verzogene Innentüren
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
verzogene Innentüren
Der Bauherr will den Mangel nicht beseitigen. Anfangs hat er behauptet, der Mangel sei bei Übergabe nicht bekannt gewesen und könne daher nicht anerkannt werden. Jetzt sagt er, dass mangelnde Wartung daran schuld sei. Was ist denn von diesen Argumentationen zu halten?
Aber meine eigentliche Frage: Ich meine ja, dass die Türen von minderer Qualität sind und sich deswegen verzogen haben. Vor allem fiel mir auf, dass die Unterseiten der Türen nicht umleimt sind. Muss das nicht sein? Kommt dadurch nicht - unnötig viel - Feuchtigkeit ins Holz?
Für eine fachmännische Meinung wäre ich sehr dankbar.
Mathias Schuback
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Aufklärung
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Wir haben das (Reihen-) Haus schlüsselfertig von ...
Wir haben das (Reihen-) Haus schlüsselfertig von Wir haben das (Reihen-) Haus schlüsselfertig von einer Firma gekauft, die das Haus hat bauen lassen. Diese hat sämtliche Arbeiten wie z.B. auch die Innentüren von Gewerken ausführen lassen. Etwaige Mängel zeigen wir aber bei dem Verkäufer, der eben auch eigentlicher Bauherr war, an. -
Das wird nicht so einfach.
Sie schreiben:"Ich meine ja, dass die Türen von minderer Qualität sind und sich deswegen verzogen haben. Vor allem fiel mir auf, dass die Unterseiten der Türen nicht umleimt sind. Muss das nicht sein? Kommt dadurch nicht - unnötig viel - Feuchtigkeit ins Holz? "
Sie haben die Türen in der von Ihnen genannten Qualitätsstufe gekauft. Nur wenn Sie jetzt nachweisen können, dass die Türen einer beim Kauf vertraglich zugesagten Qualitätsstufe NICHT entsprechen haben Sie eine Chance. Der Hausverkäufer wird behaupten die Türen entsprechen dem Vertrag.
Weiter ist ein evtl. vorhandener Verzug voraussichtlich nicht auf die Beschaffenheit der Tür-Unterseiten zurückzuführen. Dieser kann viele Ursachen haben die sich aber online nicht feststellen lassen.
Weiter sind Sie in der Regel nach 3 Jahren für einen Mangel Beweispflichtig dafür brauchen Sie entsprechenden Sachverstand (Gutachter) vor Ort dessen Kosten Sie zumindest vorab tragen müssen.
Gruß