Was wird kostentechnisch auf uns zukommen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Was wird kostentechnisch auf uns zukommen?

Hallo
Wir planen den Ausbau unseres Kellers (Souterrain, Keller liegt ebenerdig).
Der Keller ist im original Bauplan als Keller mit Garage, Kleinsiedlung und Kellerraum ausgewiesen, wurde jedoch schon zu Wohnzwecken genutzt.
Gesamte Größe 114 m², hier soll eine 70 m² Einliegerwohnung entstehen. Heizungsanlage und Öltanks durch massives Mauerwerk vom Wohnbereich getrennt. Lichte Höhe 2,50 Meter, in jedem Raum Fenster nach außen, bereits jetzt 2 ebenerdige Zugänge vorhanden. Eingezogen werden sollen 2 Wände, entfernt werden soll eine nichttragende Wand. Eingebaut werden sollen größrer Fenster. Objekt ist Baujahr 1980, steht in NRW.
Das Investitionsvolumen wird ungefähr 20000 € betragen. Kann mir bitte jemand sagen, was ich so ca. für das Genehmigungsverfahren beim Bauamt sowie und den Architekten investieren darf? Ist es schwierig, die Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen? Das wäre super nett, vielen Dank.
Gruß Sebastian

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Was wird kostentechnisch auf uns zukommen?" im BAU-Forum "Architekt / Architektur"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Sebastian Momma
  1. Das wird doch nichts:

    Also bei My-Hammer versuchen an Planer zu kommen, die unzulässige Dumpingpreise machen und hier noch kostenlosen Expertenrat bekommen wollen.
    Gibt es kein Architektur- und Ingenieurbüro (Architekturbüro, Ingenieurbüro) in Porta-Westfalica, wo Sie einfach mal zwanglos anfragen können, wie die Aufgabe zu lösen ist?
    Auf den Internetseiten der Kammern gibt es eine Expertensuche, da finden Sie sicher jemanden:

  2. Das ist topp ...

    Das ist topp :-)) )
  3. Ich habe' (zu) lange überlegt, ...

    ob ich hier Antworten soll. Aber Herr Lott ist hier nicht zu toppen. Super!
  4. Ergänzung: Billiganbieter von Architekten- und Ingenieur-Leistungen

    ich überlege gerade einmal so hin und her, und komme zum Schluss, dass es in diesem Falle durchaus angebracht wäre, die Kammern vor Ort über den Vorgang zu informieren. Dies, auch wenn ich mir hiermit keine Freunde machen sollte. Man wächst nur durch seine Feinde. lol
  5. Die akbw,

    freut sich über jede Meldung, auch von Zeitungsanzeigen. Ich denke beim Hammer werden die nicht anders reagieren. (wo sind die Smileys die RüBe immer haben will?)
    Zitat von der akbw Rubrik "Baurecht und Honorar":
    <<In der Vergangenheit wurden bei eBäh immer wieder wettbewerbswidrige Angebote von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) verstießen. In Einzelfällen ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs tätig geworden und hat wettbewerbswidrige Angebote entsprechend geahndet. Auf Initiative der Bundesingenieurkammer hat sich eBäh nun verpflichtet, die Einstellung derartiger Angebote zu verhindern. Beim Erstellen entsprechender Verkaufsangebote wird nun ein Warnhinweis ausgegeben. >>>
    Gruß aus Baden
  6. Nicht grundsätzlich unzulässig, auch für Anbieter

    Natürlich dürfen bei My-Hammer (MYH) und Co. keine Angebote gemacht werden, welche die Mindestsätze der HOAIAbk. unterschreiten. Wissen aber scheinbar einige Kollegen nicht und merken das erst nach einer Abmahnung.
    Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile bezüglich MYH und Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen). Und wenn sich aus unbestimmten Auftragsbeschreibungen die Honorargrundlage und der Leistungsumfang nicht eindeutig ermitteln lassen, darf man als Architekt und Ingenieur auch keine Preisangabe machen:

    Aber hier im konkreten Fall scheint es keine solche HOAI-Unterschreitung zu geben, da möglicherweise die anrechenbaren Kosten unterhalb des Tabellenwerts des § 16 HOAI liegen. Es könnte also ein Honorar nach Aufwand zulässig sein. Und mir scheint der Aufwand, zumindest nur für die Genehmigungsplanung dieser Nutzungsänderung, gar nicht so groß. Wofür eine statische Berechnung gebraucht wird, erschließt sich mir auch erstmal nicht. Eher sollte ein neuer Energiesparnachweis gerechnet werden und es sollte geprüft werden, ob die U-Werte der Kellerwände ausreichend sind und die Bauwerksabdichtung in Ordnung ist. Daran haben Sie, Herr Momma, in Ihrer My-Hammer-Anfrage noch gar nicht gedacht.
    Aber ich frage mich, warum bei einer so relativ kleinen Baumaßnahme kein Architekt oder Ingenieur aus der näheren Umgebung kontaktiert wird. Es lassen sich sicherlich 10-20 Büros rund um Porta Westfalica finden, die diese Aufgabe für Sie erledigen können. Warum muss das bei My-Hammer eingestellt werden, obwohl sich der eigentliche Auftragsumfang eigentlich erst bei einer Besichtigung von einem Architekten / Ingenieur vor Ort erschließen wurde? Gibt es eine Hemmschwelle, die Fachleute vor Ort anzurufen? Mich würde das interessieren. Vielleicht erläutern Sie uns mal aus Sicht eines MYH-Auftraggebers, warum man das so macht.
    Gruß

  7. Ich könnte mir da schon ...

    was vorstellen, nämlich dass aus dem "Geiz ist geil" nun eben "Wir hassen teuer" wurde. So wohl auch hier.
    Nun, neben der EnEVAbk., die bei dem großvolumigen Umbau, nach neuestem Stand anzuwenden ist, möchte ich doch eher davon ausgehen, zumal auch noch aus einem Keller Wohnraum gemacht werden soll, mit den hoffentl. bekannten Anforderungen, die 20 T€ bei weitem nicht ausreichen dürften.
    Ich bin aber hier mal so frei und informiere die AKNRW, wegen der Feinde ;-)
  8. Habe auch noch nicht den aktuellen Preis gesehen

    Als ich das entdeckt habe lag der Preis auch noch bei 3.000 €. Ein Bieter wollte 5.000 € haben.
    Der "Wunschpreis" des AG war 2.000 €
    Für 1250 € ging die unbestimmte Planungsleistung "unter den Hammer". Da muss in 20 Stunden alles erledigt sein, einschl. Ortsterminen. Das wird knapp.
    Das muss dem Auftraggeber doch merkwürdig vorkommen, wenn die Preise für die unbestimmte Leistung von 1.250 € bis 5.000 € schwanken.
  9. Kurz zur Erklärung ... * 1. ist der vorgestellte ...

    Kurz zur Erklärung ...
    1. ist der vorgestellte Preis bei my Hammer ja kein Festpreis, wer drauf bieten möchte, soll das zu seinen Konditionen machen.
    2. war es ein rein informative Frage, eben auch, um das my Hammer Gesuch dementsprechend korrigieren zu können. Wo bitte war da die Frage nach einem Expertenrat? Aber wenn Preisauskünfte in Ihrem Gewerbe als Expertenrat verbucht werden, von mir aus.
    3. ist es äußerst amüsant, wie sich hier alle beweihräuchern, weil sich jemand damit brüstet, sich Feinde schaffen zu wollen.
    4. wenn irgendjemand irgendwas bei irgendwem melden möchte, soll er Bescheid sagen, dann bekommt er meine Adresse, so frei bin ich dann schon
    5. ebenfalls scheint es hier Leute zu geben, welche über Kristallkugeln verfügen, andernfalls kann ich mir die Ferndiagnose über Ausbauzustand und damit verbunden, die anfallenden Kosten nicht erklären
    6. und abschließend finde ich es völlig arm und bemitleidenswert, wenn eine simple Frage zu möglichen Kosten derart zu Selbstdarstellungszwecken herangezogen wird. Aber auch das ist Deutschland.
  10. Werter Fragesteller

