Hallo, guten Tag, unser Architekt hatte für uns ...
BAU-Forum: Dach

Hallo, guten Tag, unser Architekt hatte für uns ...

Hallo, guten Tag,
unser Architekt hatte für uns einen Anbau mit einer Größe von 30 m² mit Anbindung an das vorhandene Dach eines Siedlungshauses (in NRW ) geplant (mit einer Dachneigung von 8 Grad ). Die Dacheindeckung sollte mit Dachpfannen erfolgen. Als wir nun unseren korrigierten Ausführungsplan erhielten (der erste wurde plötzlich mit 5 Grad geplant, wieso wissen wir bis heute nicht, wir haben aber darauf bestanden, einen Ausführungsplan zu erhalten, so wie er auch vom Bauamt genehmigt wurde ) und diesen beim Dachdecker vorlegten, wurde uns mitgeteilt, dass bei einer solchen Dachneigung gar keine Dacheindeckung mit Dachpfannen durchgeführt werden kann. Damit konfrontiert, teilte uns der Architekt mit, er könne uns Dachdeckerfirmen benennen, die auch bei einer solch geringen Neigung eine Dacheindeckung mit Dachziegeln durchführen würden. Für uns zeigt sich nun nicht nur ein optisches Problem. Angrenzend an die Anbindung ist eine Gaube mit dem Zimmer unseres 2-jährigen Sohnes. Hier sind wir nun gefordert, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit er das Dach nicht als Rutsche fehlinterpretiert. Von der Dachdeckerfirma wurde uns auch mitgeteilt, dass die Dachpfannen bei einer solch niedrigen Neigung auch keinen Halt hätten. Für einen Rat wären wir sehr dankbar. Wir fühlen uns von unserem Architekten nämlich ziemlich an der Nase herumgeführt. Hätten wir dies vorher gewusst, hätten wir ja alternativ direkt ein Flachdach geplant. Hätte der Architekt uns nicht darauf aufmerksam machen müssen?
Vielen Dank im Voraus.
  1. die spinnen die ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    also, gem. Fachregeln des DDH geht ab einer DNAbk. <10 ° nichts mehr mit Eindeckung Ziegeln. Es gibt EINEN Hersteller (soweit mir bekannt), der bis 7 ° hinunterdecken kann/will/möchte. Das widerspricht eindeutig den Fachregeln und müsste explizit vereinbart werden.
    5 ° sind nun überhaupt nicht mehr mit Ziegeln einzudecken. Das ist schon die Untergrenze für Wellplatten oder Stehfalzeindeckungen.
    Klar wird der ("super ausgebildete und hochquanilizierte") Architekt einen Deppen finden, der ihm das eindeckt. Kommt es zum Schaden und Sie wussten vorher davon, ...
    OT: das solchen Lueten das Häuserbauen erlaubt ist*kopfschüttel*
    Grüße
    Stefan Ibold
  2. Diesen Architekten ...

    Diesen Architekten sollten Sie nicht so einfach aus der Pflicht nehmen. Die Ausführungsplanung ist eindeutig dessen Sache. Ihr Dachdecker und auch Stefan Ibold haben vollkommen Recht, bei dieser Dachneigung ist die Eindeckung mit Dachziegeln- / Pfannen nicht durchzuführen.
    Falls jetzt Mehrkosten auf Sie zukommen wegen Umänderungen der Konstruktion, müssen Sie Ihren komischen Ar (s) chitekten damit konfrontieren.
    Da der Kerl offenbar kein Unrechtsbewusstsein und keine Ahnung hat, wenden Sie ab besten an einen Rechtsanwalt für Baurecht.

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