Dach: Wandabschluss nicht sauber verarbeitet
BAU-Forum: Dach

Dach: Wandabschluss nicht sauber verarbeitet

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  1. Sauber verarbeitet?

    Foto von wiki

    Sauber verarbeitet?
  2. Zensur II

    Zensur II
  3. Das hätte man sicher besser machen können!

    Foto von Markus Reinartz

    Der Dachdecker hat einen Wandabschluss auf dem Ziegeldach mit einem roten Wandband erstellt, dass nicht sauber verarbeitet aussieht. Der Dachdecker hat gemeint, dass ich mich nicht beschweren kann, weil es wasserdicht und damit vorschriftsmäßig sei. Aus meiner Sicht ist das rote Dachband Aufgrund der Faltenbildung nicht sauber verarbeitet. Siehe bitte Bild unter Muss der Dachdecker das Dachband optisch schöner anbringen? Die Abbildung zeigt sicher eine geingfügig grenzwertige Verarbeitung. Aber schön glatt wird es wohl nur, wenn man einen ebenen Untergrund schafft auf dem man das Band befestigen kann. Das kostet aber extra!

    So schön wie in manchen Musterhäusern wird es eben nur in den Musterhäusern. Das ist aber nicht der Maßstab. Es sei denn, der Handwerker hätte sich darauf eingelassen. Dann wäre er von allen guten Geistern verlassen oder muss eben mit entsprechendem Aufschlag fertigen. auch mein Beitrag wurde gelöscht, der sinngemäß so lautete: "Beim Betrachten der Fotos wird mir schlecht, und beim Lesen der Antwort noch mehr. " Dazu stehe ich mit meinem (Q) wiki: Quickie im Sinne eines spontanen Gefühlsausbruchs, bei dem Überlegung und Sachlichkeit nur "erlebnishemmend" sind. ;-)

    Sind da eigentlich auch Rollen dran zum Aufziehen dieser optischen hier wie Vorhänge wirkenden Wakaflex-Streifen?

    So sieht das doch verboten aus und zeugt nur von nicht angemessener Gewerkefolge. Ich habe noch einen sachlichen Beitrag "auf Lager" und denke der Fragesteller muss das so nicht akzeptieren. Herrn Ibold traue das Löschen meines Beitrages nicht zu, weil ich ihm das Schreiben der ersten Antwort auch nicht zuordne. Leider habe ich am Tag meiner Beitragseinstellung keine Reaktionen mitbekommen, wenn es die denn überhaupt gab. Geht hier sachlich noch was? Grüße Werte Forumsteilnehmer,
    das sieht ja nun echt ein wenig Gott verboten aus, dass hätte man bestimmt besser machen und ausführen können.
    Auch uns würde dies stören. Von unten sicherlich nicht sichtbar aber von oben aus dem Dachfenster heraus schauend sicher wohl.
    Dennoch sind wir an dieser Stelle auch der Meinung, dass dies ausreichend ist der Dachdecker mit seiner Behauptung  -  ist ja dicht  -  Recht hat, auch wenn man es hätte besser ausführen können. Allenfalls kann eine Minderung wegen optischer Beeinträchtigung in Frage kommen, jedenfalls fehlt es am zweiten Faktor der regelmäßig einen Mangel begründen würde, nämlich daran, dass mit dieser handwerklichen Arbeit eine noch sonstige Beeinträchtigung einher geht.
    Aus unserer Sicht ist da nicht sehr viel zu machen, weil auch aus dem üblichen Betrachtungswinkel einer derartigen Dachrandeinfassung  -  der regelmäßig zu berücksichtigen ist  -  nicht sehr viele dem Personenkreis angehören, die dieses "Werk" überhaupt sehen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

  4. muss wohl so sein, das mit der Langeweile

    Foto von Stefan Ibold

    muss wohl so sein, das mit der Langeweile
  5. Ich wollte doch zu dem Thema auch mal etwas sagen Herr Ibold!

    Foto von Markus Reinartz

    Sehr geehrter Herr Reinartz,

    auch hier kann ich Ihnen widersprechen. Ihre "rechtliche" Annahme ist ein Irrtum. Auch hierwissen Sie nicht was vereinbart wurde/war und ebenso wenig wissen Sie, ob die vorhandene Ausführung tatsächlich auch technisch OK ist.

    Im Grunde war in diesem Beitrag alles gesagt. Wozu eine nicht erforderliche Neuauflage?