    Es geht hier nicht um Selbstbeweihräucherung oder sonst was, zumindest nicht von unserer Seite.
    Ihr bei MyHammer eingestelltes Angebot ist, das Sie nebenbei hier erst gar nicht erwähnt haben (Herr Lott scheint wenigstens fit in der Recherche zu sein) mit Verlaub unseriös. Sie müssen es schon den Leuten, die einigermaßen etwas von ihrer Arbeit verstehen, überlassen, ob solch ein Bauvorhaben, wie das Ihre, mit dem von ihnen wohl eher einmal ganz grob geschätzten Budget überhaupt machbar ist.
    Seltsam erscheint jedoch, dass Sie dann noch (nachdem die Baukosten so extrem niedrig sein soll (t) en) ein Angebot von einer Seite mit zweifelhaftem Ruf eingeholt haben. Was wollen Sie dann hier eigentlich noch, außer eben, wie vermutet, Rat einzuholen, nur um nichts, oder fast nicht bezahlen zu müssen.
    Aber was soll's.
    Gerne können Sie Ihre Adresse benennen. Die AKNW ist bereits informiert, mal schau'n ob die den Anbieter, zumindest jedoch die Anbietenden (Ing.) überprüfen wird.
    Ich bedauere jedoch solche Fragsteller wie Sie und die Arbeit die diese in diesem Forum verursachen.
    Meine Empfehlung: Mache Sie doch den Rest auch selbst, wie wohl auch die "Planung", etc.. Dies machen "solche" Leute gerne, wie ich weiß. Und die braucht wirklich niemand, erst recht kein Forumsteilnehmer.
    Herzlichst
  11. Nichts duircheinanderbringen, bitte

    "1. ist der vorgestellte Preis bei my Hammer ja kein Festpreis, wer drauf bieten möchte, soll das zu seinen Konditionen machen. "
    Wieso soll der Preis bei MYH nicht verbindlich sein? Wozu werden dann da Preise geboten? Unabhängig vom My-Hammer-Gebot ist das Honorar nach der HOAIAbk. zu berechnen. Also Ihr MYH-Architekt kann (und muss) nach Leistungserbringung nach der HOAI abrechnen, und das kann höher ausfallen als das MYH-Angebot. (wussten Sie das?)
    "2. war es ein rein informative Frage, eben auch, um das my Hammer Gesuch dementsprechend korrigieren zu können. Wo bitte war da die Frage nach einem Expertenrat? Aber wenn Preisauskünfte in Ihrem Gewerbe als Expertenrat verbucht werden, von mir aus. "
    Eine solche Preisauskunft ist eben nicht so einfach aus dem Hut zu schütteln. Das kostet auch den Forumshelfern hier Zeit. In Ihrem Fall sollte ein Architekt / Ingenieur erstmal mit Ihnen (vor Ort) abstimmen, was dann nun alles zur Lösung der Planungsaufgabe erforderlich ist. Nur dann kann man ein realistisches Angebot abgeben. Sie können Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) vom ersten Vorentwurf bis zur Bauüberwachung beauftragen. Das können wir hier nicht wissen, was Sie evtl. alles brauchen.
    ". ist es äußerst amüsant, wie sich hier alle beweihräuchern, weil sich jemand damit brüstet, sich Feinde schaffen zu wollen. "
    Hab ich nicht gelesen. Wer beweihräuchert sich wo?
    "4. wenn irgendjemand irgendwas bei irgendwem melden möchte, soll er Bescheid sagen, dann bekommt er meine Adresse, so frei bin ich dann schon"
    Es geht bei einer Meldung um eine Meldung an die Architekten- oder Ingenieurkammer, da möglicherweise ein wettbewerbswidriges Angebot vorliegt. Davon ist der potentielle Auftragnehmer betroffen, nicht Sie. Als Auftraggeber können Sie da keinen Ärger bekommen (soweit ich weiß), aber der Anbieter, auch wenn er den Auftrag gar nicht bekommt.
    "5. ebenfalls scheint es hier Leute zu geben, welche über Kristallkugeln verfügen, andernfalls kann ich mir die Ferndiagnose über Ausbauzustand und damit verbunden, die anfallenden Kosten nicht erklären"
    Kristallkugeln haben wir nicht, weshalb das Honorar in Ihrem Fall nicht mal eben eingeschätzt werden kann.
    "6. und abschließend finde ich es völlig arm und bemitleidenswert, wenn eine simple Frage zu möglichen Kosten derart zu Selbstdarstellungszwecken herangezogen wird. Aber auch das ist Deutschland. "
    Also mir zumindest geht es nicht um Selbstdarstellung. Ich habe nur Ihre MYH-Auktion gesehen und dabei habe ich den Grundriss aus dieser Frage wiedererkannt. Ich interessiere mich für die Beweggründe, warum Bauherren versuchen Planungsleistungen bei MYH einzukaufen, wo es doch um Investitionen von viel Geld und um ein hohes Schadenspotential geht. Haben Sie auch Planer vor Ort gefragt oder im Bekanntenkreis gefragt, wer die Planung übernehmen kann oder war von vornherein klar, es bei MYH zu versuchen?
    Ich würde mich freuen, wenn Sie uns Experten da mal über die Beweggründe aufklären könnten, sozusagen als Marktforschung.
    Gruß
  12. Nur noch zur Info

