OG Balkon einer WEG vergrößern. Hilfe!
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

OG Balkon einer WEG vergrößern. Hilfe!

Hallo!

Ich hoffe ich bekomme hier ein paar grundlegende Antworten, bevor ich mich dran mache auf die Ämter zu rennen.

Also, folgender Sachverhalt. Wir wohnen im OGAbk. als Eigentümer einer WEGAbk. und wollen gerne unseren Balkon vergrößern. Aktuell ist er ungefähr 8 m lang x 1,60 m breit und wir würden ihn gerne auf 8x3 vergrößern. Vorausgesetzt unser Nachbar (der im EGAbk. lebt und dem auch die DGAbk. Wohnung gehört welche er vermietet) hat keine Einwände dass in seinem Garten Stützpfeiler stehen müssen, wird das Bauamt so etwas überhaupt bewilligen oder eher abschmettern? ich habe irgendwo gelesen dass so etwas meistens nur dann bewilligt wird wenn alle Balkone vergrößert werden.

Anbei mal 2 Skizzen (Vorher / Nachher) blau markiert sind die eventuellen Stützpfeiler und das Grün ist der Rasen des Garten der dem Nachbar gehört., wie wir uns das vorstellen. Ich wäre Euch sehr sehr dankbar wenn ich ein paar Anregungen / Tipps bekommen könnte. Vielen lieben Dank im Voraus.

  1. Ich habe irgendwo gelesen ...

    Ich habe irgendwo gelesen die Welt sei eine Scheibe, um die sich die Sonne dreht.

    Wenn das Gebäude danach noch die baurechtlichen Grenzen einhält (Baulinien, GRZAbk.) und die Standsicherheit nachgeweisen wird und außerdem die EGAbk. Wohnung nicht extrem verschattet wird  -  warum sollten die das nicht genehmigen!

    MfG

  2. Hallo und Danke für die Antwort. Bzgl ...

    Hallo und Danke für die Antwort. Bzgl Hallo und Danke für die Antwort.

    Bzgl. des IRGENDWO GELESEN ...

    Grundsätzliches zu Veränderungen am Balkon Jede Vergrößerung an einem Balkon bedarf einer Baugenehmigung durch die zuständige Behörde. Falls es an einer Front mehrere Balkone gibt, wird die Maßnahme oft nur genehmigt, wenn alle Balkone vergrößert werden.

    Was das <<extrem verschattet>> angeht: Gibt es da irgendwelche Richtwerte die man nachlesen kann oder liegt das im Ermessen der Behörden?

  3. Deine Sichel  -  ja ne, ist klar

    rotfl.

    Eine Definition für die Verschattung gibt es nicht.

  4. Hä?

    Deine Sichel?

    Was meinen Sie?

  5. ok, jetzt hat"s der letzte depp ...

    ok, jetzt hat"s der letzte depp auch kapiert,

    mit ziemlicher Sicherheit machen sie sich über my-Hammer lustig und indirekt auch über mich der dieser Seite seinen glauben geschenkt hat.

    lassen sie sich bitte eins sagen:

    diese Seite habe ich nicht bewusst aufgerufen, lediglich bin ich drauf gestoßen bei der Google suche nach Balkon verlängern vergrößern usw ...

    es wäre also eventuell genug gewesen wenn sie schreiben würden MyHammer kann man nicht für voll nehmen oder so ähnlich ... auch ihre zynischen Kommentare eine Nachricht weiter oben a la die Sonne dreht sich die Erde ist flach blabla könnten sie sich sparen. wenn ich mich nicht täusche ist das hier ein Forum in welchen man diverse fragen stellen kann, was ich hiermit getan habe. Wir sind nicht alle Architekten wie sie oder haben das nötige wissen, deswegen fragen wir auch hier.

    ja eine ist klar rofl lol lmaa hdl ocb ekg

  6. der richtige Weg

    Sie müssen die Formalitäten einhalten. In einer WEGAbk. sind das erst mal einstimmige Beschlüsse in Eigentümerversammlungen. Bauarbeiten in einer WEG sind formbedürftige Rechtsgeschäfte, also erst mal ein Notar und Änderungen der Teilungserklärung. Dann brauchen Sie einen Architekten und einen Statiker für den Bauantrag. Auch sollten Sie einen Anwalt für WEG-Recht haben der alles genau begleitet. Sie werden viel Geld ausgeben und es ist unklar, ob das genehmigt wird. Ihr Vorhaben ist eine Gestaltungsänderung der WEG die ebenfalls einstimmig beschlossen werden muss. Wenn Sie die Formalitäten nicht einhalten gibt es bestimmt jemand in der WEG der gerichtlich einen Abriss durchsetzt, eine tatsächliche Baugenehmigung nützt nichts, WEG-Recht geht vor. Mein Rat ist deshalb: begraben Sie das Vorhaben.
  7. Sehr geehrter Herr Kirschner, vielen Dank für ...

