Planer kommt nicht in die Gänge
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Planer kommt nicht in die Gänge

Hallo,
wir haben im Mai 2006 mit einem "Bau-Planer" (kein Architekt) einen Vertrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen abgeschlossen. Genauer gesagt haben wir den Vertrag mit einer GmbH abgeschlossen, die Ihren Leistungen (Planung/Ausschreibung/Bauleitung) an eine GbR vergibt. Ansprechpartner ist in beiden Fällen der "Bau-Planer"  -  nennen wir ihn mal BP. Die GmbH und der BP geben vor auf Passivhaus-Technik spezialisiert zu sein. Und ein Passivhaus wollen wir auch bauen. Das Honorar haben wir in monatliche Raten unterteilt.
In der Anfangszeit war, bis auf einige terminliche Differenzen, noch alles Friede, Freude, Eierkuchen. Doch je mehr wir in die entscheidenden Phasen zur Werkplanung, Ausschreibung und zu den technische Details beim Passivhaus kamen, häuften sich die Probleme. Mal wurden Änderungen von Besprechungen nicht in den Bauplan übernommen, dann wurden wieder Termine beim Bauamt versäumt oder die PHPP (Wärmebedarfsberechnung für Passivhäuser) hatte einige Fehler in sich  -  um nur einige zu nennen. Die Kompetenz in Sachen Passivhaustechnik lässt zu wünschen übrig.
Glücklicherweise steht nun der Rohbau. Die Baufirma hat super gearbeitet  -  genau nach Plan  -  sowas hat unser BP bisher selten erlebt. Doch leider ist in einigen Dingen der Werkplan falsch. Da gibt es Balkonfundamente die direkt vor den Fenstern stehen und obendrein noch zu hoch sind. Und Fensterbrüstungen die nicht mit den Ansichtsplänen übereinstimmen. Bei den Fensterbrüstungen könnten wir uns ja noch überlegen, ob wir diese nicht so lassen, meinte unser BP. Wir willigten ein, und verblieben so, dass wir uns das noch überlegen werden. Doch die Balkonfundament sind so an der richtigen Stelle, nur etwas zu hoch, sagte er uns mehrmals. "Da kommt ein Querträger drüber und dann kann man die Balkonstützen dahinstellen wo man will. " Hierzu wollten wir eine Detailplanung oder zumindest eine Skizze. Diese haben wir bis heute nicht erhalten.
Jetzt kommen ein paar rechtliche Dinge:
Ein paar Tage nach der Bauabnahme, wollten wir von der GmbH eine schriftliche Zusage der Mehrkosten durch die Umbaumaßnahmen der Fensterbrüstungen und auch für den Träger der Balkonfundamente. Weiterhin stellten wir, auf anraten unseres Anwalts, einige Fristen zur Erstellung der Ausschreibungen und Erstellung der noch ausstehenden Pläne (z.B. Garagen/Lüftung). Auf unseren Brief an die GmbH, antwortete der BP wieder an die GmbH: Er widerspreche in allen Punkten, lehnt jegliche Kostenzusagen ab und die Fristen seinen aus diversen Gründen nicht einzuhalten (eine Kopie dieses Schreibens ging an uns per Fax und E-Mail). Die GmbH hat sich bislang nicht bei uns gemeldet.
Jetzt unsere Fragen bzw. was wir wollen:

1) Wir haben bis Dez 2006 brav unsere Rechnungen bezahlt (jetzt sind 2 ausstehend). Wir wollen mit der Bezahlung warten bis er die Kostenzusagen, und ausstehenden Pläne gemacht hat. Können wir das?

2) Was passiert, wenn sich der BP bzw. die GmbH nicht an die gesetzten Fristen hält (wir haben ihm 4 Wochen für die Ausschreibungen und Pläne gegeben, 2 Wochen für die Kostenzusagen)?

3) Am liebsten würden wir das Vertragsverhältnis beenden und das zu viel bezahlte Geld zurückbekommen. Ist das realistisch?
Ups  -  das ist ja ein halber Roman geworden. Wir sind ziemlich verzweifelt und hoffen hier auf hilfreiche Hinweise.
Schönen Dank schon mal im Voraus.
Robert & Monika aus Bayern

  • Name:
  • Robert
  1. Wenn Ihr mit Eurem Anwalt gut könnt ...

    Wenn Ihr mit Eurem Anwalt gut könnt lasst Euch von ihm die Adresse eines versierten Fachanwalts für Baurecht geben.
    Wenn nicht  -  sucht Euch einen.
    Hier stinkt's  -  aber gewaltig.
  2. Ich möchte Herrn Kugel beipflichten

    und ergänzen, dass neben einem guten Fachanwalt für Baurecht ohnedies ein Sachverständiger (SV) für Architekten- (Bauplanungs-) Leistungen hinzuzuziehen wäre, da Ihr Bauplanungspartner Ihnen ja in allen Punkten, nach Ihren Angaben, widersprechen soll.
    Nur ein SV kann feststellen, ob Ihre Einwände bzgl. der Planung und der Mängel, und inwieweit diese berechtigt sind.
    M.E. unerlässlich ist jedoch, dass Sie neben der (m.E. etwas kurzen Frist für die Erstellung der Pläne und ggf. Ausschreibung) gesetzten Frist, nochmals die Fehlleistungen, Mängel und ausstehenden Planungen, etc. explizit aufführen und nach fruchtlosem Ablauf der ersten Frist eine auch kurze NachFrist setzen.
    M.E. zulässig ist Ihr Einbehalt der zwei ausstehenden Raten, wenn diese in einem angemessenen (dies ist auslegungsfähig) Verhältnis zu den noch zu erbringenden Leistungen stehen.
    Vielleicht liest Herr Peters den Beitrag und kann ggf. noch weitere hilfreiche Tipps geben.
    MfG
    R. Kaiser
  3. PHPP  -  Noch etwas ...

    Das Passivhaus-Projektierungs-Paket des Dr. Feist stellt explizite Anforderungen an das Erreichen eines Passivhausstandards. Wenn, wie Sie schreiben, die Lüftungsanlage noch nicht geplant ist, werden Sie auch kein Zertifikat gem PHPP erhalten (vgl. die großen acht Punkte als Anforderungen an ein Passivhaus).
    Meine Empfehlung daher:
    Nehmen Sie sich einen auf Passivhäuser spezialisierten Planer und lassen Sie von diesem die Komponenten und die Berechnungen Ihres Baupartners prüfen. Besonders in Anbetracht der bereits existenten Probleme.
    MfG
    R. Kaiser
  4. a bisserl einfach ..

    ... machen wir's uns heute schon, oder? ;-)
    aus dem initialen Beitrag könnte man auch das Gegenteil ableiten ...
  5. Moderation

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich angesichts eines Schadens, der sich  -  wenn überhaupt  -  im unteren vierstelligen Bereich bewegt, nicht wieder zusammenraufen könnte. Dass der Planer die Planungsfehler nicht einräumt und auf Konfrontation geht halte ich für ungeschickt. Im Fall einer Kündigung hat er nämlich die Fäden nicht mehr in der Hand, mit für ihn unkalkulierbaren Folgen.
    Ob es allerdings schon für eine Kündigung aus wichtigem Grund reicht, wage ich stark zu bezweifeln. Letzten Endes fehlt nur die Zusage, die Kosten für das Abändern von ein paar Brüstungen und einen Fundamentbalken zu übernehmen und es fehlt ein Bauzeitenplan, der glaubhaft darstellt, dass der Endtermin nicht gefährdet ist.
    Einfach Zwischenfristen zu setzen, die der Vertrag gar nicht hergibt, und an deren Nichteinhaltung Folgen bis zur Kündigung knüpfen zu wollen, ist sehr gewagt. Der Anwalt sollte sich besser darauf konzentrieren, einen berechtigten Einbehalt als Druckmittel darzustellen und sich als Moderator eines Gütetermins zu betätigen.
  6. Bauzeitenplan

    Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten!
    Wir haben einen Bauzeitenplan. Dort geht es in KWAbk. 07/07 mit den Fenstern, ELT (was auch immer das ist?), Sanitär und Lüftung weiter. Wir haben bisher für keines dieser Gewerke eine Ausschreibung, geschweige denn ein Angebot.
    Zu den Fristen: die gesetzte Frist für die Ausschreibungen läuft am 19.01.2007 ab. Angesichts des Bauzeitenplans ist das unserer Meinung nach doch nicht zu kurz. Er hätte sich doch schon lang drum kümmern müssen? Wir haben das auch schon des öfteren mündlich angesprochen  -  leider ohne Erfolg.
    Und warum er sich wegen der offensichtlichen Mängeln, quer stellt, verstehen wir auch nicht (die Fensterbrüstungen sind ja pipifax und die Fundamente werden auch nicht allzu großartig zuschlagen). Er gehört halt zu den Mitmenschen, die unter gar keinen Umständen ihre eigenen Fehler eingestehen können. Leider!  -  aber das gehört hier nicht her.
    Gruß
    Robert & Monika

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