    ich möchte mir zumindest von solch einem Fragesteller wie Ihnen nicht noch nachsagen lassen (müssen), ich würde nur etwas vorgeben: E-Mail an die AKNW
    Sehr geehrter Herr Dipl. -Ing. Hartmut Miksch,
    sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte Sie hiermit auf m.E. eventuell wettbewerbswidrige Angebote Ihrer Mitglieder aufmerksam machen.
    Finden Sie diesbezüglich bitte beigefügt eine PDF-Datei vierer Angebote von Ingenieuren in MyHammer, die in Ihrem Kammerbereich liegen dürften, sowie einen Direktlink zu diesen Angeboten wie folgt:

    Die möglichen unlauteren Werbungen kamen in einer Diskussion im Internetforum bei BAU.DE auf.
    Link hierzu:

    Vielleicht wollen Sie diese möglichen Verstöße recherchieren. Die tatsächlichen Namen der "Anbieter" dürften über die Betreiber der Site "MyHammer" recherchiert werden können.
    Mit freundlichen kollegialen Grüßen
    Ralph Kaiser
    ARCHITEKT

  13. Eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema nicht ...

    Eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema nicht mehr äußern, möchte aber Herrn Lotts Frage trotzdem beantworten.
    Natürlich habe ich ortsansässige Architekten über mein Vorhaben informiert. Von ca. 10 E-Mails habe ich bisher eine Antwort erhalten. Inhalt meiner E-Mails war die konkrete Frage nach, falls Interesse bestünde, Ortstermin und anschließender Kostenplanung (natürlich nicht kostenlos). Bisher (1 Woche) habe ich eine Rückmeldung erhalten.
    Das die von mir gewünschte Leistung für 1249 € nicht zu erbringen ist (bestes gebot bei MH) ist mir auch klar. Die von mir ausgeloteten 2000 € bezogen sich auf Vergleichswerte aus dem Bekanntenkreis.
    Von den bisher 17 ausgeschriebenen MH Offerten habe ich bisher lediglich eine vergeben. Alle anderen dienten mir, manchmal mehr, manchmal weniger, als Vergleich bezüglich anderer Angebote ortsansässiger Betriebe.
  14. Na gut

    "Bisher (1 Woche) habe ich eine Rückmeldung erhalten. "
    Na ja, das muss ich mal so hinnehmen. Da scheinen die Kollegen vor Ort wohl ausgelastet zu sein. Was ist mit der einen Rückmeldung? Möchte der keinen Ortstermin wahrnehmen?
    Was Sie nicht wissen, ist, das MYH für Architekten und Ingenieure ein rotes Tuch ist. Wir haben eine Honorarordnung. Anders als bei Handwerksleistungen dürfen Architekten und Ingenieure nicht einfach mit öffentlichen Preisangaben werben, ähnlich wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater. Genauso wenig, wie ein Architekt in der Zeitung inserieren darf "Bauantrag für Einfamilienhaus 2.000 €", darf er bei MYH ein Angebot abgeben, was die HOAIAbk. unterschreitet. Und bei Angeboten, wo sich die Honorargrundlage nicht genau ermitteln lässt, darf ebenfalls kein Angebot abgegeben werden. Das würde auf Ihre Auktion zutreffen.
    Also müssen alle 4 Anbieter Ihrer Auktion mit einer Abmahnung rechnen. Gut, dafür können Sie nichts. Die Anbieter müssen Ihre berufsrechtlichen Regeln schon selbst kennen.
    Gruß
  15. Nein, er teilte mir lediglich mit, dass er ausgelastet sei ...