    Sehr geehrter Herr Kirschner, vielen Dank für Sehr geehrter Herr Kirschner,

    vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre  -  ganz im Gegenteil von manch anderem  -  sachliche Antwort.

    Was die WEGAbk. angeht machen wir uns keine Gedanken, es ist ein 3-Parteien Haus wovon nur wir und die Nachbarn im EGAbk. (die das Nutzungsrecht des Gartens haben) Eigentümer sind, das DGAbk. gehört ihnen auch welches sie vermieten. Mit ihnen haben wir gestern Abend gesprochen und wir haben ihr Ok, wir sind schon Jahre lang befreundet und sie haben überhaupt keine Einwände dass im Garten unten 2-3 Stützpfeiler stehen würden, der Garten ist riesig (ungefähr 200 m²) und ein evtlentueller Ausbau unseres Balkons um ungefähr 1,50 m würde in keiner Weise ihren Wohlfühlfaktor beeinträchtigen. Um es auf den Punkt zu bringen, in der gestrigen evtl (die auch jedes mal in sehr familärer Atmosphäre stattfindet inkl. Grillen etc.) hieß es klipp und klar von den Nachbarn: Könnt ihr euch es leisten? Nur zu, unser Go habt ihr. Das Thema WEG-Einwände und WEG-Recht Anwalt ist definitiv vom Tisch,

    Auch die Kosten für den Architekten und den Statiker bereiten uns keine Sorgen da beide in der Familie und im engen Freundeskreis vorhanden sind und diese uns auch schon bei anderen Bau- und Änderungsmaßnahmen zu "sagen wir mal Freundschaftspreisen" zur Seite standen.

    Das einzige Bauchweh das wir haben ist eben die Sache mit der Genehmigung.

    Natürlich dürfen die Kosten des Ausbaus nicht in astronomische Höhen gehen, aber da haben wir noch keine genaueren Erfahrungen, deswegen habe ich auch erst Rat gesucht bevor ich mir die Handwerker hole die sich das mal anschauen. Die Frage hier was den sowas ungefähr kosten würde (Also REIN der Fachwerkliche Teil ohne die Entlohnungen des Architekten und des Statikers als auch die ganzen Behörden) wäre ein wenig zu dreist oder? Wie gesagt der Balkon hat eine Größe von 8 x 1,60 und wir würden ihn gerne auf 3 m Tiefe erweitern, auch stand im Raum (wenn das technisch überhaupt machbar ist) nur auf Länge von 4 m (also den halben Balkon) in die Tiefe zu erweitern ...

  8. optimal

    Ja, das WEGAbk.-Problem ist vom Tisch. Ich empfehle trotzdem die Schriftform für alle WEG-Angelegenheiten incl. der Tagesordnung bei Versammlungen, Beschlüssen (Sie sind eine 2-er WEG, Beschlüsse müssen immer einstimmig sein) sowie Hausgeld und Hausordnung etc. Lesen Sie dazu das WEG-Gesetz und die Regeln für eine Eigenverwaltung.
  9. Selbstverständlich werden A-L-L-E Angelegenheiten der WEG ...

    Selbstverständlich werden A-L-L-E Angelegenheiten der WEGAbk. offiziell und schriftlich niedergelegt. Familiäre Atmosphäre hin oder her bei den evtl"s ;-)

    Ob sie noch was zum letzten Absatz meines vorherigen Eintrags sagen könnten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

  10. Kosten

    Da Sie sowieso einen Architekten brauchen, sollte der mit seinem Angebot eine Kostenschätzung abgeben und nach dem Auftrag eine Kostenberechnung. Umfang: Honorar Architekt für Planung, Statiker, Genehmigungsgebühren, Baustellenabsicherung, Fundamente, Schalungsarbeiten, Stützen und Balkonplatte, Balkonbelag, Balkonverkleidung, sonstige Nebenkosten. Insgesamt werden 12 T€ nicht reichen, Ortskenntnis wäre hilfreich.
  11. Vielen Herzlichen Dank nochmals ... Wir kalkulierten ...

    Vielen Herzlichen Dank nochmals ... Wir kalkulierten Vielen Herzlichen Dank nochmals ...

    Wir kalkulierten mit +/- 15 Tsd € (besser gesagt wir sagten uns wenn es die 15 nicht gravierend übersteigt wäre es realisierbar), dann sind wir ja schon relativ nah, was den theoretischen Teil dieser ganzen Sache angeht.

    Also ab zum Architekten :-)


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