Kosten Nachtrag für Bauantrag
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Kosten Nachtrag für Bauantrag

Hallo Forums-Teilnehmer,
ich hätte gerne ihre Einschätzung zu folgender Situation gehört:
Die von uns mit Phase 1-4 beauftragte Architektin hat uns wie folgt beraten:
  • Das EGAbk. wurde auf der gesamten Breite von 9 m um einen Meter verlängert. Im OGAbk. hatten wir keinen zusätzliche Platzbedarf, aus Gründen der Kostenersparnis (!) sollte im OG daher nur ein "Minibalkon" von 1x9 m über der EG-Erweiterung entstehen.
  • Um umbauten Raum zu sparen (!), wurde die OG-Außenwände (OG als Vollgeschoss) etwas niedriger geplant, dafür ein komplett nach oben offenes Dach (Zeltdach) vorgesehen (um noch genügend Raumhöhe zu haben).

Mit den fertigen Bauantragsplänen waren wir dann bei mehreren Generalübernehmern zur Angebotsermittlung. Es wurde uns überall gesagt, dass diese beiden Maßnahmen keine Kostenersparnis bringen, sondern allein der Balkon mehrere Tausend € Mehrkosten bedeutet. Ebenso das nach oben offene Dach.
Wir haben unsere Architektin darauf hingewiesen (allerdings freundlich, ohne größere Vorwürfe zu machen). Dann haben wir sie darum gebeten, einen Nachtrag zum Bauantrag zu stellen, in dem der Balkon im OG wegfällt und stattdessen die Fläche komplett umbaut wird. Außerdem sollte das OG etwas höher geplant werden, um dann eine Zwischendecke und ein normales Dach einbauen zu können.
2 Monate nach Einreichung der Nachtragsunterlagen erhalten wir jetzt eine Rechnung über 570 € von der Architektin. (3 Arbeitsstunden Architektin plus 6 Stunden Mitarbeiterin für die Erstellung des Nachtrags).
Mich würde interessieren, ob dies von ihnen für gerechtfertigt gehalten wird.
Vielen Dank im Voraus
Susanne

  • Name:
  • Susanne
  1. Kosten für Tektur

    die Situation erscheint nicht ganz klar. 'kann mir kaum vorstellen, dass aus Kostenersparnis ein 1 x 9 Meter-Balkon von einer Architektin vorgeschlagen wurde, ohne, dass diese vielleicht den Wink des AG's erhalten hat: "Wir würden schon gerne einen Balkon haben (und nicht bloß ein Dach).
    Wenn Sie nun eine Änderung wünschen, auch wenn es auf Anraten eines Generalunternehmer erfolgt, so haben Sie die Kosten hierfür natürlich zu tragen. Anders verhielte es sich nur in dem Fall, dass Sie Ihrer AN (Architetin) nachweisen könnten und wollten, dass diese Murks und Falschberatung erbracht habe.
    Ob es sich angesichts der, nebenbei m.E. günstigen Erstellung einer Tektur, Kosten i.H.v. 570 € lohnt einen Streit vom Zaun zu brechen wage ich zu bezweifeln.
    Vielleicht stellen Sie Ihre Architektin höflich zur Rede und lassen sich ggf. erläutern, weshalb Sie einen Nachtrag zahlen sollen, der Aufgrund der mangelhaften Arbeit Ihrer AN erst notwendig wurde.
  2. Unvorstellbar, aber wahr.

    Hallo Herr Kaiser,
    vielen Dank für ihre Antwort.
    Verstehe ich Sie richtig  -  die 9 Arbeitsstunden für den Nachtrag (= Tektur?) sind in Ordnung?
    Und noch eine kurze Anmerkung: Wir wollten definitiv keinen Balkon, da wir mit einer 25 m² Dachterrasse und zwei weiteren Terrassen im EGAbk. ausreichend versorgt waren. Tatsächlich waren wir sogar eher im Zweifel, ob der Balkon denn gut aussehen würde.
    Alle Kostenschätzungen der Architektin gingen jedoch immer vom umbauten Raum aus. Ich habe ihr sogar die Frage gestellt, ob es denn nicht sein könnte, dass ein Balkon teurer würde als umbauter Raum. Die Antwort darauf war ein ungenaues "nö, wohl eher nicht".
    Ich teile ihre Ansicht, dass ein Rechtsstreit sich nicht lohnt, wir werden natürlich mit unserer Architektin sachlich darüber reden.
    Grüße
    Susanne
  3. Erg.

