Balkon/ Terrasse  -  Speier
BAU-Forum: Dach

Balkon/ Terrasse  -  Speier

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  1. Ist erlaubt,

    Foto von Markus Reinartz

    Der Regenfallrohr ist öfter verstopft.

    Zur Vermeidung weiteren Rohrverstopfung bzw. Vereinfachung der Reinigung, ist es erlaubt der Fallrohr mit einem einfachen Speier auszutauschen, oder der Fallrohr einfach in die Erde einzustecken?

    wenn die Terrasse bzw. der Balkon nicht zu groß ist und die Grundstückssituation und das anstehende Erdreich dies hergeben.

    Dies sollten Sie natürlich vorher prüfen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz ___________________________________

    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

  2. Moment mal!

    Moment mal!
  3. Wie Moment mal,

    Foto von Markus Reinartz

    Wir reden hier hoffentlich von einem Einfamilienhaus und nicht von einem Mehrfamilienhaus, oder? Speiersituationen sind nur erlaubt, wenn dadurch nicht fremde Nutzungseinheiten oder Verkehrsflächen beeinträchtigt werden.

    das hatte ich doch schon erwähnt, dass die Grunstückssituation  -  und dazu gehört nun ebenfalls auch die Bebauung sofern vorhanden  -  dies hergeben muss.

    Insofern würde ich also denn dann bei meiner Aussage bleiben wollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz ___________________________________

    PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

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