LAKRA-Förderung in Baden-Württemberg
BAU-Forum: Bauwissen von Karl-Heinz Ostertag

LAKRA-Förderung in Baden-Württemberg

Wer in Baden-Württemberg bauen möchte kann ggf. LAKRA-Förderung bekommen.
Dazu gleich folgenden Tipp: Die Baugenehmigungsgebühr vermindert sich um 50 %. Macht je nach Bauvolumen ganz locker mal einen Tausender aus. Steht nur in der tollen LAKRA-Broschüre nirgends drin. Sagen tut es einem auch niemand (zumindest hat es mir niemand gesagt). In der Verwaltungsvorschrift steht es dann drin, nur liest die wohl niemand.
  1. LAKRA-Antrag, Tipps und Infos

    Alles wichtige und Wissenswerte steht in einer Broschüre, welche imme ranfang des Jahres immer Neuauflage erscheint. Diese Broschüre und auch Formulare gibt es auch im Internet (siehe unten) zum Download.
    Prüfen Sie einfach anhand der Broschüre ob Sie in den Genuss der Förderung kommen. Falls Fragen, einfach bei der Hotline anrufen (ggf. auch mehrfach, je nach Frage und Sachbearbeiter gibt es Nuancen in der Antwort).
    Wer weniger als 5 Jahre verheiratet ist darf in der Einkommensgrenze etwas höher liegen.
    Je nach Kombination der Kredite gibt es Auflagen. So gibt es z.B. bei Z12, A-Darlehen und Familienzusatzdarlehen (z.B. 3 Kinder) ein Limit auf 146 m² Wohnfläche.
    Ebenso gibt es ein Limit auf 500.000 DM Bausumme. Bei Ökologischer Bauweise (z.B. Holzhaus mit Naturstoffen als Dämmung (z.B. Flachs), Zisterne, Pellets etc. kann die Summe nach Genehmigung auch höher bis max. 550.000 liegen. Muss aber genehmigt werden.
    Die Vergünstigung ergibt sich dadurch, dass vom Marktüblichen Zinssatz x-Jahre lang eine Verbilligung gewährt wird. Anfangs mehr, im Laufe der Jahre dann weniger. So ab dem 10. Jahr ist es dann wohl gleich wie die Banküblichen Kredite. Daher sollte ein Finanzexperte/Bankberater genau ausrechnen, was sich lohnt oder nicht. So haben wir z.B. auf Eigenheimzulage-Darlehen verzichtet und zahlen lieber die Eigenheimzulage in einen Kredit mit Sondertilgung ein.
    Bei Antragstellung darf KEIN Vertrag mit einer Firma abgeschlossen sein! Da aber ein genehmigungsfähiges Baugesuch benötigt wird ist dies etwas "mühsam". Denn oft ist es ja so, dass nur gebaut werden kann wenn LAKRA-Förderung möglich ist, ein Baugesuch wird aber meistens nicht kostenlos sein. Und das setzt meist genaue Gespräche und Planung mit einer Bau-Firma voraus. Viele Firmen haben daher im Vertrag oft eine Klausel, Vorbehaltlich LAKRA-Zusage. Wer wie wir, mehrfach die Baufirma gewechselt hat, hat natürlich ein bisschen mehr Schriftverkehr mit LAKRA.
    Das Antragsformular ist etwas mühsam auszufüllen. Aber mit vielfachem Durchlesen und Nachfragen bei der Hotline geht es auch ohne Fremde Hilfe. Bei der Abgabe auf dem Rathaus war die Dame ganz erstaunt, dass wir es ohne Fremde Hilfe geschafft hatten, das Formular richtig auszufüllen. Hilfreich soll auch sein, öfters mal bei der Behörde (Landratsamt) nachzufragen, was der Antrag macht. Bei uns ging wohl recht zügig.
    Fazit: Wer in den Genuss der Förderung fällt sollte auf jeden Fall versuchen, die Förderung zu bekommen. Nur genau rechnen ist angesagt. Nicht jeder Kredit ist sinnvoll. Denn LAKRA ist auch kein Wohlfahrtsinstitut und hat auch nichts zu Verschenken. Ist Schlussendlich eine Bank und Arbeitet auch so. Einen Kredit mit Sondertilgung (z.B. für Eigenheimzulage) ist auf jeden Fall zu empfehlen. Da bei jedem die Verhältnisse anders sind, muss doch jeder für sich die Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) abwägen.
  2. Auch bei der Bau-Berufsbenossenschaft gibt es Vergünstigung

