bei welcher Außentemperatur sind die Außenputzarbeiten ...
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

bei welcher Außentemperatur sind die Außenputzarbeiten ...

bei welcher Außentemperatur sind die Außenputzarbeiten ...
  1. Unter 5 ° Oberflächentemperatur sollte nicht mehr verputzt werden.

    Foto von Markus Reinartz

    bei welcher Außentemperatur sind die Außenputzarbeiten nicht zu empfehlen bzw. nicht auszuführen? Was ist mit bereits abgeklopftem Putz bei Temperaturstürz, ist die Stelle zur Vermeidung von Feuchteschäden trotzdem zu verputzen? Die Oberflächentemperatur ist entscheidend.
    Schutzmaßnahmen werden Sie dann ja Wohl oder Übel ergreifen müssen. Nötigenfalls können Sie  -  sodann Sie die Stelle mit Putz schützen  -  die Fläche ja später wieder erneuern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  2. Deutliche: Unter konstanter Oberflächen- und Umluft-Temperatur bis ...

    Deutliche: Unter konstanter Oberflächen- und Umluft-Temperatur bis ...
  3. Zum Schutz der Bauten, darf man so ziemlich fast alles!

    Foto von Markus Reinartz

    Deutliche: Unter konstanter Oberflächen- und Umluft-Temperatur bis zur vollständigen chemischer/physikalischer Durchtrocknung/Abbindung/Filmbildung des jeweiligen Putzes, egal wellcher Bindemittelart darf nicht geputzt werden. Es sei dann, der Hersteller meint Anderes dazu. Hallo Herr Schwarzmeier,
    Ihre Auffassung teile ich im Hinblick auf die Bautenschutzprämisse nicht.
    Wenn es den Bau lediglich in Teilbereichen zu schützen gilt, ist so ziemlich alles erlaubt, auch das verputzen. Ob dies denn dann Sinn macht, ist eine andere Frage, weil denn dass hatte ich auch geschrieben, der Putz ja hinterher wieder zu entfernen wäre.
    Ich hatte dies auch allerdings so verstanden, als das es sich um eine lediglich nur sehr kleine Putzfläche handelt, weil der Fragesteller nur von "einer Stelle" redet. Es macht ja keinen Sinn ein komplettes Haus zu verputzen um den Bau zu schützen. Da gibt es denn dann sicher auch andere Maßnahmen (Bautenschutzfolien und Zelte), die man ergreifen könnte, die auch kostengünstiger wären.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
  4. Bei organisch gebundenen Applikations-Werkstoffen, egal ob ...

    Bei organisch gebundenen Applikations-Werkstoffen, egal ob ...
  5. Verstehe ich nicht Herr Schwarzmeier!

    Foto von Markus Reinartz

    Bei organisch gebundenen Applikations-Werkstoffen, egal ob Farbe oder Putz liegt die "Mindestfilbildungs-Temperatur bei "dauerhaft +5 ° Cel. ". darunter kann eine Filmbildung (Kalter Fluss der Moleküle) nicht stadtfinden und das Bindemittel wird geschädigt. Bei hydraulisch gebundenen Putzen las ich auch schon Herstellerempfehlungen die bei 3 °Cel. liegen. Damit ist allgemein nicht alleine der Beschichtingsträger, sondern auch die Umluft bis zur restlosen Abbindung/Verfestigung/Filmfertigbildung gemeint. Muss ich aber glaube ich auch nicht verstehen, warum Sie das schreiben. Denn lesen Sie doch mal meinen Eingangsbeitrag genau und richtig durch. Ich hatte nichts anderes geschrieben als auch Sie geschrieben haben, nämlich 5 °, was schon aus meiner Überschrift hervorgehen dürfte oder hervorzugehen vermag.
    Um jedoch Bauten zu schützen ist so ziemlich fast alles erlaubt. Es kann Ihnen doch Niemand verbieten einen Putz wo und wann auch immer irgendwo drauf zu schmieren um vorübergehend  -  sodann keine anderen Mittel schneller greifabr und zu Hand sind  -  so den Bautenschutz zu gewährleisten.
    Vor allem denn dann, wenn es sich um Ihre eigene Hütte handelt.
    Klar schreibt der bzw. ein jeder Hersteller vor, unter welchen Voraussetzungen das Produkt aufgebracht werden kann und darf und sodann Sie gegen diese verstoßen Sie den Putz denn dann halt wieder entfernen müssten um dann unter den entsprechend  -  vom Hersteller- vorgeschriebenen Gegebenheiten, den Putz dann später nochmals aufzubringen, nachdem Sie den zu den ungünstigen Gegebenheiten aufgetragenen Putz entfernt haben.
    Nicht anderes hatte ich geschrieben.
    Und mein Gott, ich war davon ausgegangen, dass es sich um eine Stelle von ein bis zwei Quadratmetern Größe handelt oder handeln würde, was ich auch beschrieben hatte, weil der Fragesteller in seinem Beitrag von einer  -  sodann nur partiellen  -  Stelle geschrieben und gesprochen hatte. Und klar, dass auch auf so einer kleinen Fläche  -  wenn dann der Putz, sodann er zu ungünstigsten Witterungsverhältnissen aufgebracht worden ist  -  die verputzt wird, auch dort der Putz hinterher wieder zu entfernen wäre, wenn er denn unbedingt notwendig gewesen wäre aufzubringen um mal eben schnell ein Bauwerk vor weiteren Witterungseinflüssen zu schützen (aber auch das hatte ich geschrieben), sodann es auf die schnelle keine anderen Möglichkeiten gibt aber auch das hatte ich geschrieben und auch hatte ich geschrieben, dass darüber nachzudenken und zu entscheiden wäre, ob denn das  -  unbedingt Putz für den vorübergehenden Schutz eines Bauwerkes zu verwenden denn dann  -  überhaupt Sinn macht.
    Und klar, darf, wenn es nicht nur zum schnellen und vorübergehenden Schutz eines Bauwerkes geht, der hinterher wieder entfernt wird, nicht geputzt werden aber auch das hatte schon bereits geschrieben und beschrieben Herr Schwarzmeier.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

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