    MfG

    Stefan Ibold Werter Her Ibold,
    mal Spaß beiseite, ich fand eben gerade nicht, dass alles gesagt war, was es zu sagen gibt. Das Forum dient eigentlich dazu, dass jeder auch hier einstellen was immer und wann er das möchte, was bedeutet, dass es unerheblich ist, welche Meinung Sie hier hinsichtlich dessen vertreten, wann für Sie ein Beitrag ausreichend diskutiert ist.
    Ebenfalls bleibt zu sagen, dass ich lediglich in meiner Aussage gesagt habe, dass wenn der Anschluss dicht ist, es schwierig werden dürfte einen Mangel zu begründen und dabei würde ich auch weiterhin bleiben wollen.
    Und Herr Ibold, es ist doch sicher klar, dass wenn der Anschluss nicht dicht ist, dies ein Mangel ist, weil dann weitere Schäden (der zweite Faktor um einen Mangel zu begründen) eintreten.
    Worauf ich allerdings auch noch hinweisen möchte ist, dass diese Aussage, dass ein zweiter Faktor bzw. eine weitere Beeinträchtigung hinzu kommen muss keine rechtliche Annahme meiner selbst ist, sondern nur das wieder gibt, was der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Mangel begründenden Faktoren urteilt.
    Anders kann es aussehen, wenn ein VOBAbk.-Vertrag vorliegt, wovon ich nicht ausgehe, dass ein derartiger Vertrag vorgelegen hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

  6. ?

    Foto von Stefan Ibold

    ?
  7. Richtig Herr Ibold, nichts anderes habe auch ich gesagt!

    Foto von Markus Reinartz

    Sehr geehrter Herr Reinartz,

    das Urteil, auf das Sie anspielen, hätte ich gern.

    Bislang war/ist die gängige und mir bekannte Rechtslage, dass es auch einen Mangel geben kann, OHNE dass ein Schaden vorliegt. Danach wäre Ihre Annahme eine irrige.

    Abgesehen davon scheinen Sie den Mangelbegriff schon etwas eigenwillig zu interpretieren.

    MfG

    Stefan Ibold Werter Herr Ibold,
    natürlich reicht es auch aus nur die Vermutung hegen zu können, dass die ausgeführten Arbeiten einen späteren Schaden zur Folge haben, was dann ebenfalls einen Mangel begründen würde, so wie Sie es beschrieben haben. Ich habe allerdings auch nichts anderes gesagt.
    Ich verstehe Sie jetzt überhaupt gar nicht. Ich habe doch überhaupt nichts gegenteiliges behauptet und habe in sofern die gleiche Auffassung wie Sie.
    Ich übertreibe mal im vorliegenden Fall des vom Fragesteller eingestellten Beitrages.
    Auch wenn die abgelieferte Arbeit nicht gut aussieht und es trotzdem dicht ist, dann fehlt es an eben dieser mit dem Mangel einhergehenden Beeinträchtigung. Sodann die vom Dachdecker abgelieferte Arbeit einfach nur grottenschlecht aussieht und es an eben dieser Beeinträchtigung fehlt, dann ist dies kein Mangel.
    Eine Beeinträchtigung könnte z.B. ebenfalls auch sein, wenn die vom Dachdecker gelieferte Randeinfassung nun vielleicht mehr bewittert würde als normal und Aufgrund dessen die Lebensdauer nicht so lange anhalten würde wie allgemein üblich und/oder vielleicht auch noch zusätzlich oder auch allein als Beeinträchtigung damit gerechnet werden müssste oder auch nur könnte, dass die Randeinfassung früher undicht werden würde als normal. Im zuvor geschilderten Fall reicht es denn dann halt eben auch nicht aus, wenn die Randeinfassung nur jetzt und zu diesem Zeitpunkt dicht ist, auch eine Vermutung, dass es später zu der mit dem Mangel einhergehenden Beeinträchtigung kommen wird reicht aus einen Mangel zu begründen.
    Herr Ibold, ich habe hier nicht auf eine Abweichung gegenüber dem Bestellten angesprochen, im Sinne von z.B. einer falschen Lasur geliefert und so weiter, weil dies auch vom Fragesteller nicht beschrieben worden ist, dass etwas grundsätzlich falsches geliefert worden ist. Es ist logisch und da sind wir so denke ich zumindest, einer Meinung. Es ist klar, wenn etwas anderes als das Bestellte geliefert wurde, dies allein ebenfalls auch schon einen Mangel begründet.
    Prof. Oswald formuliert einen Mangel so. Ein Mangel ist die negative Abweichung vom Bausoll.
    Das Bausoll ist denke ich klar, wird durch den Vertrag bestimmt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.


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