Wangenholztreppe unterseitig dämmen und verschließen
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Wangenholztreppe unterseitig dämmen und verschließen

Hallo, ich bin dabei ein 2 Famillienhaus das bisher offen war, in 2 Wohnungen aufzuteilen. Dazu muss ich weitestgehend auch eine Holzwangentreppe die über 2 Stockwerke läuft möglichst Brand- und Schallschutz (Brandschutz, Schallschutz) Technisch trennen. Ich habe mittels Rigipsplatten die Seiten verschlossen und die Treppenstufen zur oberen Wohnung mit Spanplatten verschlossen. Die Unterseite dieser Treppe soll jetzt noch mit Formplatten verschlossen werden.

Meine Frage: Zwischen den Treppenstufen und den Formplatten soll noch eine Schall- und Wärmedämmung (Schalldämmung, Wärmedämmung) rein. Ich dachte da an Mineralwolle / Steinwolle und einer Oberseitigen und oder unterseitigen Dampfsperre (um Wassereintritt auf die Dämmung zu verhindern, die Mieter wischen manchmal mitunter sehr feucht ). Spricht etwas gegen eine beidseitige Dampfsperre, oder hat jemand eine bessere Lösung.

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

Anhang:

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  • Name:
  • Niedecken
  1. was soll es werden?

    Soll es ein Mietshaus werden oder eine WEGAbk.? Eine feuertechnische Trennung bedarf einer Fachfirma mit einer Zulassung. Die Abtrennung muss von beiden Seiten feuerfest sein und einem Trümmerbruch der Treppe standhalten. Das wird ohne massive Umbaumaßnahmen unter Verwendung von armiertem Beton nicht zu schaffen sein. Sie brauchen Kenntnisse über den baulichen Brandschutz.
  2. Ich bewohne 1 Wohnung selbst und vermiete 1 Wohnung

    Ich bewohne 1 Wohnung selbst und vermiete 1 Wohnung
  3. Baugenehmigung

    Schauen Sie in die Baugenehmigung, ob dort etwas über Brandschutz steht. Wenn ein selbstgenutztes Zweifamilienhaus eine offene Innentreppe hatte und Sie jetzt die Wohnbereiche trennen wollen, dann ist eventuell eine Umnutzung notwendig. Der Mieter einer Einheit hat das Recht auf einen gesicherten Weg zur Eigenrettung. Damit wird der Brandschutz ein Thema. Lassen Sie sich vom vorbeugenden Brandschutz des Landkreises beraten und bedenken Sie vor allem die Haftungsfrage als Hauseigentümer.
  4. Wurde schon geklärt.

    Wurde schon geklärt. Beide Wohnungen haben einen separaten Hauseingang. Die Vermietete Wohnung ist im Erdgeschoss und Dachgeschoss und hat im Erdgeschoss einen eigenen Hauseingang. Meine Wohnung ist im Untergeschoss und hat im Erdgeschoss eine Diele mit eigenem Hauseingang.
  5. konkrete Frage

    Sie haben nicht darüber informiert, ob die Treppe eine Trennung zwischen Wohnungen darstellt. Wenn ja, dann gilt mein Beitrag 1, wenn nein dann können Sie das machen wie Sie wollen, dann ist es eine Treppe innerhalb einer Wohnung und es gibt keine Anforderung.

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