Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist

Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist
  1. Kündigung des Architektenvertrages

    Kündigung des Architektenvertrages
  2. Ringelfitz mit Anfassen oder was?

    Foto von Markus Reinartz

    Liebe Forum Mitglieder! Mich beschäftigt derzeit ein Problem mit unserem Architekten, der Aufgrund einer beabsichtigten Hinzuziehung eines Sachverständigen das Vertrauensverhältnis so stark gestört empfindet, dass er den Architektenvertrag gekündigt hat. Man muss dazu sagen, dass wir bisher keine Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz hatten und auch haben. Wir möchten jedoch gern, dass ein zweiter Fachmann sich die Ausführungspläne nochmal ansieht und sich eine weitere Meinung bildet, da wir bereits in der Vergabephase von einigen Baufirmen zu hören bekommen haben, dass manche Dinge nicht ganz so zu realisieren sind oder andere Materialen genutzt werden müssen. Wir sprechen sicherlich nicht von riesen großen Abweichungen, aber ich kann sie als Laie nicht bewerten. Unsererseits liegt derzeit nur ein Angebot eines Sachverständigen vor, welchen wir nach belieben auf Stundenbasis hinzuziehen können. Er übernimmt somit keine Bauleitung wie in der LPAbk. 8. Sofern wir aber möchten, würde er uns auch bei den Abnahmen begleiten. Diese wurde unsererseits dem Architekten so eröffnet. Dieser empfindet dies als Vertrauensbruch und meinte, dass Vertragsverhältnis nicht aufrecht erhalten zu können. Er würde nun die LP 5 beenden und die LP 6 nur für den Rohbau noch abschließen. Meines Erachtens stellt die Hinzuziehung eines weiteren Fachmann zu unserer Sicherheit keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Auch habe ich seine fachliche Kompetenz in keinem Falle in Abrede gestellt, noch mich anderen gegenüber abfällig geäußert. Nur muss ich mich fragen, ob es normal ist, dass ein Architekt so handelt, wenn man einen zweiten Mann darüber gucken lässt. Was sagt Ihr dazu. Sehr geehrte Ratsuchende,

    ein Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag. Ein Werkvertrag kann vom Besteller (Ihnen) jederzeit gekündigt werden (§ 649BGB). Dafür wird dann ein Teil der Vergütung fällig. Der Werkunternehmer/ Architekt kann den Vertrag nicht so einfach kündigen. Er braucht dafür einen wichtigen Grund. Diese wichtigen Gründe werden aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Dafür muss dem Architekten die Fortführung des Vertrages unzumutbar sein. Die Gründe werden durch die Rechtsprechung anhand einzelner Fälle ausgeurteilt. Eine zusätzliche Beauftragung eines Sachverständigen ist mir als Grund bisher nicht bekannt. Wichtige Gründe wären, keine Bezahlung, wüste Beschimpfungen etc. Ganz im Gegenteil würde ich mir an Ihrer Stelle leichte Sorgen machen, warum der Architekt so reagiert. Es kann aber auch sein, dass es sich nur um gekränkten Stolz handelt.

    Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan PS. Eine fundierte Rechtsberatung kann durch meine Ausführungen nicht ersetzt werden. Kurios, warum kündigt man einen Vertrag, nur weil eine Dritte Meinung eingeholt werden soll. Irgendwie nicht nachvollziehbar.
    Was soll denn das, wenn der Architekt ordnungsgemäß gearbeitet hat, dann hat er doch nichts zu befürchten.
    Allerdings jetzt gerade eben darum würde auch ich an Ihrer Stelle den Sachverständigen beauftragen.
    Auch dürfte dies kein wichtiger Grund sein, der zu einer ordnungsgemäßen Kündigung ausreicht bzw. der eine Kündigung rechtfertigen würde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Vielen Dank für Ihre Antworten! Ja ...

    Vielen Dank für Ihre Antworten! Ja ...
  4. Das mit der Kontrolle ...

    Das mit der Kontrolle ...
  5. Wir habe da grad so einen Idioten ...

    Wir habe da grad so einen Idioten ...
  6. Hallo Ihr Lieben, Danke für kritischen Bedenken ...

    Hallo Ihr Lieben, Danke für kritischen Bedenken ...
  7. Kontrollen sind üblich

    Kontrollen sind üblich
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir

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