Ab welcher Höhe ist ein Geländer notwendig?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Ab welcher Höhe ist ein Geländer notwendig?
Hallo,
unsere Terrasse ist ca. 90 cm hoch, ist es bei dieser Höhe baurechtlich (Bayern) vorgeschrieben ein Geländer anzubringen?
unsere Terrasse ist ca. 90 cm hoch, ist es bei dieser Höhe baurechtlich (Bayern) vorgeschrieben ein Geländer anzubringen?
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ab 3 stufen
ab der 3 ten stufe braucht es ein Geländer bei Treppen. bei Balkonen müsste ich suchen -
stufenhöhe
Danke erstmal für die Antwort, trotzdem würde mich interessieren, ob es eine bestimmte Mindesthöhe gibt, ab der ein Geländer erforderlich ist, zum Beispiel für den Fall, dass es eine Terrasse ohne Stufen ist. -
na gut!
für Bayern: BayBoAbk., Art. 17 Verkehrssicherheit -- ... mehr als 50 cm tiefer liegende Flächen sind zu umwehren etc. pp --- siehe dort ... -
Geländer ja-nein
Hallo Birgit,
probieren Sie es doch mal aus, springens von Ihrer Terrasse auf den darunterliegenden Boden, kontrolliert natürlich, dann werden Sie sicher feststellen, dass das Ihren Knochen nicht besonders gut bekommt. Nun stellen Sie sich vor, Sie gehen rückwärts zur Terrassenkante und fallen runter - kein angenehmer Gedanke - oder?
Was passiert, Sie haben Besuch und einer Ihrer Gäste fällt runter und bricht sich das Bein - den Ärger möchte ich dann nicht haben.
Was können wir daraus schließen - a.) Terrasse anböschen, wenn es geht oder b.) Geländer einbauen.
Kurze Frage zum Schluss - haben Sie Kinder?
Falls ja, steht wohl der Sicherheitsaspekt doch wohl deutlich im Vordergrund als die Frage- wann muss ich ein Geländer errichten. -
abba!
die Frage war nicht wann die knochen weh tun, oder sonst was, sondern wann die Angelegenheit baurechtlich von Interesse wird.
man kann auch bei 10 cm Höhenunterschied tief fallen -- siehe fidel castro letztes Jahr -
nicht um den Brei rumreden
BayBO Art. 17 Verkehrssicherheit
(1) ... In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 50 cm tiefer liegende Flächen angrenzen, ausreichend hoch und fest zu umwehren, es sei denn, dass die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht ... -
hoppla
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trotzdem!
ganz nett den korrektposter beim üben des Zynismus ertappt zu haben
guten apfelbrei noch ... -
Danke
Vielen Dank für die vielen Antworten, tatsächlich ist es für mich momentan nur aus baurechtlichen Gründen von Interesse, da ich Pläne an das Bauamt senden muss und nicht wusste, ob ich um die Terrasse ein Geländer zeichnen muss oder nicht. -
hä?
heißt das Birgit ist eingabeberechtigt und lässt nachschauen? -)
am Ende eine elegante Architektin? -
nein nein - absoluter Laie!
Nein nein, so ist das nicht, ich bin dabei Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellen und aus Kostengründen mache ich die Pläne selbst. Da wir gerade erst angebaut haben und unsere Architektin kein Geländer für die Terrasse eingezeicnet hatte war ich nun doch etwas verunsichert. Und das Grundbuchamt ist hier ziemlich pingelig.