973: ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur

973: ...

Herr Wrobel ...
Natürlich benötigt man einen Bauvorlagenberechtigten Ing. Auch wenn's manchem weh tun mag, im besten Falle einen Architekten für die Gesamtplanung.
Natürlich können hier keine fachtechnischen Stellungnahmen erfolgen, ohne den konkreten Fall zu kennen, erst Recht keine rechtlichen Beurteilungen. Ohne Beauftragung eines kompetenten sachverständigen und Fachanwalt für Baurecht, werden Sie, nach erfolgter Prüfung des Sachverhalts, nicht weiterkommen.
Ich möchte Ihnen daher empfehlen in einem Erstberatungsgespräch bei einen entsprechenden Anwalt die rechtlichen Gegebenheiten zu erörtern und ggf. prüfen zu lassen. Dann wissen Sie mehr.
M.E. dürften Sie, wenn Ihr Vortrag zutreffend ist, gute Chancen haben. Allemal empfehlenswert ist die Einschaltung der Ingenieurekammer (Rechtsabteilung) noch vor einem möglichen Gerichtsverfahren (aus eigener Erfahrung). Diese wird entsprechende Möglichkeiten aufzeigen, um dem "Ingenieurskollegen" zur Verantwortung zu ziehen. Meine pers. Bemerkung: solche Leute braucht die Kollegenschaft nicht.
  1. Jetzt übertreiben Sie aber

    "Bemerkung: solche Leute braucht die Kollegenschaft nicht. "
    Herr Kaiser,
    aus meinen konkreten Nachfragen bei Herrn Wrobel konnte ich folgende Fakten herauslesen:
    Das Bauvorhaben ist genehmigt.
    Das Bauamt sieht keinen Handlungsbedarf sich weiter um die fehlende Bauvorlageberechtigung zu kümmern.
    Das Gebäude ist standsicher.
    Die mangelhafte Statik ist gar nicht mangelhaft, es gab nur eine Nachtragsberechnung, in der zusätzliche Stahlträger im Dach angeordnet wurden. Gründe hierür kann es viele geben, die der Statiker wahrscheinlich gar nicht zu vertreten hat.
    Also gibt es Aufgrund der Darstellung von Herrn Wrobel keinen Grund für die Bemerkung: "solche Leute braucht die Kollegenschaft nicht"
    Eher kann man sagen "solche Bauträger braucht die Welt nicht". Leider werden sich aus wirtschftlichen Gründen immer mehr Architekten und Bauingenieure zu Unterschriftssklaven und Rechenknechten der Bauträger machen lassen müssen.
    Oder stört Sie die Tatsache, dass neben Architekten auch Bauingenieure Bauvorlagen anfertigen und einreichen können?
    Gruß
  2. 974: Mit Nichten ...

    Herr Lott.
    "Das Bauvorhaben ist genehmigt.
    Das Bauamt sieht keinen Handlungsbedarf sich weiter um die fehlende Bauvorlageberechtigung zu kümmern.
    Das Gebäude ist standsicher. "
    => darum geht es dem Fragesteller hier doch überhaupt nicht.
    und OK Ich ergänze gerne, dass neben den hier erwähnten "Kollegen" ebenso oder u.v.m. die üblen Bauträger, die es nach meiner Erfahrung zu Hauf gibt, nicht gebraucht werden. Und, ich denke schon, dass man rechtlich gegen diese "Herrschaften" vorgehen sollte, auch zum Vorteil für die vielen guten Leute und zum Schutz der Verbraucher und Häusleerwerber.
    Ihre teils langen Ausführungen, die teilweise ohne konkreten Bezug zur Fragestellung, überall öffentlich nachlesbare Inhalte haben, und durchaus nicht unrichtig sind, erachte ich als unnötig und nicht unbedingt hilfreich, da es sich um Laienfragen handelt, die m.E. möglichst kurz und präzise beantwortet werden sollten um dann tatsächlich eine erste (hier kostenfreie) Hilfestellung zu sein.
  3. Thema verfehlt

    Herr Kaiser,
    ich zitiere nochmal aus einer Antwort von Herrn Wrobel, die auf meine Nachfragen hin gegeben wurde:
    "Die Standsicherheit ist auch nicht direkt gefährdet, lediglich die Lastabtragung des Daches ist nicht gewährleistet. Die Statik ist lediglich insoweit mangelhaft, das diese für die " gekaufte" Nutzung des Gebäudes nicht ausreicht. Daraufhin wurde vom Statiker (den der Bauträger natürlich beauftragt hat) eine korrigierte Statik abgegeben die Bauteile (Stahlträger) enthält die nachweislich nicht verbaut wurden. "
    Insoweit gehen Ihre Empfehlungen bezüglich Einschaltung der Ingenieurkammer usw. am Thema vorbei.
    Die Stahlträger sind berechnet worden und müssen nun eingebaut werden. Das ist Sache des Bauträgers.
    Der Bauherr hat bereits einen laufenden Gerichtsprozess, also hat er wohl auch einen Rechtsanwalt und ein Sachverständiger ist auch schon involviert.
    Also braucht der Fragesteller gar kein Erstberatungsgespräch, weil er schon mitten im Rechtsstreit ist und deshalb wohl auch anwaltlich vertreten ist. Einen Sachverständigen braucht er auch nicht mehr, da es wohl schon ein Gutachten gibt. Das Gericht wird bei Bedarf weitere Gutachter hinzuziehen.
    Also geht es doch darum, was der Bauträger dem Bauherrn vertraglich schuldet und ob der Bauträger noch die Dachkonstruktion so ertüchtigen muss, wie der Statiker dies berechnet hat. Um diese Frage wird sich das Gericht kümmern.
    Deshalb halte ich die Kollegenschelte des uns unbekannten Kollegen für grundlos und ein Hinweis auf die fehlende Bauvorlageberechtigung des Statikers wird vor Gericht wohl nur als Randnotiz wahrgenommen werden.
    Gruß
  4. 974: Der Fragesteller ...

    scheint nur einen Vorwand für ein Schlechtmachen des Bauträger und dessen "Gehilfen", bspw. dr. "Geldbuße" etc., zu suchen. Aber das Bauamt ist, gem. der bisherigen Schilderung des Fragestellers, wohl außen vor. Eine Prüfung ist meines Wissens nicht angezeigt, wenn nicht ggf. offensichtliche Mängel bestehen. Somit keine Amtshaftung und was soll bitteschön: "vielleicht wäre es dem Bauamt ja irgendwie nahezubringen (nachträglich) noch ein Bußgeld (-Verfahren) aufzuerlegen, damit ggf. meine Erfolgsaussichten vor Gericht steigen.
    Alles rechtliche Dinge, die ein kompetenter Anwalt beantworten kann und muss. Hier ist dies wohl kaum möglich. Dumm finde ich es jedenfalls, dass manche Fragesteller so lange hinterm Berg halten mit deren Wissen, dass unnötige Diskussionen entstehen.
    "Würde es mich natürlich interessieren ob man nicht über das Bauamt eine Geldbuße veranlassen kann. Und wie ich dies angehen sollte. Seit es das verbrauchfeindliche vereinfachte Verfahren (bei dem man den Bock zum Gärtner gemacht hat) in RLP eingeführt hat, habe ich das Gefühl das, das Bauamt "schmollt" nach dem Motto "Macht doch grad euren Kram alleine, ihr werdet schon sehen wie weit ihr kommt" ;-) "
    Herr Lott: wollte natürlich nicht Ihre Kompetenz infrage stellen, im Gegenteil, allerdings: "in der Kürze liegt die Würze"
    ;-)

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN