Baugenehmigung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Baugenehmigung

Hallo,
benötigt man für eine 12 cm Außenfassadendämmung eine Baugenehmigung oder darf man das einfach so durchführen?
Im Grunde wäre es ja eine Änderung der Grundmauern ...
MfG
Michael
  • Name:
  • Michael B.
  1. Außendämmung, genehmigungsfrei

    Kommt auf das Bundesland an. In S-H in der Regel anzeige- und genehmigungsfrei.
  2. Wie schaut es denn in Hessen aus? MfG Michael ...

    Wie schaut es denn in Hessen aus?
    MfG
    Michael
    • Name:
    • Michael B.
  3. komplizierter

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Hessen:
    • Die Maßnahme ist der Gemeinde zur Kenntnis zu geben, ansonsten genehmigungsfrei (§ 55 HBO, § 55 Anlage 2 HBO)
    • der Vordruck "Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben" ist zu verwenden, der Mitteilung sind alle die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der städtebaulichen Ziele notwendig sind (Bauvorlagenerlass Anlage 2)
    • werden Abstandsflächen unterschritten, ist ein separater Antrag auf Abweichung erforderlich (§ 63 HBO)
    • Nachbargrenzen dürfen nicht überbaut werden (Nachbarrechtsgesetz Hessen, § 912 BGBAbk.)
    • die Maßnahme muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (§ 54 HBO)
    • eine Bauvorlageberechtigte Person muss die statisch-konstruktive und brandschutztechnische Unbedenklichkeit feststellen und der Bauherrschaft bescheinigen (§ 55 Anlage 2 HBO)
    • mit der Ausführung des Vorhabens ist eine branchenspezifische Fachfirma zu beauftragen (§ 55 Anlage 2 HBO)

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