    >Nachtrag zum Bauantrag zu stellen, in dem der Balkon im OGAbk. wegfällt und stattdessen die Fläche komplett umbaut wird. Außerdem sollte das OG etwas höher geplant werden, um dann eine Zwischendecke und ein normales Dach einbauen zu können.

    klingt danach, dass 9 Stunden mit Berechnungen, Bauantragsunterlagen anpassen, etc. gerechtfertigt sein können. (ohne Kenntnis der tatsächlichen Tätigkeiten). Sie haben mit der Rechnung doch bestimmt auch einen Stundennachweis erhalten und vor allem haben Sie die Tektur = Nachtrag doch bestimmt zuvor schriftlich vereinbart. Ansonsten könnten es sein, dass die Architektin gar keinen Anspruch auf Honorar für die Tektur hat.
    Zu bedenken bleit jedenfalls, dass eine Überprüfung des Sachverhaltes mit ca. 200 € netto zu Buche schlagen würde. Lösung zur Güte vielleicht 50 %.

  4. Das interessiert mich

    Zitat" Ansonsten könnten es sein, dass die Architektin gar keinen Anspruch auf Honorar für die Tektur hat. "
    • Mündliche Aufträge/Verträge gelten nicht mehr?
    • Leistung (Tektur) angenommen/unterschrieben aber nicht beauftragt?
  5. fürs Interesse

    § 5 HOAIAbk. Abs. 4
    Schöne Grüße
  6. Das meinen Sie nicht ernst, oder?

    Die Architektin hat hier keine zusätzlichen besonderen Leistungen erbracht, sondern eher eine wiederholte Grundleistung, die allemal zu vergüten ist.
  7. Ich kann die Bauherren schon etwas verstehen

    Vielleicht interpretiere ich da auch zu viel hinein, aber es ist tatsächlich denkbar, dass die Architektin wenig Erfahrung im Umgang mit Statik und Baukosten hat.
    Es handelt sich also um eine zurückspringende Außenwand im OGAbk., also eine Art Staffelgeschoss?
    Wenn man weiß, welcher Aufwand wegen der Linienlasten der OG-Wand auf der EGAbk.-Decke in Bezug auf Deckendicke und Bewehrung betrieben werden muss, wie umständlich und teuer die Detailausbildung der Abdichtung und Dämmung dieses Minibalkons ist, dann ist es kein Geheimnis, dass eine zurückspringende Außenwand Mehrkosten verursacht.
    Genauso klar ist, dass ein hoher Drempel, auf dem das Dach ohne Holzbalkendecke, die als Zugband wirkt, aufgelegt wird, hohen Horizontalkräften ausgesetzt wird und besondere Aussteifungskonstruktionen nötig werden.
    Wenn also das Planungsziel war umbauten Raum zur Kostenminderung einzusparen, dann hat die Planung das Ziel verfehlt und die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte.
    Wenn aber ein besonders toller Entwurf dabei herauskommen sollte, der die Zustimmung der Bauherren fand, der aber nachträglich nur Aufgrund der Kosten geändert wird, dann ist die Honorarforderung gerechtfertigt.
    Sofern die Architektin wenig Erfahrung im Bereich der Statik hat, hätte spätestens in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ein Statiker hinzugezogen werden sollen (der auch Honorar kostet) oder der Bauherr auf die Notwendigkeit hingewiesen werden sollen. In der HOAIAbk. § 15 Abs. 2 steht u.a. unter Entwurfsplanung
    "Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf
    Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter"
    Es ist fraglich, ob hier eine Durcharbeitung unter Berücksichtigung "technischer" und "wirtschaftlicher" Anforderungen stattgefunden hat und ob überhaupt Leistungen anderer fachlich Beteiligter (Tragwerksplaner) erfolgt und integriert worden sind.
    Zumindest würde ich das der Architektin zur Stellungnahme mitteilen. In Anbetracht der geringen Mehrkosten und unter Würdigung des bisher gezahlten Honorars (viel oder wenig?) sollten Sie bezahlen oder sich gütlich einigen, da es sonst nur teurer wird.
    Gruß
  8. @ Herrn Wolz