    Normalerweise müssen ja alle Helfer am Bau dort gemeldet werden und die Berufsgenossenschaft schickt dann eine Rechnung. Des weiteren ist der Bauherr und Ehefrau nur auf Antrag gegen extra Gebühr versichert.
    Bei einer Förderung über Öffentliche Mittel (2. Wohnbauförderungsgesetz) entällt die Gebühr für die Helfer. Ebenso ist der Bauherr und dessen Ehefrau Automatisch beim Gemeindeunfallversicherungsverband kostenlos Versichert.
  3. Ergänzung LAKRA und Bauberufsgenossenschaft

    Die kostenlose Versicherung der Helfer und Bauherr/Frau gibt es wohl nur bei öffenlticher Förderung (Sie dazu auch ein Beitrag hier im Forum, war mir selber so auch nicht bekannt). Z10/Z12 Darlehen zählt hier also wohl nicht dazu. A-Darlehen und Familienzusatzdarlehen sollte aber wohl dgehen. Habe selber noch keine endgültige Antwort der Berufsgenossenschaft. Ggf. bei der Berufsgenossenschaft selber nachfragen.
  4. Abnahmeschein ist für LAKRA wohl nicht erforderlich, obwohl auf Forumal angegeben

    Lt. LAKRA-Formular "Auszahlungsantrag" ist bei Schlusszahlung ein sog. "Abnahmeschein" der Baubehörde vorzulegen (zumindest gibt es dafür ein Kästchen zum Ankreuzen). Gut, also bei der Baubehörde die Bescheinigung für immerhin 60,- DM angefordert (obwohl diese auf dem Auszahlungsantrag ebenfalls schon bei der Abnahme unterschrieben hatte).
    Anruf bei der LAKRA wer mir denn die 60,- DM erstattet: ... Ja wir brauchen den Abnahmeschein NICHT ... Aber wenn Sie ihn haben, schicken Sie es einfach mit ... Auf die Frage, warum es dann auf dem Formular steht, konnte mir niemand Antwort geben. Auf die 60,- DM-Erstattung natürlich auch nicht. Fazit: 60,- DM verschenkt. Schade drum, hätte ich auch davon Essen gehen können.
    Tipp: Bescheinigung erstmals weglassen, wenn LAKRA dann möchte, kann diese auch nachträglich bei der Baubehörde angefordert werden.
  5. Abnahmebescheinigung für LAKRA wohl nicht erforderlich, obwohl

    es genügt der LAKRA wohl die Unterschrift bei Bauabnahme auf dem Formular "Auszahlungsantrag". Habe da ein Kästchen dafür vorgesehen diese Bescheinigugn bei der Baubehörde angefordert: 60,- DM. Lt. Anruf bei LAKRA aber nicht erforderlich. Schade um die 60,- DM.
    Tipp: Erstmals nichts mitschicken, kann auch noch nachträglich bie der Baubehörde angefordert werden.
  6. Und es geht doch ... LAKRA ist zu 100 % Ausbezahlt

    die wollten nur noch eine aktuelles Bild. Vorher gab es kein Geld. Daher hatte die Auszahlung länger gedauert. Somit sind jetzt 100 % LAKRA ausgezahlt. Und damit "bewiesen". LAKRA ist gar nicht "sooo" schlimm wie ich vorher meinte. Halt ein bisschen Formularkrieg, aber sonst ganz OK. Ob sich die Finanzierung über LAKRA für jeden lohnt muss jeder selber entscheiden. Es gibt sicherlich auch noch gleich günstige Finanmodelle. Somit wäre dann dieser Thread beendet. Weitere Fragen zu LAKRA (sofern ich es beantworten kann), gerne per E-Mail.
  7. Alles weitere zu LAKRA unter dieser URL

    Da sich die Bestimmungen zu LAKRA ständig ändern, werde ich diesen Thread nicht weiter aktualisieren.
    Alles weitere finden Sie unter der toll gemachten Seite von

    Dort gibt es ein tolles Handbuch dafür. Und weiteres. Es lohnt sich, diese Seite anzuschauen. Sicherlich beantwortet der Autor dieses Handbuches auch Fragen hier im Forum.
    Viel Spaß damit.

  8. Neuer Link auf L-Bank Wohnraumförderung

    geht wohl damit direkter

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