100 zu 1", dass der Nachweis ohne die "Verbesserungen" erfüllt wird.
    (Eigentlich fehlt nur noch ein Kaminofen im Wohnzimmer der den Heizbedarf zu 50 % oder mehr deckt.)
    Dies ist leider eine gängige Praxis vieler, die Nachweise werden einfach "schön gerechnet", der Besitzer wundert sich dann, dass die Heizkosten nicht entsprechend sind.
    In einer Fachzeitschrift lass ich letztens einen Bericht, hier wurden Nachweise überprüft, von denen 80 % falsch waren ...
    Gruß
    PS. Ratschlag wie immer, unabhängigen Architekten, Fachplaner Haustechnik, Energieberater usw.. hinzu ziehen.
    (Am besten vor dem Baubeginn)
  13. wenn EnEV-Nachweis mit Luftdichtheitsnachweis dann auch machen

    Hallo,
    wenn der EnEVAbk.-Nachweis wie in dem eingefügten Dokument besagt, dass die Luftdichtheit geprüft wurde, dann ist das ein wesentlicher Faktor der Berechnung und muss auch nachgewiesen werden ...
    Und dann noch ein KfW-40-Haus ohne kontrollierte Wohnungslüftung/Wärmerückgewinnung?
    Also Euch zwingt doch keiner, das zu kaufen, oder?
    Verständnislose Grüße aus der pragmatischen Passivhausecke
    Arno Kuschow

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