    Die Fälle auf die sich Ihre Links beziehen betreffen eine völlig andere Leistung des Leistungsbildes § 15 HOAIAbk., nämlich die der LPAbk. 2- daher ein großer Blödsinn. Also, bitte erstens die werten Leser nicht mit Falschinformationen in die Irre führen, und lesen und verstehen sollte man die HOAI schon können, was bedauerlicherweise bei vielen Kollegen nicht der Fall zu sein scheint, wie die vielen Gerichtsverfahren zeigen. Ebenso sollte man als verantworlicher Architekt:
    a) imstande sein eine kostengünstige Planung zu erstellen und
    b) wissen, wann man was wie berechnen sollte, d.h. sich einmal selbst an die Nase fassen (vielleicht liegt der Fehler ja bei mir, bzw. habe ich dies vielleicht zu vertreten), was viele der Spaßgeneration bedauerlicherweise nicht mehr können und ggf. nie gelernt haben.
  9. Vielen Dank

    Vielen Dank für ihre Stellungnahmen.
    "Wenn also das Planungsziel war umbauten Raum zur Kostenminderung einzusparen, dann hat die Planung das Ziel verfehlt und die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte. "
    Diese Formulierung von Herrn Wolz trifft exakt zu, es ging uns bei den genannten Maßnahmen nur um Kosteneinsparungen. Nun mussten wir diese Architektenfehler per Nachtrag korrigieren lassen und natürlich auch zusätzlich noch die Kosten für die geänderte Statik tragen. (Man könnte ja sogar in Betracht ziehen, unserer Architektin diese Kosten in Rechnung zu stellten, was wir aber eigentlich nicht beabsichtigt haben.)
    Und noch ein paar Fakten, die in der Diskussion angefragt wurden:
    Für die Leistungsphase 1-4 haben wir um 7000 € bezahlt.
    Die Beauftragung des Nachtrags erfolgte nur telefonisch, wir wurden nicht darauf hingewiesen, dass Kosten in dieser Höhe auf uns zukommen würden.
    Ich hätte erwartet, keine Rechnung zu bekommen, da ich die Dame (wenn auch durch die Blume) darauf hingewiesen habe, dass es sich hier um eine Fehlberatung ihrerseits handelt.
    Nochmals Dank an alle Beitragsverfasser!
    Susanne
  10. Vielen Dank

    Vielen Dank für ihre Stellungnahmen.
    "Wenn also das Planungsziel war umbauten Raum zur Kostenminderung einzusparen, dann hat die Planung das Ziel verfehlt und die Änderung würde ich als Nachbesserung sehen, für die kein zusätzliches Honorar berechnet werden sollte. "
    Diese Formulierung von Herrn Wolz trifft exakt zu, es ging uns bei den genannten Maßnahmen nur um Kosteneinsparungen. Nun mussten wir diese Architektenfehler per Nachtrag korrigieren lassen und natürlich auch zusätzlich noch die Kosten für die geänderte Statik tragen. (Man könnte ja sogar in Betracht ziehen, unserer Architektin diese Kosten in Rechnung zu stellten, was wir aber eigentlich nicht beabsichtigt haben.)
    Und noch ein paar Fakten, die in der Diskussion angefragt wurden:
    Für die Leistungsphase 1-4 haben wir um 7000 € bezahlt.
    Die Beauftragung des Nachtrags erfolgte nur telefonisch, wir wurden nicht darauf hingewiesen, dass Kosten in dieser Höhe auf uns zukommen würden.
    Ich hätte erwartet, keine Rechnung zu bekommen, da ich die Dame (wenn auch durch die Blume) darauf hingewiesen habe, dass es sich hier um eine Fehlberatung ihrerseits handelt.
    Nochmals Dank an alle Beitragsverfasser!
    Susanne

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