Öffentliche Entschuldigung an einen Architekten ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Öffentliche Entschuldigung an einen Architekten ...

Öffentliche Entschuldigung an einen Architekten Lieber R ...
Es tut (ich weiß, tuten tut man nicht schreiben) uns leid, dass wir Dir diesen Armleuchter vermittelt haben. Zeigt dieses Paradebeispiel aber mal wieder eines überdeutlich: Große Grappen im Kopf haben, dann feststellen: ups, soviel Kohle habe ich ja gar nicht, also muss ich irgendwo abziehen, und wo geht es einfacher, als beim Generalunternehmer. Da der Generalunternehmer (nämlich wir.. :-)) ) ihm aber den Effe gezeigt haben, bleibt also nichts anderes übrig, als dem Architekten seine Forderung zu bestreiten. Dabei war es von der Planung ein schlüsselfertiges Haus mit allem drum und als Ergebnis kam eine Ausbaukiste raus. Äpfel mit Birnen vergleichen. Jetzt weißt Du, warum uns die Deutschen (ich weiß jetzt verallgemeinere ich, aber im Ergebnis trifft es) ganz gewaltig mal am Hobel blasen können. Solche ... (mir fehlt jetzt ganz einfach der Ausdruck dafür) sollte man bundesweit auf eine schwarze Liste setzen. Und wenn der nicht recht bekommt, kannst Du wetten, wann wir im TV sind. Aber dann wird es Spaßig. Sowas wie den habe ich früher zum Frühstück in der Pfeife geraucht ... :-))
  1. Wieso sind meine Absenderangaben ...

    Wieso sind meine Absenderangaben nicht drauf? Habe mich doich mit meinem Password eingeloggt?
  2. Wir warns! ...

    Wir warns! MoRüBe ...
  3. mehr Infos, bitte ...

    Sehr geehrte Frau Berg, sehr geehrter Herr Berg,
    erstmyl danke für den erheiternden, aber für die Gattung "domuschefus vulgaris" (= gemeiner Bauherr) möglicherweise schwer verständlichen Beitrag.
    Damit solche "Bau-Deppen" zu denen ich mich manchmal auch noch dazugehörend fühle, etwas lernen, wären nähere Informationen,
    wie man es halt nicht machen sollte, hilfreich.
    "Lerne aus den eigenen Fehlern, und Du bist nicht dumm,
    lerne aus den Fehlern Anderer, und Du bist weise"
    Danke im Voraus!
  4. In Kurzform ... :-)) )

    ... Bauherr möchte zunächst 140 m² dann 170 m², alles natürlich im KfW 40 Stil, also mit entsprechender Technik. Sowat kostet natürlich. Hinzu kam ein Nebengebäude (ehemals 70 m²), welches wir als Generalunternehmer im gleichen Stil (also auch KfW 40!) und gleicher Ausstattung also auch mit Fußbodenheizung bauen sollten (weil, da sollten seine Schwiegereltern einziehn, aber erst nach Abnahme!). Der Architekt durfte dieses aber nur als Garage einreichen (!), weil ansonsten nicht genehmigungsfähig, dieses war dem Bauherrn auch bekannt. Bauherr jedenfalls bereit, unter dem Gesichtspunkt unseres Angebotes einen Werkvertrag mit uns abzuschließen. Wir kein Bock mehr auf Deutschland, sagen geh zum Teufel. Sucht sich neuen Anbieter. Jetzt wird z.B. aus diesem Nebengebäude nen besserer Carport, nichts mehr mit 240 mm Wärmedämmung, Installationsebene und all dem Kokolores. Nix Fußbodenheizung, Sanitär, komplette Elektrik wie für eine ELW; ergo Kosten sinken. Und da er uns kein Geld mehr abziehen kann (was nen Glück, dass wir für dieses ***) nicht gebaut haben!) ist jetzt der Architekt dran, weil unser Nachfolger freut sich nen Wolf, dass er nun eine fertige Planung hat ... Fakt ist in diesem Fall, der Architekt hat diverse Planungen gemacht, die dieser Mensch nicht bezahlen will. Will, weil er ihm quasi Betrug unterstellt. Wir hätten ein "Scherz-Angebot" unterbreitet Aber der einzige, der hier bescheißt, ist der "gemeine Bauherr".
    Und ich weiß immer noch nicht, warum unsere Adresse nicht erscheint ...
  5. Und ich dachte

    sowas lässt sich dann ZU GUNSTEN des Architekten vor Gericht lösen.
    Planungsleistung erfüllt, also gibt es auch Geld.
    Denn sonst ist das hier im Forum ja eher umgekehrt, Planungsleistung nicht komplett erfüllt (oder murks) aber Architekt will 100 % Geld.
    Normalerweise gewinnt doch der Architekt vor Gericht.
    Sie können ja als Zeuge zugunsten des Architekt aussagen.
  6. Na klar ...

    kann der Architekt klagen.
    Aber: Der Bauherr hat erstmal das Geld im Sack, macht davon noch schön ein paar Malerarbeiten (oder so).
    Architekt bezahlt erstmal: Anwalt, Gerichtskosten, Honorarsachverständigen. Bei einem Streitwert von sagen wir mal 6.000 € ist der Architekt erstmal 2  -  3.000 € los.
    Nun bekommt (fast) niemand vor Gericht 100 % recht. Also bekommt der Architekt irgendwann (nach 2  -  3 Jahren)  -  sagen wir mal  -  5.000 € ausgeurteilt.
    Davon hat er das Geld aber noch nicht  -  denn der Bauherr fühlt sich jetzt nicht etwa aufgeklärt und zahlt, sondern ist beleidigt (ob der Welten Ungerechtigkeit) und zahlt nicht.
    Also geht es weiter: Mahnbescheid  -  mit 50  -  100 € fast ein Schnapper -, GV (1.000 €).
    Und dann hat der Bauherr alles Geld in sein Häusel gesteckt und hat nichts mehr.
    Also ist der Architekt 4  -  5.000 € ärmer.
    Und genau darauf wird spekuliert. Der Bauherr hofft, dass der Architekt genau so rechnet, das Prozessrisiko scheut und sich kräftig drücken lässt.

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