Geschossproblem
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Geschossproblem

Hallo zusammen,

ich möchte ein Grundstück kaufen, das im Bauplan eine 2 vollgeschossige Bauweise mit 30-35 ° Satteldach vorschreibt.

Nun möchte ich aber am liebsten nur 1,5 geschossig bauen.

Ist es möglich das Dach bereits im 1. Stock über einen erhöhten Kniestock beginnen zu lassen oder ist es Aufgrund der flachen Dachneigung nicht möglich so ein zweiten Vollgeschoss zu erreichen?

Vielen Dank

  • Name:
  • Hausbauer
  1. welchen Sinn..

    Foto von wiki

    ... soll das denn haben?
  2. Geschmack vielleicht? ...

    Geschmack vielleicht? :-) oder weil es der Generalunternehmer so in seinem Katalog will?

    Die Angaben zum Bebauungsplan sind etwas dürftig. Bisschen mehr Info wäre gut. Gibt es vielleicht nen Link?

  3. Weil ...

    Weil uns eine 2 vollgeschossige Bauweise sehr klobig und zu groß ist. Leider gibt es in diesem Ort nur noch sehr wenige Grundstücke, wodurch die Auswahl sehr gering ist.

    Weitere Details zum Bebauungsplan:

    Bauweise: offen GFZAbk.: 0,8 GRZAbk.: 0,4 zwingend 2 Vollgeschosse E+1 30-35 ° Satteldach

    Ich werde nicht um eine Bauvoranfrage herumkommen, aber meine Frage ist eher ob sich mit dieser Dachneigung ein Vollgeschoss bauen lässt?

  4. Hausbauer ...

    ? .. deswegen frug ich nach dem Link. Einerseits schreibst Du von zwingend 2 Vollgeschossen, andererseits von E+1, nämlich genau das, was Du willst.
  5. Links

    Anbei die Screenshots aus dem Bebauungsplan, 2 Vollgeschosse und E+1 ist hier dasselbe.

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  6. das erklärts ...

    das erklärts also E +1 +D.

    Und, um die Frage zu beantworten: mit einem erhöhtem Kniestock/Drempel lässt sich bei der Dachneigung ein II. Vollgeschoss bauen.

  7. Umsetzung

    ... und wie müsste ich das Umsetzen? Kann ich mir die Kniestockhöhe selbst errechnen oder ist es besser über einen Architekten zu gehen? Danke
  8. In

    den meisten Bauordnungen stehen die Begriffe wie Vollgeschoss im § 2. Dort wird definiert ab wann ein Geschoss ein VG ist. Lass es vom Architekt machen, denn ersten sollte er das besser können als du und zweitens sollte er auch eine Haftpflicht haben, die du nicht hast, wenn was daneben läuft!

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