Richtlinien für behindertengerechtes Wohnen
BAU-Forum: Alten- und behindertengerechtes Planen und Bauen

Richtlinien für behindertengerechtes Wohnen

In unserem Mehrfamilienhaus möchten wir ein behindertengerecht ausgestattetes Apartment bauen. Ich wäre an Richtlinien interessiert, die über Raummaße, Badausstattungen, Türbreiten etc. Auskunft geben. Mit freundlichem Gruß
  • Name:
  • Eva-Maria Koch
  1. Richtlinien für barrierefrei Bäder

    Für den privaten Badumbau gilt die DINAbk. 18025. Türen müssen laut dieser Norm eine lichte Breite von mindestens 90 cm (Teil 1 für Rollstuhlfahrer) oder 80 cm (Teil 2 für Senioren, Menschen mit Behinderung) haben. Die stufenlos begehbare Dusche misst 120 x 120 cm. Vielleicht surfen Sie einmal auf die Homepage von Hewi (http://www.hewi.de ), dort finden sie einiges zum Thema barrierefreie Bäder

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