12 m breites Grundstück bebaubar?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

12 m breites Grundstück bebaubar?

Guten Abend,
wir haben ein Siedlungshaus aus 1965, sowie ein an dies bebaute Grundstück angrenzendes weiteres (im gleichen Grundbuch geführtes) Flurstück geerbt. Das Haus ist schwer sanierungsbedürftig, alte Fenster, Bäder, Böden, Decken, nicht gedämmt, extrem individueller Grundriss mit zwei zwei Zimmer Wohnungen eine davon zur hälfte im Boden (Souteraint) Daher hat auch die zweite Wohnung keinen Terrassenausgang auf das Grundstück. Heizung 23 Jahre alt, Erdtank (Stahl) aus 69, Elekto fast original usw. usf.
Es steht auf einem ca. 900 m² großem Grundstück, dort an geringster Stelle nur 2,8 m von dem zweiten uns nun auch gehörenden Flurstück entfernt.
Dieses Flurstück ist ca. 12 m breit und gut 45 m tief.
Da wir die Immobilie verkaufen möchten, ist es für einen guten Verkaufserlös möglich, diesen 12 m breiten Streifen als Baugrundstück zu verkaufen, allerdings steht auch das Haus des nächsten Nachbarn zur rechten, nur 3 m von der Grenze entfernt.
Kann man das überhaupt Bauland nennen, bzw. ist es bebaubar, da es in einer Einfamilienhaussiedlung liegt?
Gibt es ein freistehendes Haus, dass da rauf past?
Danke
S. Felcher
  1. Problem?

    Nach meinen Laienkenntnissen gilt: Mindestabstand sind 3 m und die sind doch offenbar an beiden Seiten schon eingehalten. Abgesehen vom Baufenster sollte man dann sogar bis an die Grenze bauen können (es sei denn da kommt ein Hochhaus hin), es wäre sinnvoll, sich erst einmal um die Regelungen des Bebauungsplans zu kümmern. Selbst wenn 3 m zur Grenze vorgeschrieben sind wäre ein 6 m breites Haus kein größeres Planungsproblem.
    "Bauland" ist alles, was nach BPlan entsprechend gekennzeichnet ist und ein Mittelgrundstück in einer Siedlung wird eher weniger als Gartenland vorgesehen sein, aber s.o., BPlan ansehen.
    Gruß
    Volker Leue
  2. Sorry,

    hatte das gleiche Grundbuch überlesen. Braucht vermutlich noch eine Grundbuchänderung; für diese formalen Voraussetzungen nehmt jemand der sich auskennt mit zur Gemeinde und redet mal mit den Leuten was hier geht oder nicht. Ist immer gut zu wissen, was die Ämter mit einem Baugebiet vorhaben.
    VL
  3. Also ohne die ...

    Also ohne die Gegebenheiten genau zu kennen, ist es hier schier unmöglich eine seriöse Aussage zu treffen. Gibt es überhaupt einen Bebauungsplan oder befinden wir uns im 34er Bereich? Und wenn 34er Bereich, wie sieht es in der direkten Umgebung aus?
    Das sind alles Dinge, die sich ein Architekt vor Ort ansieht. Dieser macht auch, da es sich hier um einen Verkauf handelt, entsprechende Wertgutachten, wenn er dafür besonders qualifiziert ist.
  4. Guten Morgen, danke, es ist ein altes Siedlungsgebiet ...

    Guten Morgen,
    danke, es ist ein altes Siedlungsgebiet. Es gibt einen Bplan, wobei der nicht viele Einschränkungen zum Gebäude macht, es ist eine zweigeschossige Bebauung möglich, die GRZAbk. beträgt 0,4. Es gibt keine Pläne der Gemeinde irgend was zu ändern oder neu zu regeln.
    Wir hatten bereits einige Interessenten, die sich nach einer Anzeige meldeten, aber alle sagten auf Grund des Schlauchzuschnitts ab. Wir bieten das Grd. Stück sogar ca. 10 % unter Bodenrichtwert an.
    Soweit wir wissen muss der Grenzabstand von 3 m von jedem Grundstück eingehalten werden, so das zwischen den Bebauungen 6 m frei bleibt.
    Der Nachbar hat leider kein Interesse das Grundstück zu erwerben, bzw. würde dafür nur einen Bruchteil zahlen, da er dann seinen Garten vergrößern würde.
    In diesem Gebiet bauen, kaufen auch nur junge Familien. Es gibt wirklich keine älteren Interessenten, denen dann ein kleines Häuschen reichen würde, die verkaufen ja nach und nach alle um Innenstadtwohnungen zu beziehen.
    Kennt jemand einen vernünftigen Grundriss für ein Einfamilienhaus, das maximal 6 m Breit ist?
    Danke S. Felchner
  5. Natürlich gibt es Grundrisse zu hauf ...

    Natürlich gibt es Grundrisse zu hauf
    allerdings müssen da viele Parameter berücksichtigt werden. Belichtung, Sonne usw. usw. Da kommt man um einen guten Planer nicht drum rum.
    Ob in der heutigen Zeit 10 % unter Bodenrichtwert ausreichen, kann ich nicht beurteilen. Vom Gefühl her denke ich, das es nicht ausreichen wird ...
  6. Danke Fa. Berg

    OK danke dennoch, leider sind wir selbst nie auf solch einen Grundriss gestoßen.
    Falls jemand einen zur Ansicht hat freue ich mich, gibt es vielleicht ein Beispiel? Die Straße liegt übrigens im Süden, dort ist das Grundstück auch die besagten 12 m breit. Im Norden liegt bei ca. 22 m überdies auch noch eine Baugrenze. Noch in diesem Jahr werden Neubaugrundstücke in ca. 1 km Entfernung, vergleichbare Lage durch die örtliche Sparkasse angeboten werden. Diese sind natürlich quardratischer geschnitten. Egal welcher Verkaufspreis schließlich realisiert wird, es wird immer noch besser sein als Gartenland zu verkaufen.
    Danke S. Felchner
  7. Als Anhaltspunkt ...

    Als Anhaltspunkt nimmt man einen x-beliebigen Doppelhaus- oder Reihenhaus-Grundriss ... :-))
    Ich weiß, die Planer hier werden mich verfluchen.. :-))
  8. Bebaubarkeit

    Hallo,
    vielleicht wäre es vielleicht von Vorteil zu dem Grundstück eine Bauvoranfrage zu starten und diese dann mit dem Grundstück zusammen zu veräußern.
    Dieses würde evtl. zu einem erfolgversprechenden Verkauf führen.
    Mit freundlichen Grüßen
  9. Danke für die guten Tipps.

    Fam Berg, ich werde mal im Doppelhaus/Reihenhaus schauen. Es lassen sich ja dann Fenster in den Seiten erweitern.
    Herr Rieder, das war auch unser Gedanke, danke, leider haben die Interessenten bisher nicht viel Vorstellungskraft besessen.
    FG
    S. Felchner

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