    Nein, er teilte mir lediglich mit, dass er ausgelastet sei und meine email an einen Kollegen weitergereicht habe, welcher sich mit mir in Verbindung setzen würde.
    Gem. Auskunft eines RA für Baurecht, welchen ich im Vorfeld zu dem Sachstand (Nutzungsänderung, Bauantrag etc.) befragt habe sagte dieser mir, dass Architekten auch die Möglichkeit haben, pauschaliert abzurechnen.
    Wenn ich diesbezüglich einen Fehler begangen und einigen hier "auf die Füße getreten habe", so war das nicht meine Absicht.
  16. Na gut ...

    nachdem sich die Gemüter wieder etwas beruhigt haben dürften, will ich 'mal nicht so sein, und nehme meine vielleicht etwas scharfen Worte etwas zurück.
    Aber, wie heißt's noch: Trau, schau, wem? Ob ein Anwalt der richtige Ansprechpartner war (im Vorfeld) wage ich 'mal zu bezweifeln, das können auch Architekten, die sind nämlich Spezialisten, respektive sollten dies sein.
    Vielleicht hat es ja etwas gebracht für die Zukunft. Bedauerlich sind jedoch jedenfalls solche "Kollegen", wie die, die auf Ihr Angebot reagiert haben (wenn auch die momentane allg. Wirtschaftslage, erst recht die, die m.E. folgen wird, so manche Blüten treiben lässt.
    Sicherlich lässt sich ein entsprechender versierter Kollege auch in Ihrer Region finden.
    Und, vielleicht geben Sie uns dann einmal noch ein Feedback über die tatsächlich veranschlagten und ggf. realisierten Kosten.
    Schöne Grüße
  17. Och mönsch, wo wir grad so schön..

    ... dabei sind:

    Preis für ein Stempelaugust. Und sogar noch mit Anschrift ...

    • ichwillsmilies! *
  18. letztes Beispiel relativ unspektakulär

    280 € für einen Carportbauantrag. Wenn man den Mindeststundensatz von 38 € ansetzt, hat der Bieter 6 Stunden Zeit für den Auftrag. Das ist doch zu machen, allerdings nicht mit Ortstermin. Aber abwarten, ich vermute das geht bis auf 100 € runter.
    Hier mal ein anderes Beispiel:

    Bauantrag und Statik für Aufstockung eines Winkelbungalows 110 m².
    Da kann man schön einen Plausibilitätsnachweis rechnen:
    Neues Gebäudevolumen:
    110 m² * 2,75 m Geschosshöhe = 302,5 m³
    Dazu noch ein Walmdach geschätzt, insgesamt min. 375 m³ neuer umbauter Raum.
    Baukostengrobschätzung 375 m³*240 €/m³ = 90.000 € Netto
    Tabelle § 16 HOAIAbk., Zone III, Mindestsatz 10.204,80 €
    davon 27 % für Lph 1-4 = 2.755,30 € Netto
    Tragwerksplanung, vereinfacht 90.000 * 0,55 = 50.000 €
    Tabelle § 65 HOAI, Zone II, Mindestsatz 4.294 €
    davon 55 % für Lph 1-4 = 2.361,70 € Netto
    Ich habe die Zonen bewusst niedrig gewählt, keinen Umbauzuschlag eingerechnet und die Kosten niedrig angesetzt, und den Energiesparnachweis vernachlässigt und kann an diesem einfachen Beispiel trotzdem eine eklante Mindestsatzunterschreitung nachweisen:
    Gesamtmindestsatz Objekt- und Tragwerksplanung:
    (2.755,30 + 2361,70) *1,19 = 6.089,23 € Brutto
    Derzeitiger Angebotspreis = 2.500,00 € Brutto
    Das ist eine Mindestsatz Unterschreitung um 60 %.
    Einen Plausibilitätsnachweis dieser Art könnte man bei einer Beschwerde der Kammer vorlegen.

  19. @ Fragesteller ...

    E-Mails an 10 Büros versandt ist auch nicht unbedingt DIE Methode zur Geschäftsanbahnung.
    Nicht nur, dass die eine oder andere E-Mail schlicht dem Junk-Filter zum Opfer gefallen sein mag, bei vielen Büros hat die Erfahrung gelehrt, dass solche Anfragen meist wenig Substanz haben.
    Warum wird nicht schlicht zum Telefonhörer gegriffen und angerufen. Wer sich diese Mühe macht, ist für das Büro sicher interessanter als eine an X Personen verschickbare oder verschickte E-Mail.
    Nur als Hinweis für die Zukunft
  20. Hab'mich schon gefragt, ...

