Direkter Zugang von ELW zum Heizungsraum erforderlich?
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Direkter Zugang von ELW zum Heizungsraum erforderlich?

Hallo, unsere Baufirma hat uns in letzter Minute vor Fertigstellung des Bauantrags noch darauf hingewiesen, dass von der Einliegerwohnung aus ein Zugang zum Heizungskeller bestehen muss. So ganz verstehe ich das nicht  -  es ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und keine Öl- oder Gasheizung (Ölheizung, Gasheizung) geplant. Wozu soll so ein Zugang nötig sein? Die Einliegerwohnung erstreckt sich auf einen Teil des EGAbk. und des UGAbk., und die Tür würde im Keller in das Treppenhaus der Hauptwohnung führen, von wo man dann zum Technikraum im Keller kommt. Also alles andere als ideal  -  so käme der Mieter der ELW jederzeit in "unser Reich" ... Außerdem frage ich mich, ob es sich so noch um zwei getrennte Wohneinheiten im Sinne der KfW handelt, und wir einen Teil der Förderung verlieren ... Weiß hier jemand Bescheid? Ciao,
  • Name:
  • Hans

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