Treppenloch berechnen 2x 1/4 gewendelte Treppe
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Treppenloch berechnen 2x 1/4 gewendelte Treppe

Hallo liebe Forum-Nutzer,
wir bauen gerade ein Haus mit einer 2x 1/4 gewendelten Wangentreppe. Statt der üblichen Standardstufenbreite möchten wir eine reine Stufenbreite von 92 cm (zwischen den beiden Wangeninnenseiten gemessen) haben. Da die Obergeschossplatte noch nicht bestellt worden ist, haben wir jetzt noch die Chance, das Treppenloch genau zu berechnen. Leider haben wir noch nicht alles Angebote der Treppenbauer und können daher auch noch nicht deren Leistung (sprich Konstruktion/Planung) in Anspruch nehmen.
Wir haben aber nicht mehr viel Zeit, die Geschossdecke zu bestellen.
Jedenfalls müssen wir jetzt unser Treppenloch selbst berechnen, da unser Bauträger dies anscheinend nicht kann.
Hier die Daten unsere Wunschtreppe:
2x 1/4 gewendelte Wangentreppe mit Setzstufen und KRÜMLING.
Stufenbreite 92 cm von Wangeninnenseite zu Wangeninnenseite gemessen.
Handlauf: Krümling Omegaprofil
ca. 16 Stufen mit Steigverhältnis 17-18:24 (ich glaub das ist Standard?)
Die Länge der Treppe ist im Grundriss mit 313,5 festgelegt.
Das Treppenauge sollte ungefähr 20-25 cm breit sein.
Unsere lichte Höhe beläuft sich auf 256 cm (Rohbaumaße 275 cm).
Später soll noch eine Treppe vom OGAbk. ins DGAbk. gebaut werden, allerdings 1/4 gewendelt.
Die Kellertreppe ist ebenfalls 1/4 gewendelt. Austritt der Kellertreppe befindet sich unter der "oberen" Kurve der Wangentreppe, d.h. das letzte Stück der Treppen haben nicht den gleichen Verlauf. Obere Treppe biegt sozusagen rechts ab, während die Kellertreppe gerade weiter läuft und dann endet. geht das überhaupt wegen der Kopffreiheit auf der Kellertreppe?)
Die Frage, die sich uns jetzt stellt ist, wie breit das Treppenloch sein muss, bzw. ob es hierfür eine Formel gibt, die folgendes berechnet:
Antrittslänge (also u.a. das Loch für die Kopffreiheit) ,
An- und Austrittsbreite (Wangenaußenseite links bis Wangenaußenseite rechts und
Austrittslänge (von Wand zur OG Decke).
2. Frage: wenn die Austrittslänge länger als 150 cm wird, ist dann noch die Kopffreiheit auf der Kellertreppe gegeben?
3. Frage: wenn ich die Antrittslänge von der 2x 1/4 gewendelten Treppe aus dem EGAbk. ins OG länger als 111 cm mache, wird das Treppenloch dann nicht zu groß, sodass ich die unterste Stufe für die Treppe, die ins DG führen soll, nicht mehr setzen kann?
Die Formeln, die ich bereits gefunden habe, sagen nur was über Steigverhältnis etc. aus, nur für Treppenlöcher scheint es nichts zu geben. Evtl. weiß jemand auch einen kostenlosen Link?
Kann mir hier jemand helfen, das wäre super!
Danke und
liebe Grüße
tp1
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  1. Da kann man sich nur verwundert die Augen reiben!

    Foto von Josef Schrage

    Was erwarten Sie denn?
    Aus diesem "Mischmasch" von Angaben ohne Hand und Fuß eine (kostenlose) fachgerechte Treppenplanung?
    Oder einen Link mit einer Bastelanleitung?
    VERGESSEN SIE ES!
    Ihr "Bauträger" ist wohl ein seltenes Exemplar.
    Wonach (welchem Plan) hat der denn bis jetzt "gebaut"
    Auf welcher "Grundlage" wurden denn die Angebote der Treppenbauer angefordert?
    Holen Sie einen vernünftigen Planer (Architekten) herbei bevor "das Kind in den Brunnen gefallen ist" und jagen Sie (wenn noch möglich) den "Bauträger" oder was immer das ist vom Grundstück.
    Ich fasse es nicht ...
  2. Alternativ, 62-er Regel

    machen Sie das Treppenloch so groß, wie Sie es von der Grundfläche her können. (ja, Treppe geht vom Wohnraum ab). Und dann lassen Sie den Treppenbauer zeigen was er kann.
    Ich persönlich würde IMMER eine Podesttreppe machen. Kostet zwar etwas mehr Grundfläche, aber Sie werden es beim Einzug/Auszug merken und täglich wenn Sie drauf laufen. Alles andere ist nicht optimal.
    Bezogen darauf:
    Die "Breite" vom Treppenloch haben Sie ja fast schon. 2x Ihre 92 cm + 4x Wangestärke + Abstand der 2 mittleren Wangen mit etwas Luftabstand (Treppenloch). Und die Tiefe ergibt sich wie viel "Auftritt/Steigung Sie wollen.
    Hier gilt die Empfehlung 62, d.h. 2x Höhe der Stufe (Oberkante zu Oberkante) + Tiefe der Stufe sollte 62 ergeben.
    Dann können Sie den Rest ausrechnen, wie viele Stufen Sie brauchen (An und Austritt nicht vergessen).
    Achtung: Nur absoluter Laie, keine Ahnung, nur schon mal ein "Haus" gebaut. Daher auch keine Rechtsberatung.
    Ansonsten wie der Vorredner schon sagte, Planer ranlassen.
    Wir hatten ein etwas ähnliche Situation, allerdings hatte der Architekt, der eigentlich nur die Baugenehmigung machen sollten uns netterweise darauf hingewiesen, dass es mit der Treppe "eng" wird (und noch ein paar Zentimeter dazugeplant). Wobei ich heute die Treppe sogar noch "größer" machen würde.
    Man wird älter oder hat Kinder (oder hat große Möbel, z.B. Klavier) zu tragen). Spätestens dann werden Sie froh darüber sein.

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