    ob sich Herr Dühlmeyer noch melden wird.
    Da geht's sicherlich allen, einigermaßen seriösen, Kollegen ebenso.
  21. @ Herrn Lott

    was mir bei Ihrer Berechnung noch fehlt, ist der anzusetzende Umbauzuschlag und der sicher dort fällige Modernisierungszuschlag, sowie die angemessene Berücksichtigung mitzuverarbeitender Bausubstanz.
    Da geht's ganz schnell (weit) nach oben, wie eben auch bei dem konkreten Vorhaben des Fragestellers.
    Damit sollte es gut sein.
    Guten Tag und macht's hübsch
  22. Ja sicher ...

    aber es geht mir nur darum, plausibel nachzuweisen, dass die Angebote die Mindestsätze weit unterschreiten und wettberbswidrig sind.
    Deshalb, so meine ich, sind für so einen Nachweis die niedrigstmöglichen Konstellationen anzunehmen. Wenn die Annahmen über die Honorargrundlagen bei so einem Nachweis zu hoch ansetzt werden, könnte sich ein Anbieter möglicherweise erfolgreich gegen eine Abmahnung wehren.
    Aber leider scheint eine wirksame Kontrolle von Wettbewerbsverstößen bei My-Hammer nicht möglich. Es müssten schon eine ganze Reihe von Architekten und Ingenieuren die Angebote überwachen und die Verstöße melden. Dann müssten auch noch die Kammern bereit sein, jedem Einzelfall nachzugehen.
    Auch scheint es mir so, wenn ein Planer bei MYH aufgibt, weil er abgemahnt wurde, kommen 3 neue Anbieter nach.
    Ich finde, die Kammern müssten Ihre Mitglieder mehr über die Wettbewerbsverstöße und die Bindungswirkung der HOAIAbk. aufklären, damit erst gar nicht solche öffentlichen Preisangaben auf solchen Plattformen gemacht werden. Dazu müsste jeder Arch. und Ing. angeschrieben werden. Also ich habe so eine Nachricht von meiner Kammer noch nicht im Briefkasten gehabt.
    Leider so scheint es, besteht keine Handhabe gegen den Betreiber der Plattform, dass Wettbewerbsverstöße verhindert werden. Also kann man nur durch andauerndes "Anschwärzen" der Anbieter dagegen vorgehen.
    Gruß
  23. Nachtrag01: AKNW-Antwortschreiben zu MyHammer

    mit Datum vom 12.02.2009 hat mir die Architektenkammer NRW sehr positiv auf meine E-Mail vom 10.02.09, vgl. oben, geantwortet. Fazit: Der Fall wird überprüft werden. MyHammer ist dort, wie bei anderen AKs auch, kein unbekanntes Portal. Ich werde weiter über die Überprüfung unterrichtet werden. gerne hinterlege ich die ges. Infos zu gg. Zeit in einem eigenen Thread.
    So long
  24. Na ja ...

    Na ja wobei es dann nur recht und billig wäre, alle dort ausgeschriebenen Leistungen, welche ja dann wohl zu "Dumpingpreisen" weggehen zu melden.
    Mittlerweile habe ich die erste grobe Kostenschätzung nach Ortstermin, welche aber nicht wesentlich von dem von mir angesetzten Betrag abweicht.
    Angebot auf Grundlage der HOAIAbk. folgt, deshalb werde ich da erstmal nichts zu schreiben, melde mich wieder wenn das Angebot vorliegt.
  25. Nachtrag02:

    > ... wobei es dann nur recht und billig wäre, alle dort ausgeschriebenen Leistungen, welche ja dann wohl zu "Dumpingpreisen" weggehen zu melden. <
    ... da haben Sie wohl recht.
    > Mittlerweile habe ich die erste grobe Kostenschätzung nach Ortstermin, welche aber nicht wesentlich von dem von mir angesetzten Betrag abweicht. <
    ... mit Verlaub, dies ist Blödsinn. Ich erlaube mir dies zu kommentieren als Fachmann mit langjähriger Erfahrung. Mit 20 T€ kommen Sie nirgends hin. Eher Richtung 60.000 € denken, oder es aber lassen.
    > Angebot auf Grundlage der HOAIAbk. folgt, deshalb werde ich da erstmal nichts zu schreiben, melde mich wieder wenn das Angebot vorliegt. <
    ... würde ich gerne sehen!
    Alles weitere folgt in einem separaten Thread.

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