Kostenteilung Dacharbeiten Reihenmittelhaus
BAU-Forum: Dach

Kostenteilung Dacharbeiten Reihenmittelhaus

Guten Abend,

wir wohnen in einem RMH in Hessen. Unser linker Nachbar lässt sein Dach neu machen und hat uns angesprochen, dass wir an den Kosten zum Aufgang unseres Dachgiebels und an der Dachrinne beteiligt sind (was erstmal auch einleuchtet, da es ja unsere Teile des Daches betrifft).

Frage ist, inwieweit das rechtlich abgesichert ist und inwiefern welcher Nachbar welche Kosten mit übernehmen soll (wie sieht es dann umgekehrt aus, wenn wir unser Dach sanieren  -  kann ich dann auch von meinem rechten Nachbar die Kosten übernehmen lassen bzw. wo ist diese Regel üblicherweise aufgeschrieben?).

Welche rechtliche Grundlage steckt überhaupt dahinter? Denn es gibt für uns angeblich weder ein eigenes Angebot für diese Kosten, noch eine extra Rechnung. Der Dachdecker sagte, dass unser Nachbar der Auftraggeber ist und das Angebot sowie Rechnung an ihn geht. Den Rest müsse ich mit ihm klären, was mich etwas stutzig macht.

Wenn ich für die Arbeiten und sicer auch das Material zahlen muss, müsste ich doch auch ein Extra-Angebot und eine eigene Rechnung erhalten, schon allein deshalb, damit ich die Kosten von der Steuer absetzen kann und genau weiß, welche Kosten das genau sind.

Laut Dachdecker müsste ich mich an unseren Nachbarn wenden, der kann mir das Angebot zeigen und der Dachdecker kann auf seiner Rechnung später meine Kosten darstellen  -  das ist allerdings alles.

Besten Dank für eine Antwort und viele Grüße

  • Name:
  • Audrey
  1. Grundsatz: wer bestellt, der bezahlt

    Ihr Dach ist derzeit funktionsfähig und ohne Schaden. Wenn ein Nachbar sein Dach erneuert, muss er den Zustand Ihres Daches erhalten, auch wenn ihm dadurch Zusatzkosten entstehen. Aber in einem Geheimauftrag Sie an seinen Kosten zu beteiligen ist nicht. Das öffnet Betrug Tür und Tor. Der Nachbar muss als Auftraggeber an ihrem Dach eine Beweissicherung durchführen und diese auch bezahlen. Sie dürfen die Arbeiten an der Hausgrenze überwachen und fotografieren oder beauftragen jemanden. Machen Sie das sehr genau, denn Schäden durch Fehler treten oft erst nach der Verjährung auf. Der Nachbar hat einen Dachschaden.
  2. Antwort: Kostenteilung Dacharbeiten RMH

    Ganz herzlichen Dank für die rasche Antwort. Das wirft natürlich ein ganz neues Licht auf das Ganze. Wir werden nochmals mit den anderen Nachbarn sprechen und auch versuchen, eine rechtliche Absicherung zu erhalten.

    Vielen Dank nochmals und einen schönen Sonntag!

    Audrey

  3. Wenn ein Nachbar etwas machen lässt ...

    Foto von wiki

    Wenn ein Nachbar etwas machen lässt warum sollst du dich dann an den Kosten beteiligen. Verstehe ich jetzt nicht.

    Das wäre fasst so als wenn dein Haus stehen würde und auf dem Nachbargrundstück würde dann ein Haus errichtet und du sollst dann einen Teil der Kosten für das Haus übernehmen.

  4. Zusammenhangs-Maßnahmen / Sowieso-Maßnahmen

    @wiki Angenommen, dein Nachbar hat ein undichtes Dach und lässt es sanieren. Durch die Sanierung kann er es jedoch nicht vermeiden, auch an Deinem Dach diversen Arbeiten z.B. zum Anpassen einer Lagerrinne o.ä. auszuführen. Das Endergebnis muss ja auf jeden Fall gleich oder besser sein, da eine Verschlechterung unzulässig ist. Du würdest also zunächst auf keinen Fall einen Nachteil haben.

    Gesetzt den Fall, dass dein Dach ebenfalls am Ende seiner Lebensdauer angekommen ist und du prinzipiellen Handlungsbedarf hättest, würdest du ggf. von der Aktivität des Nachbarn profitieren. Da das einseitig wäre und du die Arbeiten ohnehin in absehbarer Zeit ausführen müsstest, kann dein Nachbar eine Kostenbeteiligung von dir fordern.

    Wie das stark vereinfachte Beispiel zeigt, ist die Rechtslage u.U. durchaus kompliziert da hier verschiedene Aspekte zusammentreffen und im Vorfeld geklärt werden sollte, welcher Aspekt denn nun Priorität hat.

  5. Antwort: Kostenteilung RMH Dach

    Hallo nochmals und danke für die weiteren Antworten.

    Nun, es geht einerseits auch um die Dachrinne, die mittig liegt, aber nach Reihenfolge zu unserem Haus gehört und von uns auch schon einmal repariert wurde (ist nicht mehr auf dem neuesten Stand und sollte laut unseres Nachbarn mit ausgetauscht werden, da die Undichtigkeit auch sein Haus betraf). Dann geht es noch oben auf dem Dach um den mittigen Aufgang zu unserem Dach. Ich werde mit dem Dachdecker sprechen und wenn die Dachrinne erneuert werden muss, dann müssen aber eigentlich auch wir die Auftraggeber sein und dazu eine eigene Rechnung erhalten.

    Beste Grüße Audrey

  6. Nicht unbedingt

    Sie müssen sich letztlich vor allem mit dem Nachbarn einig sein. Wie die Beauftragung und Abrechnung läuft kann auch anders geregelt werden, z.B. wenn ihr Nachbar in ihrem Auftrag handelt. Wenn Sie sich da immer noch unsicher sind, lohnt es sich bestimmt für Sie, eine kurze Rechtberatung in Anspruch zu nehmen. Dann haben Sie Klarheit in ihrem spezifischen Fall. In vielen Fällen macht man dafür eine Einzelvereinbarung in welcher genau geregelt ist, wer welche Kosten trägt, wer wofür zuständig ist und welche Informationspflichten und sonstige Regelungen bestehen.

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